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Wann eine Selbstanzeige Sinn macht

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Von: Gesa Schölgens

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FC-Bayern-Präsident Uli Hoeneß drohen nun Nachzahlungen - jährliche Verzugszinsen inklusive.
FC-Bayern-Präsident Uli Hoeneß drohen nun Nachzahlungen - jährliche Verzugszinsen inklusive. © dpa

Aus Angst oder Reue: Hunderte Steuersünder zeigen sich jedes Jahr selbst an - und entgehen so einer Strafe. FC Bayerns Präsident Uli Hoeneß ist einer der prominenten Fälle. Doch welche Konsequenzen drohen?

Sie haben Schwarzgeld in der Schweiz oder einer anderen Steueroase gebunkert - und zeigen sich aus Reue oder Angst schließlich selbst an: Mit einer Selbstanzeige können Steuerhinterzieher unter bestimmten Bedingungen eine Strafverfolgung vermeiden. Wir erklären die wichtigsten Fragen.

Für wen kommt eine Selbstanzeige infrage? Im Prinzip kann sich jeder Steuersünder selbst anzeigen. Allerdings ist die Selbstanzeige seit 2011 auf hinterzogene Beträge bis zu 50.000 Euro pro Steuerjahr beschränkt. Doch auch wer mehr Einkünfte unterschlagen hat, kann bei rechtzeitiger Reue auf eine Einstellung des Strafverfahrens hoffen: In diesem Fall muss er aber zusätzlich 5 Prozent der hinterzogenen Summe zahlen.

Wie funktioniert eine Selbstanzeige? Eine Selbstanzeige wird beim zuständigen Finanzamt gemacht - am besten mithilfe eines erfahrenen Steuerberaters oder fachkundigen Rechtsanwalts. Wichtig ist dabei: Die Selbstanzeige muss für jedes einzelne Jahr vollständig sein - zum Beispiel in Form einer korrigierten Steuererklärung. Säumige Zahler sollten die verschwiegenen Einkünfte ganz genau angeben. Ist dies geschehen, leitet das Finanzamt ein Ermittlungsverfahren ein.

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Tipp: Kann man seine Einkünfte nicht genau beziffern, ist eine Stufenselbstanzeige möglich. Dabei schätzt der Betroffene zunächst seine unversteuerten Kapitalerträge und bildet dann einen ausreichenden Sicherheitsaufschlag - zahlt er diesen, so bleibt er straffrei. Erst in einem zweiten Schritt wird die genaue Höhe der Steuerschuld berechnet.

Wann ist der beste Zeitpunkt? „Spätestens bis zur Entdeckung der Tat sollte die Selbstanzeige geschehen sein“, erklärt Steuerexperte Prof. Lenhard Jesse, Honorarprofessor an der Universität Potsdam und Partner der Kanzlei Jesse, Mueller-Thuns. Ist ein Steuersünder aufgeflogen, wirkt die Selbstanzeige nämlich nicht mehr strafmildernd. Handeln sollte man also möglichst vor der Steuerprüfung - und bevor jemand anders die Tat angezeigt hat.

Steuervergehen können aber strafrechtlich verjähren. Die Fristen sind unterschiedlich lang: Bei der (einfachen) Steuerhinterziehung ist die Tat nach fünf Jahren verjährt - bei sehr schweren Fällen kann es aber auch zehn Jahre dauern, erklären Experten von Steuerdelikt.de. Selbst wenn ihnen keine Strafverfolgung mehr droht, müssen Steuerzahler bis zu zehn Jahre mit einer Nachzahlung ans Finanzamt rechnen.

Welche Strafen drohen? Wer dem Finanzamt gesteht, dass er Steuern hinterzogen hat und diese nachzahlt, kommt ohne Strafe davon. Kann er allerdings nicht zahlen, etwa weil er kein Geld mehr hat, zählt die Selbstanzeige nicht.

Steuerhinterziehung ist kein Kavaliersdelikt: Die Folgen reichen von Geldstrafen bis hin zu Gefängnis. Freiheitsstrafen drohen ab einer hinterzogenen Summe von 100.000 Euro. Liegt der Schaden bei mindestens einer Million Euro, gibt es jedoch keine Chance auf Bewährung mehr. So urteilte 2012 der Bundesgerichtshof.

Was kostet eine Selbstanzeige? Wer sich selbst anzeigt, muss die Steuern nachzahlen, hinzu kommen sechs Prozent Verzugszinsen pro Jahr. Die Nachzahlungspflicht gilt für die vergangenen zehn Jahre.

Buchtipp:

Arne Lißewski, Michael Suckow, Joachim Albers: Steuerhinterziehung - Straftat und Rechtsfolgen.

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