Jobangebot erhalten? Fünf Punkte, die gute von schlechten Arbeitsverträgen unterscheiden
Der Arbeitsvertrag liegt im Briefkasten – jetzt heißt es nur noch unterschreiben. Vorher sollten Sie jedoch einige Punkte prüfen, um rechtliche Fallen zu vermeiden.
Sie haben eine Jobzusage in der Tasche? Dann herzlichen Glückwunsch! Bevor sie den Arbeitsvertrag jedoch unterschreiben, sollten Sie ein paar Punkte prüfen, die immer wieder für Ärger sorgen.
1. Gehalt
Im Arbeitsvertrag wird das monatliche Gehalt, das im Bewerbungsgespräch ausgehandelt wurde, plus weitere Vergütungen festgehalten (etwa Urlaubs- oder Weihnachtsgeld). Doch Vorsicht: „Wichtig ist, dass nicht nur die vereinbarte Vergütung, sondern auch eine etwaige Erhöhung nach Ende der Probezeit oder eine Anpassung an steigende Lebenshaltungskosten schriftlich fixiert ist“, erklärt Stefan Kramer, Fachanwalt für Arbeitsrecht, auf dem Blog des Staufenbiel Instituts. Lediglich bei tariflich geregelten Verträgen steigt das Gehalt automatisch. Bei Tarif-Gehalt sollte auch unbedingt die Eingruppierung genannt werden.
2. Tätigkeitbeschreibung & Ort
Die Tätigkeitsbeschreibung legt fest, welche Aufgaben Ihnen übertragen werden könne. Auch hier sollte auf eine präzise Berufsbezeichnung und Aufgabenbeschreibung geachtet werden. Denn: Je schwammiger hier formuliert wird, desto vielfältiger sind die Aufgaben, die Ihnen der Chef übertragen kann. Umgekehrt können Sie dann Tätigkeiten, die nicht Ihrer Qualifikation entsprechen oder schlechter bezahlt sind, auch nicht ablehnen.
Zudem sollte der Arbeitsvertrag möglichst keine räumlichen Versetzungsbefugnisse des Arbeitgebers vorsehen, wie die Kanzlei Hensche auf ihrer Internetseite schreibt. Sonst könnten Sie ganz schnell gezwungen sein, Ihren Arbeitsplatz in eine andere Stadt zu verlegen.

3. Probezeit und Kündigungsfrist
Auch den Passus mit der Probezeit sollten sich angehende Mitarbeiter vor Vertragsunterzeichnung genau anschauen. So sollte die Dauer der Probezeit klar geregelt sein, innerhalb der beide Vertragspartner mit einer Kündigungsfrist von zwei Wochen kündigen können. Der Arbeitsvertrag sollte jedoch keine sogenannte Probezeitbefristung enthalten. „Wenn Sie das unterschreiben, haben Sie statt einer normalen Probezeit ein befristetes Arbeitsverhältnis vereinbart, d.h. im Klartext einen Zeitvertrag“, mahnen die Arbeitsrecht-Experten von Hensche.de. Formulierungen einer solchen Probezeitklausel lauten etwa, dass das Arbeitsverhältnis „zum Zwecke der Erprobung befristet“ sei und daher nach Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit „endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf“.
Auch die Kündigungsfrist sollte im Arbeitsvertrag klar benannt sein, insbesondere bei einer befristeten Anstellung. Befristete Arbeitsverträge können Arbeitnehmer nämlich nur dann vorzeitig kündigen, wenn das ausdrücklich im Arbeitsvertrag vereinbart wurde.
4. Überstunden
„Überstunden sind mit dem monatlichen Gehalt abgegolten“ – dieser Satz findet sich immer noch in vielen Arbeitsverträgen, ist jedoch zu allgemein formuliert und deshalb ungültig. Hier sollte zumindest immer eine konkrete Zahl an Überstunden genannt werden, die mit dem Gehalt bereits abgegolten sind, um rechtlich Bestand zu haben. „Auch sollte klar geregelt sein, ob Überstunden durch Freizeit ausgeglichen werden können und in welchem Rahmen das vorgesehen ist.“, empfiehlt das Institut Staufenbiel.
5. Nachvertragliches Wettbewerbsverbot
Ihr neuer Arbeitgeber möchte Ihnen ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot unterjubeln? Das gilt es vor Unterzeichnung herauszuhandeln oder anwaltlich prüfen zu lassen. Unternehmen möchten damit verhindern, dass Mitarbeiter meist bis zu zwei Jahre nach ihrem Ausscheiden zur Konkurrenz wechseln oder ein Konkurrenzunternehmen gründen. Ansonsten drohen erhebliche Geldstrafen. Allerdings beschneidet Sie ein solches Verbot erheblich bei der Jobauswahl – denn die meisten passenden Stellen finden sich nunmal bei der Konkurrenz.
Abgesehen von zweifelhaften Klauseln im Arbeitsvertrag sollten bei drei Warnzeichen ohnehin sämtliche Alarmglocken läuten – und ein Jobangebot nochmal überdacht werden. (as)