Jeder dritte Tag eine getötete Frau: SPD will härtere Strafen bei Femiziden
Jedes Jahr werden in Deutschland Frauen aus geschlechtsspezifischen Motiven getötet. Häufig lautet das Urteil: Totschlag – und nicht Mord. Für die SPD ein Unding.
Stuttgart - Tödliche Gewalt gegen Frauen soll in Deutschland härter bestraft werden. Das haben SPD-Rechtspolitiker aus Bund und Ländern in einer Erklärung kurz vor dem Weltfrauentag (08. März) gefordert. Werde eine Frau getötet, weil sie eine Frau ist, müsse dies als Femizid anerkannt und als Mord aus niedrigen Beweggründen bestraft werden, so die Politiker in einer Erklärung im Anschluss an ein Treffen in Stuttgart. „Geschlechtsspezifische Motive müssen klar benannt werden und bei der Strafzumessung von Gesetzes wegen strafverschärfend berücksichtigt werden.“

Femizide in Deutschland: Jeden dritten Tag wird eine Frau getötet
In Deutschland kommt es nach Erhebungen des Bundeskriminalamtes statistisch gesehen etwa jeden dritten Tag zu Tötungsdelikten gegen Frauen. 2021 wurden 113 solcher Fälle registriert. 2020 war die Zahl mit 139 Taten noch höher. Lange Zeit sei in solchen Fällen beschönigend von einem „Beziehungsdrama“ oder einer „Familientragödie“ gesprochen worden.
In Trennungssituationen sei die aufgewühlte emotionale Lage des Mannes gar als strafmildernd berücksichtigt worden und vor Gericht die Tötung der Ex-Partnerin dann oft lediglich als Totschlag und nicht als Mord gewertet worden. Die Einordnung beispielsweise von Trennungstötungen als Femizid, könne die sozialstrukturelle Ursachen hinter Frauentötungen offenlegen.
Gewalt gegen Frauen auch in Deutschland „strukturelles Problem“
Der rechtspolitische Sprecher der baden-württembergischen SPD-Landtagsfraktion, Boris Weirauch, sieht in der Gewalt gegen Frauen ein „strukturelles Problem“. „Ein Femizid ist ein Femizid und darf nicht als Ehrenmord oder Eifersuchtsdrama verharmlost werden“, warnte er. Auch die stellvertretende rechtspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, Carmen Wegge, betonte, dass solche Taten von patriarchalem Besitzdenken geprägt seien und sich gegen die Selbstbestimmung von Frauen richteten: „Das ist frauenfeindlich, diskriminierend und verletzt den Grundsatz der Geschlechtergleichheit.“
Die Ampelregierung will ebenfalls „geschlechtsspezifische“ Tatmotive mehr berücksichtigen. In einem Gesetzentwurf heißt es, dass diese als weitere Beispiele für menschenverachtende Beweggründe und Ziele in die Liste der bei der Strafzumessung besonders zu berücksichtigenden Umstände aufgenommen werden sollen. (kasa/dpa)