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Notfallvorrat anlegen: Bekommen Hartz-IV-Beziehende einen Zuschuss?

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Von: Natascha Terjung

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Wegen des Ukraine-Konflikts sollte ein Notvorrat zu Hause angelegt werden. Das rät Innenministerin Nancy Faeser. Hartz-IV-Beziehende können sich das aber nicht leisten.

Frankfurt – Ob Corona oder der Ukraine-Krieg – in Notlagen und Krisenzeiten kann es sinnvoll sein, sich einen Notvorrat an Lebensmitteln und Medikamenten zu Hause anzulegen. Das rät angesichts des Ukraine-Konflikts derzeit Bundesinnenministern Nancy Faeser. „Wenn tatsächlich mal länger der Strom ausfällt oder das tägliche Leben auf andere Art und Weise eingeschränkt wird, dann ist es auf jeden Fall sinnvoll, einen Notvorrat zu Hause zu haben“, sagte die SPD-Politikerin im Handelsblatt. Doch können Menschen, die Hartz-IV oder andere Sozialleistungen beziehen, sich das überhaupt leisten? 

Wie ein solcher Notvorrat aussehen kann, zeigt eine Liste des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz:

LebensmittelMenge für 10 Tage
Getränke, 2 Liter pro Tag und Person20 Liter
Getreide Getreideprodukte Brot, Kartoffeln, Nudeln, Reis3,5 kg
Gemüse, Hülsenfrüchte4,0 kg
Obst, Nüsse2,5 kg
Milch Milchprodukte2,6 kg
Fisch, Fleisch, Eier, Volleipulver1,5 kg
Fette, Öle0,357 kg
Sonstiges wie Zucker, Marmelade, Honig, Salzstangen, Fertiggerichte, Instantbrühenach Belieben
(Quelle: Bundesamt für Bevölkerungsschutz)

Außerdem rät das Bundesamt für Bevölkerungsschutz, Lebensmittel nach dem Prinzip „lebender Vorrat“ anzulegen. Das bedeutet, dass der Vorrat in den täglichen Verbrauch integriert werden soll. So verderben die Lebensmittel nicht, da sie immer wieder verbraucht und die Notvorräte erneuert werden. Auch Haustiere sollten bei dem Anlegen eines Notvorrates nicht vergessen werden. Außerdem sei es nicht notwendig, alle Lebensmittel sofort zu besorgen. Vor allem Produkte wie Nudeln, die länger haltbar sind, können über einen längeren Zeitraum eingekauft und gelagert werden.

Innenministerin Nancy Faeser rät angesichts des Ukraine-Konflikts, einen Notvorrat zu Hause anzulegen. Hartz-IV-Empfänger:innen können sich die empfohlenen Lebensmittel aber nicht leisten.
Innenministerin Nancy Faeser rät angesichts des Ukraine-Konflikts, einen Notvorrat zu Hause anzulegen. Hartz-IV-Empfänger:innen können sich die empfohlenen Lebensmittel aber nicht leisten. (Symbolbild) © Jens Büttner/dpa

Notfallvorrat anlegen: Hartz-IV-Beziehende können sich das nicht leisten

Das ist angesichts der gestiegenen Lebensmittel-Preise wegen des Ukraine-Konflikts und des vorgesehenen Betrages für Lebensmittel bei Hartz-IV ohnehin schwierig. Denn bei einem Hartz-IV Regelsatz von 449 Euro im Monat sind 155,82 Euro für Lebensmittel vorgesehen. Laut einer Berechnung von Hartziv.org müsste eine vierköpfige Familie aber insgesamt 356 Euro ausgeben, um einen Notvorrat für zehn Tage anzulegen. Einen Zuschuss gibt es derzeit für Hartz-IV-Empfänger:innen aber nicht.

Anfang dieses Jahres kündigte die Bundesregierung eine Sonderzahlung von 200 Euro für Hartz-IV-Beziehende an. Diese soll im Juli ausgezahlt werden. Damit könnte zwar ein Teil des Notfallvorrates angelegt werden, aber nur einmalig. Als zu Beginn der Corona-Pandemie das Anlegen eines Notfallvorrates aufkam, stellte sich die Frage, wie Beziehende von Hartz-IV sich das leisten sollen. Die Antwort des Bundessozialministeriums: Eigenverantwortlich.

Für Hartz-IV-Beziehende ist es kaum möglich, sich einen Notvorrat zu Hause anzulegen.
Für Hartz-IV-Beziehende ist es kaum möglich, sich einen Notvorrat zu Hause anzulegen. (Archivbild) © Karl-Josef Hildenbrand/dpa

Focus zitierte das Ministerium wie folgt: „Sofern also leistungsberechtigte Personen auf Grund des vom Kabinett beschlossenen Zivilschutzkonzeptes einen persönlichen, ausreichenden Vorrat an Lebensmitteln anlegen wollen, so müssen sie, ebenso wie Menschen mit geringem Einkommen, die hierfür erforderlichen Ausgaben eigenverantwortlich aus dem ihnen zur Verfügung stehenden Budget finanzieren.“

Notvorrat ist für Hartz-IV-Beziehende zu teuer: Auch Medikamente sollten verfügbar sein

Wie steht es aber mit einem Notvorrat an Medikamenten? Auch hierzu gibt es vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz Empfehlungen:

Das dürfte für Menschen, die von Hartz-IV leben, eine Herausforderung darstellen. Denn das Jobcenter zahlt nur Medikamente, die wirklich benötigt werden und eine besondere finanzielle Belastung bedeuten, wie zum Beispiel Medikamente bei chronischen Erkrankungen, heißt es bei Hartziv.org. Allerdings können Hartz-IV-Empfänger:innen eine Befreiung der Medikamentenzuzahlung bei der Krankenkasse beantragen. (Natascha Terjung)

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