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Die wichtigsten Verträge zur Begrenzung der Atomwaffen

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Erst nach der Kuba-Krise, die die Welt 1962 an den Rand eines Atomkrieges brachte, begannen die Supermächte den Gefahren nuklearer Aufrüstung mit Verträgen zu begegnen. Eine Übersicht.

Hamburg (dpa). Erst nach der Kuba-Krise, die die Welt 1962 an den Rand eines Atomkrieges brachte, begannen die Supermächte den Gefahren nuklearer Aufrüstung mit Verträgen zu begegnen.

Atomteststopp-Abkommen (1963): Es verbietet Kernwaffenversuche in der Atmosphäre, im Weltraum und unter Wasser. Ergänzende Vereinbarungen werden 1974, 1976 und 1996 getroffen.

Atomwaffen-Sperrvertrag (1968): Danach dürfen die fünf offiziellen Atommächte keine Nuklearwaffen an Dritte weitergeben. Beigetretene "Atom-Habenichtse" dürfen keine produzieren oder erwerben.

Vereinbarung über Atomunfälle (1971): Bei Zwischenfällen müssen sich die Supermächte sofort benachrichtigen. So soll einem "unbeabsichtigten Kernwaffenkrieg" vorgebeugt werden.

SALT-I (1972): Der auf fünf Jahre befristete Vertrag begrenzt die Zahl der Abschussvorrichtungen für landgestützte Interkontinentalraketen und ballistische U-Boot-Raketen.

ABM-Vertrag (1972): Er erlaubt nur im Umkreis der Hauptstädte Moskau und Washington die Aufstellung von ABM-Systemen (Anti Ballistic Missiles) zur Abwehr feindlicher Raketen. Die USA kündigen den Vertrag im Dezember 2001 einseitig.

SALT-II (1979): Die Trägersysteme für strategische Atomwaffen werden auf je 2400 (Raketen und schwere Bomber) begrenzt. Der Vertrag - von den USA nicht ratifiziert, aber beachtet - wird 1991 durch Start-I überholt.

Mittelstreckenraketen-Vertrag (1987): Alle landgestützten Raketen in Europa mit Reichweiten zwischen 500 und 5500 Kilometern (darunter Pershing II und SS-20) werden kontrolliert vernichtet.

START-I (1991): Die Bestände weit reichender Systeme über 5000 Kilometer sollen um durchschnittlich 25 bis 30 Prozent auf etwa 8500 amerikanische und 7000 sowjetische Sprengköpfe verringert werden.

START-II (1993): Das Abkommen zwischen den USA und Russland sieht eine weitere Verringerung der Bestände und den völligen Verzicht auf landgestützte Interkontinentalraketen mit Mehrfachsprengköpfen vor. Den USA verbleiben danach noch 3500 Sprengköpfe, Russland noch 3000.

Vereinbarung zur Meldung von Raketen-Abschüssen (2000): Auch die amerikanisch-russische Vereinbarung zur Unterrichtung über Raketenstarts und Raumflüge soll die Atomkriegsgefahr verringern.

SORT (2002): Das zwischen den USA und Russland geschlossene Abkommen zum Abbau nuklearer Angriffswaffen soll die Atomarsenale bis 2012 auf jeweils 1700 bis 2200 Sprengköpfe reduzieren.

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