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110 oder 112? Welche Notruf-Nummer wählt man im Notfall?

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Sollte man bei einem Notruf 110 oder 112 wählen?
Sollte man bei einem Notruf 110 oder 112 wählen? © picture alliance / Lukas Schulze

Wann sollte ich die 110 oder die 112 wählen? Mit diesen Notruf-Nummern alarmieren Sie Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst. Informationen für den Notfall.

Von Christina Scholten

Wenn die Nachbarn bis tief in die Nacht eine lautstarke Party feiern, bleibt oft keine andere Wahl, als die Polizei zu rufen. Doch ist die Ruhestörung wirklich ein Fall für den Notruf – also die 110? Gerade wer vorher noch nie einen Notruf getätigt hat, ist sich in solchen Situationen oft unsicher und zögert eventuell, den Kontakt zur Polizei herzustellen.

Dass in der Notruf-Zentrale tatsächlich viele Anrufe eingehen, die nichts mit einem echten Notfall zu tun haben, hat die Berliner Polizei nun mit ihrer Twitter-Aktion #NoNotruf gezeigt. In ihren Tweets geben die Polizisten teils lustige, teils skurrile Anrufe wieder, um darauf aufmerksam zu machen, dass mit all diesen Anliegen die Leitung für wirklich ernste Fälle blockiert wird.

Pro Tag erreichen die Berliner Polizei im Schnitt 3000 bis 4000 Anrufe, erklärt Christian Wegener. Er ist Leiter der Einsatzleitzentrale der Polizei Berlin. Geschätzte 20 Prozent davon fallen unter die Kategorie #NoNotruf. „Darunter fallen aber auch die vielen Anrufe von geistig verwirrten Menschen. Diese veröffentlichen wir aber natürlich nicht.“ Damit Menschen in Not nicht warten müssen, wirbt die Berliner Polizei mit ihrer Aktion dafür, tatsächlich nur in wirklichen Notsituationen die Nummer zu wählen.

Was genau das bedeutet, erklären wir in der Übersicht. Die wichtigsten Fakten im Überblick:

110 oder 112: Wann wähle ich welche Notruf-Nummer?

Wann sollte ich den Notruf 110 wählen?

„Wenn Sie sich im Zusammenhang mit einer Straftat oder einer Gefahrenlage selbst in einer Notsituation befinden, Zeuge einer solchen Situation sind oder einen entsprechenden Verdacht haben und zur Bewältigung der Lage polizeiliche Hilfe notwendig ist, sollten Sie immer den Notruf 110 wählen“, sagt Christian Wegener.

Da es sich bei einem Notfall aber auch um ein subjektives Empfinden handelt, sei dies schwierig zu kategorisieren. Im Zweifel sollten Bürger immer lieber sofort den Notruf wählen, als verzögert oder überhaupt nicht zu handeln.

Wenn es sich beispielsweise um eine Ruhestörung handelt, kann man im Ausnahmefall auch den Polizeinotruf wählen. Prinzipiell ist für solche Situationen das Ordnungsamt zuständig, aber da dies nicht rund um die Uhr erreichbar ist, geht außerhalb der Verfügbarkeit des OA die Verantwortlichkeit an die Polizei über, erklärt Christian Wegener.

Wann rufe ich die Nummer 112?

Immer, wenn akut Notfallsituationen auftreten, in denen unmittelbar Hilfe geleistet werden muss, gilt es die 112 zu wählen - die Nummer des Rettungsdienstes und der Feuerwehr.

Diese Nummer hat dann auch Priorität vor dem Ruf der Polizei, denn diese wird nach dem Notruf direkt vom Rettungsdienst benachrichtigt. Auch wenn die Situation unklar ist und der Verletzungsgrad nicht ersichtlich, rufen Sie aber in jedem Fall den Rettungsdienst.

Das gleiche gilt für einen Brandfall. Auch hier ist wie immer etwas Mitdenken gefordert: Wenn es sich nur um den Brand einer kleinen freistehenden Mülltonne auf einer Wiese handelt, die auch selbst gelöscht werden kann und sich niemand in Gefahr befindet, könnte das Problem auch so gelöst werden. Aber im Zweifel gilt auch hier: Rufen Sie lieber bei der 112 an, wenn Sie sich unsicher sind.

Tag des Notrufs: 112 ist die Nummer für Hilfe

Lande ich automatisch in der richtigen Stelle?

„Egal, wo Sie in Deutschland 110 wählen, Sie werden immer an die örtlich zuständige Leitstelle der Polizei vermittelt“, erklärt Christian Wegener. Das automatische System funktioniert auch beim Mobilfunk.

Notruf-Nummern 110 und 112: Werden unnötige Anrufe geahndet?

„Das Strafgesetzbuch stellt mit Paragraf 145 den Missbrauch des Notrufs unter Strafe“, sagt Christian Wegener und erklärt: „Allerdings gilt dabei, dass jemand absichtlich oder wissentlich den Notruf missbraucht. Wenn ein Kind anruft und Quatsch macht, will es das ja nicht absichtlich den Notruf stören – sondern es weiß es nicht besser.“ Abgesehen davon sind Kinder bis zu ihrem 14. Lebensjahr noch nicht strafmündig.

Doch prinzipiell gilt, dass der Missbrauch von Notrufen zivilrechtliche Konsequenzen für den Anrufer haben kann. Gerade wenn es zu einem Einsatz kommt, müssen die Kosten dafür übernommen werden, wenn sich herausstellt, dass es sich um einen absichtlichen Missbrauch gehandelt hat.

Was soll ich sagen, wenn ich den Notruf wähle?

Erst einmal: Bewahren Sie die Ruhe und versuchen, Ihr Anliegen klar und deutlich zu formulieren. Dann nennen Sie Ihren Namen und den Ort des Geschehens, möglichst mit genauen Daten: wie Straßennamen, Stockwerk, Autobahnabschnitt, Bahnstation oder mit einer prägnanten Beschreibung, wenn der Ort nicht bekannt ist.

Wichtig: Es ist nicht gravierend, falls Sie im Notfall die Feuerwehr anrufen, wenn Sie die Polizei erreichen wollen oder auch umgekehrt. Es wird immer an die richtige Stelle vermittelt.

Notruf: Das sind die wichtigsten Nummern

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