BAföG: Wer hat Anspruch auf die Studienfinanzierung?

Das BAföG soll die Chancengleichheit von jungen Studierenden erhöhen. Doch wer bekommt das Geld? Und welche Voraussetzungen gelten?
Wer von zuhause auszieht, um ein Studium zu beginnen, muss sich seinen Lebensunterhalt fortan selbst finanzieren. Viele verdienen sich das nötige Geld mit Nebenjobs oder erhalten von den Eltern einen finanziellen Zuschuss, um Miete, Kleidung und Essen bezahlen zu können. Doch nicht alle Eltern können ihre Kinder regelmäßig mit Geldzahlungen unterstützen. Damit auch diese Kinder sich ein Studium leisten können, gibt es Fördergeld vom Staat, das sogenannte BAföG.
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Was ist BAföG?
BAföG ist die Abkürzung für Bundesausbildungsförderungsgesetz. Das BAföG ist eine staatliche Sozialleistung, die es jedem ermöglichen soll, eine Ausbildung zu absolvieren, unabhängig von seiner sozialen und wirtschaftlichen Situation. Es wird in der Regel zur Hälfte als Zuschuss, und zur Hälfte als zinsloses Darlehen gewährt. Letzteres muss wieder zurückgezahlt werden.
Wer kann BAföG bekommen?
BAföG erhalten in der Regel deutsche Studierende sowie Praktikantinnen und Praktikanten. Auch Schülerinnen und Schüler sowie ausländische Studierende können Bafög beziehen, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
Studierende dürfen zu Beginn des Bachelor-Studiums maximal 29 Jahre alt sein, zu Beginn des Master-Studiums nicht älter als 34 Jahre. Ausnahmen hiervon gelten etwa für Studierende, die eigene Kinder erziehen.
Welche Voraussetzungen gelten außerdem für BAföG?
Folgende Voraussetzungen gelten außerdem für Studierende:
- Das Erststudium wird in Vollzeit absolviert.
- Bei einem Fachwechsel läuft die Förderung innerhalb der Regelstudienzeit weiter. Der Fachwechsel muss jedoch spätestens zu beginn des 4. Fachsemesters stattfinden und aus wichtigem Grund erfolgen (etwa einem Neigungswandel). Gut zu wissen: Die ersten drei Semester gelten als Orientierungsphase und werden für die Höchstdauer der BAföG-Förderung des neuen Studiums nicht mitgerechnet.
- Ein Masterstudiengang wird gefördert, wenn er auf ein Bachelorstudium aufbaut.
- Der zweite Bildungsweg wird ebenfalls meist gefördert, inklusive eines anschließenden Studiums.
Zusatz-, Ergänzungs- und Zweitausbildungen werden laut Studentenwerke.de nicht zwingend gefördert.
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Welche Rolle spielt das Einkommen der Eltern?
Bei der Berechnung der Höhe des BAföGs wird auch die finanzielle Situation der Studierenden berücksichtigt. Dazu zählt:
- Einkommen der Studierenden
- Vermögen der Studierenden sowie
- Einkommen der Eltern oder des Ehe-/Lebenspartners
Wenn etwa das Einkommen der Eltern zu hoch ist, erhalten Studierende eventuell kein Bafög. Allerdings wird für die Berechnung nicht das gesamte Einkommen der Eltern angerechnet – bestimmte Freibeträge verringern es. Die Freibeträge hängen unter anderem vom Familienstand der Eltern, der Anzahl der Geschwister und deren Ausbildung oder auch von Unterhaltszahlungen der Großeltern ab. Laut Studentenwerke.de existieren keine bestimmten Einkommensgrenzen – weder nach oben noch nach unten. Das Kindergeld zählt übrigens nicht zum Einkommen der Eltern.
Wann wird elternunabhängiges BAföG gezahlt?
Es gibt jedoch auch das sogenannte elternunabhängige BAföG (bzw. unabhängig vom Einkommen des Ehe-/Lebenspartners). Dieses wird gezahlt, wenn sich Studierende bereits lange Zeit selbst finanziert haben und
- „nach dem 18. Lebensjahr fünf Jahre oder
nach einer 3-jährigen Ausbildung drei Jahre (bei kürzerer Ausbildungszeit entsprechend längere Berufstätigkeit) erwerbstätig waren“,
informiert Studentenwerke.de.
Die Förderungshöchstdauer richtet sich übrigens nach der Regelstudienzeit, die in der Studien- oder Prüfungsordnung des Studienfachs festgelegt ist. Wer kein BAföG erhält, kann sich auch um ein Stipendium bemühen oder muss einen Nebenjob aufnehmen. Bis wann muss ich mich für ein Studium bewerben oder einschreiben? Das lesen Sie hier. (as)