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Währung umgetauscht: Für Steuer Beleg aufheben

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Nach einem Urlaub außerhalb der Euro-Zone kann es sich lohnen, den Wechselbeleg für die Fremdwährung aufzubewahren. Er kann bei der Einkommensteuererklärung von Nutzen sein, erklärt der Bund der Steuerzahler in Berlin.

Berlin. Nach einem Urlaub außerhalb der Euro-Zone kann es sich lohnen, den Wechselbeleg für die Fremdwährung aufzubewahren. Er kann bei der Einkommensteuererklärung von Nutzen sein, erklärt der Bund der Steuerzahler in Berlin.

Denn wer beim Rücktausch nach dem Urlaub Fremdwährungsbestände wieder in Euro tauscht und dabei Wechselkursverluste hat, kann diese gegen Gewinne aus anderen Spekulationsgeschäften aufrechnen.

Das drückt den Gewinn und damit unter Umständen die Steuer auf die Gewinne. Wer die Belege aufhebt, habe keine Probleme, seinen Verlust durch den Währungsumtausch in der Einkommensteuererklärung glaubhaft zu machen. (dpa/tmn)

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