Wechsel der Steuerklasse: Zeit bis Ende November
Der Wechsel in eine andere Steuerklasse kann sich auszahlen. Noch bis zum 30. November können sich Steuerpflichtige für das laufende Jahr anders einstufen lassen, teilt der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine (NVL) in Berlin mit.
Berlin. Der Wechsel in eine andere Steuerklasse kann sich auszahlen. Noch bis zum 30. November können sich Steuerpflichtige für das laufende Jahr anders einstufen lassen, teilt der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine (NVL) in Berlin mit.
Auch für das kommende Jahr lohnt sich eine baldige Entscheidung. Verheiratete können zum Beispiel zwischen zwei Kombinationen wählen: Verdienen beide gleich viel, empfiehlt der NVL für beide die Steuerklasse IV. Verdient einer mehr als 60 Prozent des gemeinsamen Einkommens, sollte er die Klasse III und der Partner die Klasse V wählen. Die Klasse III bietet sich auch an, wenn absehbar ist, dass ein Partner künftig Arbeitslosen-, Kranken-, Kurzarbeiter- oder Elterngeld bezieht. Denn die Höhe dieser Lohnersatzleistungen wird am vorherigen Nettoeinkommen errechnet. Und dieses wiederum fällt höher aus, wenn in der Klasse III weniger Steuern gezahlt werden müssen. (dpa/tmn)