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Corona: Muss ich in Quarantäne arbeiten?

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Von: Andrea Stettner

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Werde ich krank geschrieben, wenn das Gesundheitsamt häusliche Quarantäne anordnet? Oder winkt Homeoffice? Wir zeigen, in welchen Fällen Sie arbeiten müssen.

„Sie müssen in Quarantäne!“ Wer nach einem Kontakt zu einem Covid-19-Infizierten vom Gesundheitsamt diesen Anruf erhält, steht erst einmal ratlos da. Werde ich jetzt krank geschrieben oder muss ich im Homeoffice arbeiten? Oder stellt mich der Arbeitgeber frei? Ein Überblick, was arbeitsrechtlich in der Corona-Krise* gilt.

Quarantäne: In diesem Fall schreibt Sie der Arzt krank

Ob Sie in Quarantäne arbeiten müssen oder nicht, hängt zunächst davon ab, ob Sie Symptome einer Covid-19 Erkrankung zeigen. Wer Anzeichen für eine Corona-Erkrankung wie Husten, Fieber oder leichte Halsschmerzen verspürt, den darf der Arzt laut Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) krankschreiben. Ohne Symptome aber mit positiven Corona-Test darf der Arzt Sie nur krankschreiben, wenn Sie nicht im Homeoffice arbeiten können. Mit der ausgestellten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) melden Sie sich dann beim Arbeitgeber krank. In diesem Fall müssen Sie in Quarantäne (die für Corona-Erkrankte genau genommen Isolation heißt) natürlich nicht arbeiten, genau wie bei anderen Erkrankungen auch.

Mehr zum Thema lesen Sie hier: Corona: Bekomme ich eine Krankschreibung, wenn ich in Quarantäne muss?

Frau im Homeoffice. Muss ich in Quarantäne arbeiten – oder bin ich dann krank?
Muss ich in Quarantäne arbeiten – oder bin ich dann krank? Diese Frage stellen sich viele Arbeitnehmer. © Fabian Strauch/dpa

Arbeiten in Quarantäne: In diesem Fall müssen Sie arbeiten

Wenn Sie in häuslicher Quarantäne keinerlei Symptome einer Infektion mit SARS-CoV-2 zeigen, müssen Sie jedoch zwingend arbeiten, wenn Ihnen Homeoffice möglich ist. Dasselbe gilt, wenn Sie sich an einem anderen Ort in Quarantäne befinden und von dort aus mobil arbeiten können (zum Beispiel auf einer Dienstreise).

Doch Vorsicht: Wer nicht arbeitet, obwohl er in Quarantäne arbeiten könnte, der begibt sich auf dünnes Eis. Denn arbeitsrechtlich kommt dies einer Arbeitsverweigerung gleich. Arbeitnehmern droht dann eine Abmahnung bis hin zur Kündigung.

Lesen Sie auch: Coronavirus: Erhalten Arbeitnehmer in Quarantäne weiterhin Gehalt?

Diese Arbeitnehmer sind in Quarantäne von der Arbeitspflicht befreit

Wer zwingend im Betrieb arbeiten muss, weil er etwa Maschinen bedient, der ist im Quarantänefall in der Regel von seiner Arbeitspflicht befreit. Die betroffenen Arbeitnehmer erhalten weiterhin ihr Gehalt, denn die Entgeltfortzahlung ist über die Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz gesichert. Es genügt, den behördlichen Bescheid über die Anordnung der Quarantäne beim Arbeitgeber einzureichen. Wie RUHR24* berichtet, sieht die AOK NRW vor allem in einem Beruf besonders viele Krankenscheine.

Doch auch in diesem Fall gibt es Ausnahmen: Der Arbeitgeber darf laut seines Weisungsrecht dem Beschäftigten auch Aufgaben zuweisen, die er innerhalb der Quarantäne erledigen kann. Sie sollten also unbedingt mit Ihrem Vorgesetzten die Situation besprechen und keinesfalls einfach zuhause bleiben, wenn Sie in Quarantäne müssen. (as) *Merkur.de und RUHR24 sind ein Angebot von IPPEN.MEDIA.

Mehr zum Thema: Corona positiv: Muss ich im Homeoffice arbeiten, wenn ich keine Symptome habe?

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Weitere Quellen: Rechtsanwaltskanzlei Gleiss Lutz, Juris.de

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