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Elektronische Krankmeldung: Was sich für Arbeitnehmer ändert

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Von: Carina Blumenroth

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Wenn Sie krank sind, haben Sie bisher den „gelben Schein“ gekriegt. Sie mussten dann Briefe an den Arbeitgeber und die Krankenkasse schicken. Das ändert sich 2023.

Hals- und Gliederschmerzen, eine verschnupfte Nase oder Fieber – Gründe für eine Arbeitsunfähigkeit gibt es viele und derzeit gibt es auch einige Möglichkeiten, wie eine Krankmeldung ablaufen kann. Bis Ende 2022 gab es eine Pilotphase für die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU). Ab jetzt ist diese vorbei – die Krankenkassen geben den Arbeitgebern Auskunft über die Arbeitsunfähigkeit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Das soll den Vorgang des Krankmeldens für Ärztinnen und Ärzte, Arbeitgeber und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einfacher machen.

Patent reicht Krankenkarte
In Zukunft sollen Krankmeldungen elektronisch übermittelt werden. (Symbolbild) © Daniel Ingold/Imago

Krankmeldung: Pilotphase der eAU verlängert

Die Digitalisierung wird Stück für Stück weiter ausgebaut – so soll auch die Krankmeldung digitaler werden. Seit Oktober 2021 können Vertrags- und Zahnärzte die AU-Daten elektronisch an die Krankenkassen senden. Seit Januar 2022 können Arbeitgeber und Steuerberater die Daten der Arbeitsunfähigkeiten bei den Krankenkassen erfragen. Eigentlich sollte Ende Juni 2022 dann die Pilotphase enden – das klappte allerdings nicht, weil nicht alle Praxen für das eAU-Verfahren ausgestattet sind. Es fehlt teilweise die technische Infrastruktur. Die Pilotphase der eAU ist bis Ende Dezember 2022 verlängert worden. Seit Januar 2023 soll es jetzt digital funktionieren.

Sie werden zum Wochenende krank? Lesen Sie hier nach, ob das die Drei-Tages-Frist beeinflusst.

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Gelber Schein oder eAU – wie melde ich mich krank?

Seit Januar müssen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auch keine Bescheinigung mehr an die Krankenkasse bzw. den Arbeitgeber schicken, wie Wirtschaft-Regional informiert.

Krankschreibung: Das sind Vorteile der eAU

Für wen gilt die eAU nicht?

Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung deckt nicht alle Arbeitsverhältnisse und Versicherungsstatus ab.
Wer privat krankenversichert ist, kann sich nicht mit der eAU krankmelden. Ebenfalls bekommen Minijobber in Privathaushalten keine Möglichkeit der eAU. Privatärztinnen und -ärzte und Behandlungen aus dem Ausland werden ebenfalls nicht elektronisch erfasst.

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So funktioniert die eAU

  1. Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer ist erkrankt und geht zu einem Arzt oder einer Ärztin. Eine Arbeitsunfähigkeit wird festgestellt, die eAU wird ausgestellt.
  2. Daten werden an die Krankenkasse übermittelt.
  3. Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer bekommt einen Ausdruck der eAU-Daten. Im Anschluss meldet man dem Arbeitgeber die Erkrankung und das Datum des Arztbesuchs. Die AU in Papierform muss nicht mehr ausgehändigt werden.
  4. Arbeitgeber wendet sich an die zuständige Krankenkasse und erfragt die erforderlichen Daten. Die Daten, die der Arbeitgeber erhält, ändern sich nicht. Übermittelt werden: Name, Beginn und Ende der Krankschreibung, Datum der Feststellung der AU, die Information, ob es eine Erst- oder Folgebescheinigung ist und, ob ein Arbeitsunfall vorliegt.

Wenn Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Krankengeld beziehen – sie also seit mehr als sechs Wochen arbeitsunfähig erkrankt sind – brauchen Arbeitgeber keinen Nachweis der eAU einzuholen. Ebenso sind Arbeitgeber nur berechtigt, Informationen zu erfragen, wenn der Arbeitnehmer bzw. die Arbeitnehmerin diese über die Arbeitsunfähigkeit informiert hat.

Sie sind gerade erkrankt und wollen Sport machen? Unter Umständen dürfen Sie das, sie sollten nur nicht den Genesungsprozess beeinträchtigen.

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