Nach "Soli"-Urteil: Steuerbescheid widersprechen

Über die Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlags soll jetzt das Bundesverfassungsgericht entscheiden. Falls die Richter die Erhebung verwerfen, können alle Zahler auf Erstattung pochen.
Berlin. Über die Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlags soll jetzt das Bundesverfassungsgericht entscheiden. Falls die Richter die Erhebung verwerfen, können alle Zahler auf Erstattung pochen.
Der Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine in Berlin rät daher, gegen alle noch nicht bestandskräftigen Steuerbescheide mit dem Verweis auf das anhängige Verfahren Einspruch einzulegen. Die Finanzämter dürften bis zu einem Urteil nicht abschließend über Einsprüche entscheiden. In der Regel wird ein Steuerbescheid einen Monat nach Zugang bestandskräftig. (dpa/tmn)