Wer privat krankenversichert ist, kann sich nicht mit der eAU krankmelden. Ebenfalls bekommen Minijobber in Privathaushalten keine Möglichkeit der eAU. Privatärztinnen und -ärzte und Behandlungen aus dem Ausland werden ebenfalls nicht elektronisch erfasst.
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Wenn Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Krankengeld beziehen – sie also seit mehr als sechs Wochen arbeitsunfähig erkrankt sind – brauchen Arbeitgeber keinen Nachweis der eAU einzuholen. Ebenso sind Arbeitgeber nur berechtigt, Informationen zu erfragen, wenn der Arbeitnehmer bzw. die Arbeitnehmerin diese über die Arbeitsunfähigkeit informiert hat.
Sie sind gerade erkrankt und wollen Sport machen? Unter Umständen dürfen Sie das, sie sollten nur nicht den Genesungsprozess beeinträchtigen.