Corona-Regeln im Job: 3G am Arbeitsplatz? Was aktuell gilt – und was bald kommen könnte
Die Corona-Regeln werden gerade deutschlandweit verschärft – auch in den Unternehmen. Gilt 3G am Arbeitsplatz bald deutschlandweit?
In ganz Deutschland herrscht wieder Corona-Alarm: Die bundesweite Sieben-Tage-Inzidenz erreicht derzeit ein neues Rekord-Hoch*. Die Intensivstationen von Krankenhäusern gelangen durch die eingewiesenen Corona-Patienten an ihre Belastungsgrenze. Damit Betriebe nicht zur Weiterverbreitung des Virus beitragen, kehren vielerorts wieder strengere Corona-Regeln in Unternehmen ein. Worauf sich Mitarbeiter aktuell einstellen müssen und welche Rechte und Pflichten Arbeitnehmer haben, zeigt unser Überblick.
Hygiene-Regeln am Arbeitsplatz beachten
Um ihre Mitarbeiter vor einer Ansteckung mit dem Coronavisrus zu schützen, muss jeder Arbeitgeber laut SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung ein Hygienekonzept vorweisen. Dieses regelt, was Beschäftigte in Sachen Maskenpflicht, Abstandsregeln oder Händedesinfektion beachten müssen. Konkrete Vorschriften für Arbeitgeber gibt es wenige, allerdings sind Mitarbeiter von der Bundesregierung angehalten, sich danach zu richten.
Testpflicht am Arbeitsplatz für die Betriebe
Laut Corona-Arbeitsschutzverordnung muss Mitarbeitern zweimal pro Woche ein kostenloser Coronatest angeboten werden. „Ein Recht, das Ergebnis auch zu erfahren, hat der Arbeitgeber laut Juristen nicht“, informiert das Nachrichtenportal BR24.
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Kann der Arbeitgeber Ungeimpfte kündigen?
Eine generelle Impfpflicht gegen Covid-19 herrscht in Deutschland nicht und wäre rechtlich auch schwer umsetzbar. Eine Impfpflicht für bestimmte Berufsgruppen (wie etwa Pflegekräften, Ärzten oder Lehrern) steht zwar immer wieder in der Diskussion, allerdings bleibt es bis jetzt nur bei Forderungen von Experten. Auch der Impfstatus muss vom Arbeitnehmer nicht preisgegeben werden. Setzt eine Aufgabe voraus, geimpft oder genesen zu sein, so muss der Arbeitgeber dem ungeimpften Mitarbeiter eine andere Arbeit zuteilen. Eine Kündigung von Ungeimpften ist laut Juristen deshalb nur in Ausnahmefällen möglich.
Kein Geld in Quarantäne für Ungeimpfte
Für Nicht-Geimpfte kann es jetzt allerdings richtig teuer werden, wenn sie in behördlich angeordnete Quarantäne müssen: Seit 1. November erhalten Ungeimpfte, die freiwillig auf eine Immunisierung verzichten, keine Lohnfortzahlung im Quarantänefall. Wer allerdings an Corona erkrankt, erhält weiterhin sein Gehalt. Mehr dazu lesen Sie hier.
In Bayern gilt aktuell 3G am Arbeitsplatz – bald auch bundesweit?
Einige Bundesländer haben Sonderregelungen aufgrund der hohen Infektionszahlen der 4. Welle erlassen. So gilt in Bayern bei einer roten Klinik-Ampel die 3G-Regel am Arbeitsplatz*, wenn der Betrieb mehr als zehn Mitarbeiter beschäftigt. Ungeimpfte müssen in diesem Fall zweimal pro Woche einen Coronatest durchführen. Dasselbe gilt für alle Ungeimpften mit Personenkontakt (Ausnahme: ÖPNV und Handel). Außerdem sind FFP2-Masken Pflicht.
Eine bundesweite 3G-Regelung am Arbeitsplatz ist zwar aktuell nicht geplant, könnte jedoch bald Wirklichkeit werden: Laut eines Berichts der Deutschen Presse-Agentur sollen sich SPD, Grüne und FDP bei Beratungen zu einem neuen Corona-Gesetz für eine solche Regelung ausgesprochen haben (Stand: 8. November 2021). (as) *Merkur.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.