Bei Corona-Verdacht nicht zum Arzt: Wie Sie sich richtig verhalten

Sie haben den Verdacht, sich mit Cornaviren angesteckt zu haben? Dann auf keinen Fall zum Arzt. Was Sie stattdessen tun sollten, erfahren Sie hier.
Als Hauptübertragungsweg der Coronaviren, auch Sars-CoV-2 genannt, gilt die Tröpfcheninfektion. Ansteckungsgefahr besteht dann, wenn Atemwegssekrete infizierter Personen – etwa durch Niesen und Husten – auf die Schleimhäute von Augen, Nase oder Mund gelangen. Auf diesem Weg können die Viren in den Körper eindringen und typische Symptome* wie Fieber, Kopfschmerzen und Halsschmerzen auslösen.
Solche Anzeichen können allerdings auch für einen "normale" grippalen Infekt sprechen. Da die Erkältungszeit noch nicht überstanden ist, wird so mancher Probleme bei der Einordnung der eigenen Symptome haben. Es gilt: Wer typische Symptome einer Coronavirus-Infektion zeigt UND innerhalb der letzten Wochen vor Erkrankungsbeginn Kontakt zu einem bestätigten Covid-19-Fall hatte und/oder in einem Risikogebiet war, sollte bestimmte Regeln in Bezug auf den Arztbesuch beachten.
Bei Verdacht auf eine Infektion mit Sars-CoV-2 auf keinen Fall zum Arzt
Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzgA) und das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) raten bei Verdacht auf eine Infektion mit Sars-CoV-2:
- Zu Hause bleiben: Meiden Sie Kontakt und Nähe zu Anderen, sogar Händeschütteln ist tabu.
- Zum Schutz Anderer sollte eine Mundschutzmaske* getragen werden.
- Gehen Sie nicht zu Ihrem Hausarzt, sondern rufen Sie bei Ihrem Arzt oder beim zuständigen Gesundheitsamt an. So kann dafür gesorgt werden, dass Sie in der Praxis isoliert untersucht werden oder ein Hausbesuch kann organisiert werden. So wird gewährleistet, dass sich andere Patienten im Wartezimmer nicht anstecken.
Bei Verdacht auf eine Coronavirus-Infektion sollten Sie wie folgt vorgehen:
- Rufen Sie entweder den Ärztlichen Bereitschaftsdienst an unter der Telefonnummer 116 117
- oder nutzen Sie das Infotelefon des Bundesgesundheitsministeriums zum Coronavirus unter der Telefonnummer (030) 346465100
- oder rufen Sie die Unabhängige Patientenberatung Deutschland an unter der 0800 011 77 22.
Entscheidet der Arzt, dass ein begründeter Verdacht auf eine Coronavirus-Infektion vorliegt - der Patient etwa Fieber, Husten und Atemprobleme hat und zuvor in einem Risikogebiet wie der italienischen Region Lombardei war, wird ein Coronavirus-Test* eingeleitet. Fällt dieser positiv aus, muss das zuständige Gesundheitsamt informiert werden, das je nach Fall häusliche Quarantäne* oder Isolation im Krankenhaus vorsieht.
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Coronavirus-Pandemie: Durch richtiges Verhalten der Überlastung von Kliniken und Arztpraxen vorbeugen
Den Labortest auf den SARS-CoV-2-Erreger zahlen deutsche Krankenkassen seit dem 1. Februar 2020. Allerdings nur dann, wenn zuvor eine Beratung durch einen Arzt stattgefunden hat und ein medizinisch begründeter Verdacht besteht, schränkt das Robert Koch-Institut ein, wie der Focus meldete.
Um der Überlastung von Notaufnahmen, Kliniken und Arztpraxen vorzubeugen, gelten nicht nur die oben empfohlenen Verhaltensregeln. Auch die Telemedizin kommt jetzt zum Tragen. So bietet etwa das Arzt-Patienten-Portal Jameda ab sofort den Premium-Service der Videosprechstunde kostenlos an. Sechs Monate lang sollen Patienten bei Verdacht auf Covid-19* auf diesen Weg einen Arzt konsultieren können. Via Webcam erstellt der Mediziner eine Erstdiagnose - ohne dass andere Patienten und das medizinische Personal durch eine mögliche Ansteckung gefährdet werden.
Quellen: www.br.de; www.focus.de; www.chip.de; www.rki.de
Umfrage zum Thema
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jg
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