Corona: Darf mein Chef den Kollegen verraten, dass ich Covid-19 habe?

Wenn ein Mitarbeiter an Covid-19 erkrankt, müssen im Betrieb Vorsichtsmaßnahmen getroffen werden. Doch darf der Chef mitteilen, wer genau sich mit dem Corona-Virus infiziert hat?
Die Corona-Pandemie* fordert alle heraus – sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber. Bereits beim Verdacht auf eine Covid-19 Infektion bei einem Mitarbeiter, sollte dieser umgehend nach Hause geschickt werden, rät die Deutsche gesetzliche Unfallversicherung (DGUV). Bestätigt sich dann die Diagnose, müssen Kontaktpersonen identifiziert, Betriebsräume gut gelüftet und Arbeitsflächen wie Schreibtische, Tastaturen oder Telefone gründlich gereinigt oder desinfiziert werden. Der erkrankte Mitarbeiter selbst muss 14 Tage in häusliche Quarantäne. Ob er dann auch eine Krankschreibung erhält, erfahren Sie hier.
Doch bei aller Vorsicht: Darf der Vorgesetzte anderen Kollegen oder gar dem ganzen Betrieb mitteilen, welcher Mitarbeiter an COVID-19 erkrank ist?
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Corona: Erkrankte Mitarbeiter sollten nie namentlich genannt werden
Laut Stefan Brink, dem Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit in Baden-Württemberg, sollte dies jeder Vorgesetzte gründlich abwägen. Zwar müssten Kontaktpersonen - etwa Kollegen, die im selben Büro zusammensitzen - gefunden, informiert und eventuell isoliert werden. Doch „enttarnte“ Covid-19 Patienten laufen Gefahr, dass Sie längerfristig stigmatisiert werden. Deshalb sollten Chefs es unbedingt vermeiden, den Namen des erkrankten Angestellten zu nennen, oder die Gesundheitsbehörden um Unterstützung bitten.
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Eine Ausnahme erlaubt Covid-19 Patienten zu enttarnen
Doch es gibt eine Ausnahme: “Wenn Kollegen nur durch Namensnennung geschützt werden könnten“, sei eine Namensnennung gestattet, zitiert das Rechtsportal e-recht24.de den Datenschutzexperten (as) *Merkur.de ist Teil des bundesweiten Ippen-Zentral-Redaktionsnetzwerks.
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