Wirbel bei Palästina-Kongress: Wohl doch Einreiseverbot für Yanis Varoufakis

Aufregung um Palästina-Kongress: Das Innenministerium wollte ein Einreiseverbot für Yanis Varoufakis nicht bestätigen. Doch jetzt gibt es widersprüchliche Aussagen.
Berlin – Hatte das Bundesinnenministerium (BMI) ein Einreiseverbot über Yanis Varoufakis verhängt oder nicht? Nachdem seit vergangenem Samstag Unklarheit geherrscht hatte, gibt es nun neue Informationen zum Fall des ehemaligen griechischen Finanzministers: Der FR liegen exklusiv Zitate aus dem Schriftverkehr zwischen dem Anwalt des Politikers und der deutschen Bundespolizei vor, die ein widersprüchliches Vorgehen der Behörden zeigen.
So soll die Bundespolizei am vergangenen Montag mitgeteilt haben, dass sie „kein Einreise- und Aufenthaltsverbot im Sinne des § 11 AufenthG erlassen“ habe. Einen Tag später soll die Bundespolizei aber geschrieben haben: „Zu Ihrem Mandanten bestand im Kontext einer möglichen Teilnahme als Redner beim Palästina-Kongress 2024 in Berlin eine Fahndungsausschreibung zur nationalen Einreiseverweigerung gem. § 30 Abs. 5 BPolG i. V. m. § 6 Abs. 1 S. 2 FreizügG/EU, befristet für den Zeitraum der Veranstaltung vom 10. bis zum 14. April 2024.“
Einreiseverbot für Varoufakis: Was war los in Berlin beim Palästina-Kongress
Nachdem Mitgliedern der Varoufakis-Partei Mera25 am vergangenen Samstag in Berlin beim Palästina-Kongress mündlich durch die Polizei mitgeteilt wurde, dass das BMI ein politisches Betätigungs- samt Einreiseverbot über Varoufakis verhängt habe, wollte sich das BMI am Wochenende auf Anfrage zunächst nicht dazu äußern. Eine „Auskunft zu Einzelfällen“ sei „nicht möglich“, hieß es in einer Antwort.
Für Mera25 spiegeln die Ereignisse „nicht nur eine schwerwiegende Verletzung des Rechts auf Freizügigkeit und politische Meinungsäußerung“ wider, wie es in einer Mitteilung heißt. Sie zeigten auch „einen besorgniserregenden Trend zu staatlicher Intransparenz und autoritären Praktiken in Deutschland.“ Mit widersprüchlichen Erklärungen zu dem Verbot soll die Bundesregierung versucht haben, Varoufakis einzuschüchtern und davon abzuhalten, auf dem „Palästina Kongress“ zu sprechen, so der Vorwurf. Er war für die im Vorfeld umstrittene Veranstaltung als Redner aufgelistet, die am Freitag kurz nach Beginn in Berlin verboten wurde.
Laut Mera25 sei die Aussage der Polizei von Samstag, dass es auch um ein politisches Betätigungsverbot gehen solle, somit nicht richtig. Zudem soll Varoufakis nicht im Vorfeld über ein Einreiseverbot informiert worden sein.
Verbot nach Videobotschaft: Redner in Berlin soll in Verbindung zur Hamas stehen
Die Veranstaltung wurde am Freitag in Berlin kurz nach Beginn unterbrochen und verboten, nachdem eine Videobotschaft Salman Abu Sittas abgespielt wurde. Auf X schrieb die Berliner Polizei: „Auf dem ‚Palästina-Kongress‘ wurde ein Redner zugeschaltet, der ein politisches Betätigungsverbot hat. Es besteht die Gefahr, dass wiederholt ein Redner zugeschaltet wird, der sich schon in der Vergangenheit antisemitisch bzw. gewaltverherrlichend öffentlich geäußert hat.“ Abu Sitta soll sich 2013 ein Podium mit dem politischen Chef der Hamas, Ismail Haniyeh, geteilt haben.
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Betätigungs- und Einreiseverbote sollen auch weitere Redner des Kongresses betreffen: Den Historiker Salman Abu Sitta und den Chirurgen und Rektor der University of Glasgow, Ghassan Abu-Sittah. Auch das bestätigte das BMI am vergangenen Wochenende nicht. Ghassan Abu-Sittah soll am Freitag am Berliner Flughafen die Einreise verweigert worden sein.
Die Sicherheitsbehörden „standen schon im Vorfeld des Kongresses im engen Austausch und haben notwendige Maßnahmen ergriffen“, heißt es beim BMI. Eine Rechtsanwältin des Kongresses sagte, man habe im Vorfeld „gut“ mit den Behörden kooperiert und sei daher überrascht gewesen von den Maßnahmen. Varoufakis sagte der FR am vergangenen Wochenende, er prüfe juristische Optionen.