Kreisverkehr: Viele Autofahrer machen einen Fehler – auch Sie?

Blinken oder nicht blinken – das ist die Frage: Immer noch herrscht Unklarheit, wann im Kreisel der Blinker gesetzt werden muss. Wir klären auf.
Die einen blinken nur, wenn sie in einen Kreisverkehr einfahren, die anderen, wenn sie wieder raus wollen. Aber wann muss der Richtungsanzeiger gesetzt werden und welche Bußgelder drohen bei Fehlverhalten?
Wann müssen Sie im Kreisverkehr blinken?
Der Blinker führt auf deutschen Straßen immer wieder zu Problemen. Manche blinken bei jeder Gelegenheit, andere wissen nicht mal, wo sie ihn einschalten. Das gilt auch im Kreisverkehr, dabei ist die Regelung recht klar.
Laut Straßenverkehrsordnung (StVO) darf beim Einfahren in den Kreisel nicht geblinkt werden. Der entsprechende Paragraph 8 Absatz 1a lautet:
"Ist an der Einmündung in einen Kreisverkehr Zeichen 215 (Kreisverkehr) unter dem Zeichen 205 (Vorfahrt gewähren) angeordnet, hat der Verkehr auf der Kreisfahrbahn Vorfahrt. Bei der Einfahrt in einen solchen Kreisverkehr ist die Benutzung des Fahrtrichtungsanzeigers unzulässig."
Erst beim Rausfahren müssen Autofahrer den Blinker setzen. Andernfalls weiß niemand wohin Sie wollen. Achten Sie vor allem auf Fußgänger und Radfahrer. Diese haben laut StVO nämlich immer Vorrang, wenn Sie aus dem Kreisel fahren.
Video: Ein Kreisverkehr? Was war das nochmal?
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Der kreisförmige Knotenpunkt – ein Sonderfall
Aber Vorsicht: Die Regel gilt nicht bei einem "unechten" Kreisverkehr – auch kreisförmiger Knotenpunkt genannt. Dieser ist eher selten anzutreffen und verhält sich anders als der klassische Kreisverkehr.
Der erste Unterschied ist, dass er nicht durch das Verkehrszeichen 215 angekündigt – rundes blaues Schild mit drei Pfeilen. Wenn Sie auf einen kreisförmigen Knotenpunkt treffen, müssen Sie außerdem die Regel "Rechts vor Links" beachten und beim Ein- sowie Ausfahren blinken.
Im Kreisverkehr falsch blinken – diese Strafen drohen
Wer sich nicht an die StVO hält, muss mit Verwarn- oder Bußgeldern rechnen. So auch im Fall des Kreisverkehrs. Wer ohne zu blinken den Kreisel verlässt, dem drohen zehn Euro Verwarngeld. Die gleiche Strafe gibt es für Autofahrer, die beim Einfahren in den Kreisverkehr den Blinker setzen.
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anb