Rente mit Schwerbehinderung: Ab Jahrgang 1964 mit 65 Jahren – ohne Abzüge
Menschen mit Schwerbehinderung dürfen früher in Rente – jetzt wurde die Altersgrenze für den Renteneintritt angehoben. Ohne Abzüge kann man mit 65 Jahren gehen.
Menschen mit Schwerbehinderung können früher in Rente gehen, ohne mit Abzügen rechnen zu müssen. Ohne Abzüge können Schwerbehinderte zwei Jahre vor der regulären Altersgrenze in Rente gehen. Mit Abschlägen ist sogar ein noch früherer Renteneintritt denkbar. Stiftung Warentest hat sich Vor- und Nachteile von einem früheren Renteneintritt angeschaut.
Rente mit Schwerbehinderung: Ohne Schwerbehindertenausweis geht es nicht
Er ist in etwa so groß wie der Personalausweis und hat die Farben grün und rosa – der Schwerbehindertenausweis. Wenn bei Ihnen eine Behinderung vorliegt, dann haben Sie sicherlich den Schwerbehindertenausweis parat. Sie brauchen diesen zwingend, um früher in Rente gehen zu können. Vorteile bietet Ihnen der Ausweis aber nicht nur bei einem möglichen Renteneintritt, Sie bekommen zum Teil auch andere Erleichterungen durch den Ausweis. Diese Jahrgänge dürfen regulär und ohne Schwerbehinderung unter 67 Jahren in Rente gehen.

Diese Voraussetzungen müssen Sie für eine frühe Rente mit Schwerbehinderung erfüllen
Wer früher in Rente gehen will, der muss ein paar Voraussetzungen erfüllen, damit der Rentenantrag angenommen wird.
Zum Beispiel müssen Sie bei der Beantragung mindestens einen Schwerbehindertengrad von 50 haben, außerdem müssen Sie mindestens auf 35 Jahre Versicherungsjahre kommen.
Rente mit Schwerbehinderung: Ohne Abschläge zwei Jahre früher, mit Abschlägen bis zu fünf Jahre früher
Zwei Jahre vor dem allgemeinen Renteneintritt in Rente gehen: das können Schwerbehinderte, ohne Abzüge befürchten zu müssen. Wem Abzüge egal sind, der kann bis zu fünf Jahre früher in Rente gehen. Sie sollten sich auf jeden Fall beraten lassen, was für Sie eine sinnvolle Option ist. Beratung können Sie beispielsweise bei der Deutsche Rentenversicherung suchen. Sollten da Probleme auftauchen, sind Sozialverbände der richtige Ansprechpartner.
Rente mit Schwerbehinderung: Renteneintritt mit 65 Jahren möglich
Der allgemeine Renteneintritt wird stufenweise von 65 auf 67 Jahren angehoben. Auch der Renteneintritt für Schwerbehinderte wurde angepasst, die Altersgrenze hebt sich von 63 auf 65 Jahren. Schwerbehinderte des Jahrgangs 1964 sind die Ersten, die erst mit 65 Jahren ohne Abzüge in Rente gehen können. Stiftung Warentest teilt folgende Angaben für den regulären Rentenstart mit Schwerbehinderung:
Jahrgang | Alter (Jahr und Monate) | Rentenstart (Monat und Jahr) |
---|---|---|
1958 | 64 | 01/22 bis 01/23 |
1959 | 64 + 2 | 03/23 bis 03/24 |
1960 | 64 + 4 | 05/24 bis 05/25 |
1961 | 64 + 6 | 07/25 bis 07/26 |
1962 | 64 + 8 | 09/26 bis 09/27 |
1963 | 64 + 10 | 11/27 bis 11/28 |
ab 1964 | 65 | ab 01/29, nach Vollendung 65. Lebensjahr |
Wer Abschläge in Kauf nimmt, kann bis zu drei Jahre früher in Rente gehen, das wäre dann ein Rentenstart mit 62 Jahren. Die Abzüge sind nach den Jahren gestaffelt.
- Abzüge für ein Jahr früher: 3,6 Prozent
- Abzüge für zwei Jahre früher: 7,2 Prozent
- Abzüge für drei Jahre früher: 10,8 Prozent
Pro Monat, in dem die Rente früher in Anspruch genommen wird, werden demnach 0,3 Prozent abgezogen. Durch den früheren Rentenstart gehen Verantwortliche davon aus, dass Sie insgesamt länger die Rente in Anspruch nehmen. Mit dem Abzug soll das ausgeglichen werden. Stiftung Warentest erläutert, dass auch bei dem regulären Rentenstart mit 65 Jahren und einer Schwerbehinderung Geld abgezogen wird. Das wird damit begründet, dass Schwerbehinderte, die früher in Rente gehen, auch zwei Entgeltpunkte weniger auf dem Rentenkonto haben. Derzeit machen diese zwei Entgeltpunkte weniger ein Minus von 72,04 Euro im Westen und 71,04 im Osten Deutschlands aus.