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Stiftung Warentest prüft vegetarische "Wurst": Ein Produkt ist sogar gefährlich

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Vegetarische Wurst auf dem Prüfstand von Stiftung Warentest.
Vegetarische Wurst auf dem Prüfstand von Stiftung Warentest. © picture alliance / Marius Becker

Sie sehen aus wie Lyoner oder Salami, kommen aber ohne Fleisch aus. 20 vegane und vegetarische Aufschnitte hat Stiftung Warentest geprüft. Zwei waren mangelhaft.

Erst seit ein paar Jahren gibt es sie im Supermarktregal, aber mittlerweile wird die Auswahl bei den vegetarischen und veganen Aufschnitten, die an Wurst erinnern, immer größer. Oft ersetzen Ei, Tofu oder Seitan das Fleisch und das manchmal so gut, dass kaum ein optischer und geschmacklicher Unterschied zu erkennen ist.

Stiftung Warentest: Vegetarische und vegane Lyoner oder Salami

20 Veggie-Produkte verschiedener Hersteller hat die Stiftung Warentest unter die die Lupe genommen. Dabei unterschieden die Experten zwischen vegetarischen und veganen Varianten sowie Lyoner- und Salami-ähnlichen Produkten. In den Kategorien "Sensorisches Urteil", "Ernährungs­physiologische Qualität", "Schadstoffe", "Mikrobiologische Qualität", "Verpackung", "Deklaration" und "Gentech­nisch veränderte Anteile".

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Rügenwalder Mühle überzeugt Stiftung Warentest

Die Rügenwalder Mühle hatte bei den vegetarischen Produkten die Nase vorn. Der Wurstfabrikant hatte mit seinem vegetarischen Schinken-Spicker den Weg für viele weitere Hersteller und Produkte geebnet. Sowohl die Lyoner- als auch die Salami-Variante konnte die Tester überzeugen. Im letzterem Segment waren die Niedersachsen allerdings auch unter sich.

Gefährliche Listerien und verdorbene "Wurst"

Zwei Produkte vielen mit dem Testurteil "mangelhaft" durch. In der vegetarischen Mortadella von Wiesenhof wiesen die Tester gefährliche Listerien nach. Der bemängelte Artikel befindet sich allerdings nicht mehr im Handel, wie der Hersteller auf Anfrage der Tester bestätigt. In der veganen Salami von Veggy Friend fand Stiftung Warentest eine erhöhte Anzahl an Milchsäurebakterien und einen Verderb­niskeim.

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Stiftung Warentest über vegetarische Wurst: Ein Auszug aus den Testergebnissen

Vegetarischer Auf­schnitt (mortadella- oder lyoner­ähn­lich)

HerstellerProduktPreisQualitätsurteil
Rügenwalder MühleVegetarischer Schinken Spicker1,33 Eurogut (1,9)
Kaufland Take It VeggieVegetarischer Aufschnitt mit Paprika1,39 Eurogut (2,2)
Aldi Nord Mein Veggie TagVegetarischer Aufschnitt Klassik0,87 Eurobefriedigend (2,8)

Veganer Auf­schnitt (mortadella- oder lyoner­ähn­lich)

HerstellerProduktPreisQualitätsurteil
AlnaturaVeggie Aufschnitt Paprika Bio2,49 Eurogut (2,1)
Aldi Nord Gut BioBioZart geräucherter Veggie-Aufschnitt1,79 Eurogut (2,4)
Wiesenhof VeggieVegetarische Mortadella1,19 Euromangelhaft (5,0)

Vegetarischer Auf­schnitt (salami­ähn­lich)

HerstellerProduktPreisQualitätsurteil
Rügenwalder MühleVegetarische Mühlen Salami klassisch1,34 Eurogut (2,5)

Veganer Auf­schnitt (salami­ähn­lich)

HerstellerProduktPreisQualitätsurteil
Heirlerwie Salami vegan Bio2,39 Eurogut (2,5)
Alnatura\"Salami\" aus Seitan Bio1,99 Eurobefriedigend (2,6)
Veggy FriendsVegane Salami auf Sojabasis2,09 Euromangelhaft (5,0)

Die vollständigen und ausführlichen Testergebnisse finden Sie hier.

Darf vegetarische Wurst wie das Original heißen?

Der Europäische Gerichtshof hatte schon 2017 geurteilt, dass traditionelle Namen wie "Butter", "Milch", Joghurt etc. den Originalen vorbehalten sein sollen, damit Verbraucher sie nicht verwechseln können.

Auch dem Deutschen Fleischer-Verband ist es lange ein Dorn im Auge, dass die vegetarische Schnitzel-Alternative sich Schnitzel nennen darf oder der vegane Bierschinken-Ersatz Bierschinken. Man befürchtet ebenfalls die Irreführung der Verbraucher, da die fleischlosen Alternativen oft genauso aussehen, riechen und mittlerweile sogar schmecken wie das fleischhaltige Original. Die Deutsche Lebensmittelbuchkommission (DLMBK) hat Ende 2018 aber neue Leitsätze für "vegetarische und vegane Lebensmittel" vorgelegt. Hersteller von Fleischersatzprodukten dürfen die Bezeichnungen von traditionellen Fleischerzeugnissen künftig nur unter engen Voraussetzungen verwenden.

Spezifische Bezeichnungen für Wurstwaren wie Schinkenwurst, Bierschinken oder ähnliches dürfen nicht mehr für die Ersatzprodukte verwendet werden. Stattdessen müssen sich die Hersteller mit Zusätzen wie beispielsweise "nach Art von" behelfen, aber nur, wenn die vegetarische oder vegane Alternative dem Original wirklich ähnlich ist. Dasselbe gilt auch für andere Fleischprodukte wie Schnitzel, Frikadellen und ähnliches. Der Zusatz "vegetarische" oder "vegan" ist verpflichtend, außerdem die Bezeichnung der verwendeten Ersatzzutat.

Die mangelhafte Deklaration nach diesen neuen Vorgaben hat im aktuellen Stiftung Warentest häufig zu einer Abwertung geführt. Die getesteten Hersteller hatten sich nicht ausreichend von den Originalen abgegrenzt.

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ante

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