Ein Umsatzrückgang rechtfertigt nicht ohne weiteres die betriebsbedingte Kündigung eines Mitarbeiters. Das sagt das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz in Mainz.
Bei der Jobvergabe durchleuchten Unternehmen Bewerber auch über das Internet. Mehr als ein Viertel - 28 Prozent - sucht bei der Auswahl gezielt im Netz nach Informationen über die Job-Anwärter.
Kassiererinnen sind nicht verpflichtet, an ihrem Arbeitsplatz auf Verlangen des Vorgesetzten zu putzen. Das legt das Arbeitsgericht in Frankfurt am Main fest.
Regelmäßiges Entrümpeln ist auch auf dem Schreibtisch sinnvoll. Dort sammelt sich leicht Überflüssiges an: Seminarunterlagen, Faxe, ausgedruckte E-Mails.
Workaholics gelten in vielen Betrieben geradezu als Vorbild - Beschäftigte tun sich aber keinen Gefallen, wenn sie ihnen nacheifern. Exzessives Arbeiten hat viele Schattenseiten, die oft übersehen …
Bei Geschenken für Geschäftspartner sollte nicht am falschen Ende gespart werden. Präsente, die geradezu billig wirken, hinterlassen einen schlechten Eindruck.
Arbeitnehmer müssen es nicht hinnehmen, wenn der Chef Personalgespräche als Druckmittel bei Gehaltsverhandlungen anordnet. So müssen sie nicht an einem Personalgespräch teilnehmen, in dem es nur um …
Krankheitsursachen sind Privatsache - der Arbeitgeber hat keinen Anspruch darauf, sie zu erfahren. Er darf auch nicht dokumentieren, woran Mitarbeiter erkrankt sind oder waren.
Viele Arbeitnehmer denken, sie hätten bei einer Kündigung generell Anspruch auf eine Abfindung - das ist aber ein Irrtum. "In der Regel ist sie Verhandlungssache", sagt ein Arbeitsrechtler.