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So könnte sich durch die Steuererklärung Ihre Grundrente erhöhen

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Das Renteneintrittsalter und die Bezugsdauer der Rente sind angestiegen.
Langjährig Versicherte erhalten mit der Grundrente einen Aufschlag auf ihre Minirente. © Patrick Pleul/dpa

Mit der Grundrente bekommen langjährig Versicherte einen Aufschlag auf ihre Minirenten. Wer eine Steuererklärung abgibt, kann den Zuschlag unter Umständen erhöhen.

Die Grundrente ist am 1. Januar 2021 in Kraft getreten. Anspruch auf den Grundrentenzuschlag haben Rentner, die lange Jahre gearbeitet und dabei unterdurchschnittlich verdient haben. Um den Grundrentenzuschlag zu erhalten, muss kein gesonderter Antrag gestellt werden. Denn die Deutsche Rentenversicherung prüft automatisch alle Bestandsrenten. Ergibt sich ein Anspruch auf den Grundrentenzuschlag*, wird dieser rückwirkend zum Jahresanfang ausbezahlt. Bis Ende 2022 soll es dauern, bis aus den 26 Millionen Rentenkonten die geschätzten 1,3 Millionen Menschen herausgesiebt sind, die Anspruch auf den Zuschlag haben.

Anspruch auf Grundrente? Einkommen muss erst berechnet werden

Zum Prozedere: Weil die Grundrente nur bedarfsorientiert geleistet werden soll, wird das eigene Einkommen und auch das Einkommen des Ehegatten oder Partners einer eingetragenen Lebenspartnerschaft angerechnet, wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) in einem Beitrag schildert. Darin kommt Erich Nöll vom Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine so zu Wort: Für die Ermittlung dieses Einkommens würden „unter anderem Daten aus der Einkommensteuerveranlagung, insbesondere das sogenannte zu versteuernde Einkommen, herangezogen“, so der Experte.

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Steuererklärung keine Voraussetzung für Erhalt von Grundrente

Will heißen: Hat der betreffende Rentner keine Einkommensteuererklärung abgegeben hat, werden die Einnahmen herangezogen, die dem Rentenversicherer bekannt sind, wie dpa schreibt. Das seien zum Beispiel Renteneinnahmen der gesetzlichen Rentenversicherungsträger, Versorgungsbezüge, Entschädigungen, Amtszulagen, Übergangsgelder und die Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen, Pensionsfonds, Pensionskassen und Direktversicherungen. Davon würden dann pauschale Abschläge vorgenommen.

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Hier kommt die mögliche freiwillige Abgabe einer Steuererklärung ins Spiel, die den Zuschlag den Schilderungen zufolge unter Umständen erhöhen könnte. „Da im Rahmen der Einkommensteuererklärung die Möglichkeit besteht, verschiedene Aufwendungen zum Abzug zu bringen, kann dadurch ein geringeres zu versteuerndes Einkommen ausgewiesen werden als die Einnahmen mit den pauschalen Abschlägen“, erläutert Nöll laut dpa. Das könnte, wie es in dem Bericht schlussfolgernd heißt, zu einer Verringerung der Anrechnung des Einkommens und damit im Endeffekt zu einer höheren Grundrente führen. Wichtig: Die Abgabe von Steuererklärungen ist allerdings keine Voraussetzung für den Erhalt von Grundrente, wie der Experte in dem Bericht ebenfalls klarstellt. „Sie kann aber vorteilhaft sein“, ergänzt er.

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Freiwillige Steuererklärung kann auch zu Nachzahlungen führen

Welche Kosten das zu versteuernde Einkommen theoretisch reduzieren können? Aufgezählt werden in dem Beitrag zum Beispiel der Abzug von Versicherungsbeiträgen als Sonderausgaben, aber auch Krankheitskosten oder Kosten des Pflegeheims.

Grundsätzlich gilt - bei allen steuerrechtlichen Belangen: Ob und wann eine freiwil­lige Steuererklärung sinnvoll ist oder nicht, lässt sich pauschal nicht so einfach sagen, es kommt immer auf den Einzelfall an. Die Abgabe einer Einkommensteuererklärung kann sich beispielsweise bei hohen Werbungskosten oder anderen steuermindernden Aufwendungen lohnen.

Doch auch Nachzahlungen können sich daraus ergeben. In solchen Fällen raten die Experten der Stiftung Warentest laut Test.de dazu, die Erklärung im Einspruchsverfahren zurückzuziehen. „Sie gilt dann als nicht abge­geben“.

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Wer seine Einkommensteuererklärung freiwillig einreicht, hat insgesamt vier Jahre Zeit. Die Frist für das Steuerjahr 2017 läuft Ende 2021 endgültig ab. Mehr zu allen relevanten Fristen für Ihre Steuererklärung erfahren Sie hier. (ahu) *Merkur.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.

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