Bei Abbiegen ohne Halt droht Bußgeld

Mit dem sogenannten „Grünpfeil“ gibt es heute noch ein Element ostdeutscher Verkehrsgeschichte. Der grüne Pfeil auf dem schwarzen Blechschild erlaubt das Rechtsabbiegen an einer roten Ampel. Trotzdem sollte man kurz anhalten, sonst droht ein saftiges Bußgeld.
Auch wenn die Kreuzung gut einsehbar ist und kein Querverkehr naht, ist der Stopp an der Haltelinie Pflicht. Wer sich nicht daran hält, riskiert saftige Geldstrafen und Punkte in Flensburg, warnt der ADAC. Allein für die Missachtung der Stopp-Regel werden 70 Euro und drei Punkte fällig. Werden andere Verkehrsteilnehmer gefährdet, steigt das Bußgeld auf bis zu 150 Euro.
„Grünpfeil“ ist Teil ostdeutscher Verkehrsgeschichte
Mit dem sogenannten „Grünpfeil“ ist vier Jahre nach der Wiedervereinigung ein Stück ostdeutscher Verkehrsgeschichte wiederbelebt worden. In der DDR bedeutete er ein Stück Freiheit, der grüne Pfeil. Trotz roter Ampel durfte man etwas Verbotenes tun, nämlich die Haltelinie überfahren, wenn auch nur zum Rechtsabbiegen.
Die Regeln hinter dem grünen Pfeil
Gestern wie heute ist die Idee einfach: Der grüne Pfeil - in der Straßenverkehrs-Ordnung wird er zur Abgrenzung von grünen Ampelpfeilen „Grünpfeil“ genannt – soll den Verkehr flüssiger machen. Nach Stopps an Halte- und Sichtlinie darf der Autofahrer trotz Rotlicht rechts abbiegen, wenn es der Verkehr zulässt. (dpa)
Welche Regeln muss ich bei einem grünen Pfeil an einer Ampel beachten? Darf man dauernd auf der Mittelspur fahren? Darf ich dem Stau entfliehen und bis zur Abfahrt auf dem Standstreifen fahren? Autofahrer haben viele Fragen – und geben sich selbst oft falsche Antworten. Lesen Sie die häufigsten Autofahrer-Irrtümer.