StartseiteRatgeberGeldWas wir an Karfreitag nicht dürfenErstellt: 22.03.2016Aktualisiert: 15.01.2019, 07:46 UhrVon: Gesa SchölgensKommentareTeilenDer Karfreitag gilt als stiller Feiertag und ist besonders geschützt. Öffentliche Tanzpartys etwa sind an diesem Tag tabu. Gegner halten die Regelung aber für veraltet. © dpaAm Karfreitag in der Disco abtanzen, Sportturniere mit Musik oder einen Umzug veranstalten? In den meisten Bundesländern ist das nicht erlaubt – bei Verstößen droht ein Bußgeld. Diese Verbote müssen Sie an den Osterfeiertagen beachten.Auch interessantKommentare