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Müssen Autofahrer langsam durch Pfützen fahren?

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Das Auto rast durch die Pfütze, der Fußgänger wird von oben bis unten nass. Der ADAC rät Autofahrern nicht einfach weiterzufahren.
Das Auto rast durch die Pfütze, der Fußgänger wird von oben bis unten nass. Der ADAC rät Autofahrern nicht einfach weiterzufahren. © dpa

Wetter wie in den Tropen: Es ist heiß, der Regen stürzt vom Himmel. Auf viele Straßen lauern riesige Wasserlachen. Und die sorgen für Ärger. Denn immer wieder werden Fußgänger von vorbei fahrenden Wagen nass gespritzt. Müssen Autofahrer langsam durch Pfützen fahren?

Von René Kohlenberg

Ein heftiges Sommergewitter bringt Autofahrer leicht in ernsthafte Schwierigkeiten: Der Regen von oben kann ihnen die Sicht nehmen und das Wasser von unten schwere Schäden am Wagen verursachen. Und auch in den kommenden Tagen muss laut Wetterbericht immer wieder mit Gewittern und Regen gerechnet werden.

Wenn sich bei Starkregen das Wasser auf der Straße staut, ist Vorsicht geboten: Autofahrer sollten auf keinen Fall durch große Pfützen fahren, deren Tiefe sie nicht einschätzen können, warnen die Kfz-Experten vom ADAC Technik Zentrum in Landsberg. Reiche das Wasser über die Unterkante der Stoßstange, drohe ein Wasserschlag – und der Motor ist hinüber.

Vorsicht vor Unterführungen!

Dazu kann es kommen, wenn der Motor Wasser statt Luft ansaugt, das sich im Gegensatz zum Kraftstoff-Luft-Gemisch in den Zylindern nicht komprimieren lässt. In der Folge können unter anderem die Pleuelstangen verbiegen, auf denen die Kolben sitzen.

Wenn Autofahrer bei heftigem Regen etwa im Bereich von Unterführungen oder in Senken Riesenpfützen vor sich haben und nicht wissen, wie tief ihr Wagen darin eintauchen wird, drehen sie daher nach Möglichkeit besser um und wählen eine andere Route, raten die ADAC-Techniker.

Im Zweifel anhalten

Regnet es so stark, dass die Scheibenwischer nicht mehr gegen die Wassermassen von oben ankommen, empfiehlt Sven Rademacher vom Deutschen Verkehrssicherheitsrat (DVR): „Runter vom Gas, aber das Tempo nicht zu abrupt verringern, damit auch nachfolgende Fahrer rechtzeitig bremsen können.“ Und nicht vergessen, bei Regenwetter die Fahrzeugbeleuchtung einzuschalten.

Ist die Sicht extrem eingeschränkt, suchen sich Autofahrer lieber eine Stelle, an der sie sicher anhalten und das Unwetter abwarten können. Auf der Autobahn sollte das laut dem DVR-Sprecher wegen der erhöhten Unfallgefahr nicht der Pannenstreifen sein, sondern der nächste Parkplatz. „Oder Sie nehmen die nächste Abfahrt und machen Sie abseits der Autobahn Halt.“

Wer zahlt die Reinigung?

Bespritzt ein Autofahrer Fußgänger am Straßenrand beim Durchfahren einer Pfütze, muss er nicht für die Reinigung der Kleidung aufkommen. Zumindest ist ihm nicht prinzipiell der Vorwurf zu machen, zu schnell gefahren zu sein. Das hat das Landgericht Itzehoe entschieden und damit die Rechtskräftigkeit eines entsprechenden Urteils bestätigt (Az. 1 S 186/10).

Als ein Pkw beim Durchfahren einer tiefen Pfütze eine regelrechte Wasserfontäne auf ein Fußgängerpaar am Rande der Straße niedergehen ließ, verlangten die Passanten für die Reinigung der Kleidung 39,60 Euro von dem Autofahrer. Schließlich hätte er den Schaden vermeiden können, wenn er Schritttempo gefahren wäre, so die Argumentation.

Schritttempo ist keine Pflicht

Das sahen die Richter anders. Ein Pkw-Fahrer sei keineswegs verpflichtet, Wasserlachen auf der Fahrbahn stets nur im Schritttempo zu durchfahren. Bei Regen müssten sonst gegebenenfalls ganze Ortschaften in Schrittgeschwindigkeit durchfahren werden, um eine mögliche Beeinträchtigung der Fußgänger auszuschließen. Das würden den Straßenverkehr jedoch unzumutbar beeinträchtigen.

Bei einer solchen Wetterlage müssten Fußgänger hingegen mit Wasserspritzern rechnen und sich gegebenenfalls durch entsprechende Kleidung darauf vorbereiten.

Ein Autofahrer haftet aber auf jeden Fall, wenn er absichtlich die Fußgänger nass macht. Problematisch wird in solchen Fällen allerdings die Beweisbarkeit sein. 

Haften muss ein Fahrer auch, wenn die Regenpfütze und etwaige Fußgänger schon von weitem gut erkennbar sind. Deshalb hat beispielsweise das Amtsgericht Frankfurt am Main entschieden, dass ein Busfahrer drei Viertel der Reinigungskosten ersetzen musste, als er mit dem Bus an einer Haltestelle unbedarft durch eine Regenpfütze fuhr und so wartende Fahrgäste nassspritzte (Az.: 32 C 2225/94-19). (mit Material von Ampnet)

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