Wegen Verdacht auf Volksverhetzung: AfD-Landeschef Björn Höcke droht Anklage
Björn Höcke gerät weiter in Bedrängnis: Der AfD-Landeschef von Thüringen soll wegen Verdacht auf Volksverhetzung angeklagt werden. Schuld ist eine Rede im Wahlkampf.
Erfurt – Eine Rede aus dem Wahlkampf 2021 bringt Björn Höcke nachträglich noch viel Ärger. Der AfD-Landeschef soll wegen des Verdachts auf Volksverhetzung angeklagt werden. Bereits am Freitag (21. April) werde die Staatsanwaltschaft die entsprechende Immunitätsaufhebung für die Einleitung der Ermittlungen beantragen, berichtete der Spiegel unter Berufung auf Landtagskreise. Es ist nicht das erste Mal, dass Höcke Ärger mit den staatlichen Stellen bekommt.
Anzeige gegen Björn Höcke: Staatsanwaltschaft soll gegen AfD-Landeschef ermitteln
Hintergrund im aktuellen Fall ist eine Rede, die Björn Höcke im Wahlkampf von Sachsen-Anhalt im Jahr 2021 gehalten hatte. Er endete mit dem Satz „Alles für Deutschland“. Laut einer Analyse des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages handelt es sich dabei um eine Losung, die der nationalsozialistischen SA zuzuordnen ist. Das Verwenden im Rahmen einer Rede sei strafbar und stelle einwandfrei den Tatvorwurf der Volksverhetzung dar, zitiert der Spiegel aus dem Papier.

Dieser Ansicht war offenbar auch der frühere Grünen-Chef von Thüringen, Sebastian Striegel. Er erstattete wegen der Skandal-Rede umgehend Anzeige gegen Björn Höcke. Es sei davon auszugehen, so begründete er sein Vorgehen, dass der AfD-Politiker die Aussage mit Bedacht gewählt habe.
Anklage wegen Volksverhetzung: Björn Höcke (AfD) hatte deswegen schon öfter Ärger
Der Thüringer Verfassungsschutz hat Höcke als gesichert rechtsextrem eingestuft und lässt ihn beobachten. Normalerweise ist er als Landtagsabgeordneter gegen Ermittlungen von Staatsanwaltschaften geschützt. Doch der Landtag hob die Immunität schon vor mehreren Wochen auf. Auch damals ging es um einen Fall von mutmaßlicher Volksverhetzung. Das Votum fiel nach einem Bericht der Nachrichtenagentur dpa im Justizausschuss fast einstimmig aus. Es gab nur eine Enthaltung.
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft in Mühlhausen ging es bei dem Ausgangsfall um einen Beitrag bei Telegram zu einer Gewalttat im Ludwigshafener Stadtteil Oggersheim in Rheinland-Pfalz, bei dem zwei Männer erstochen und der mutmaßliche Täter somalischer Herkunft von der Polizei niedergeschossen wurde.
Höcke hatte den Vorfall mit den Worten kommentiert: „Wahrscheinlich ist der Täter psychisch krank und leidet an jener unter Einwanderern weit verbreiteten Volkskrankheit, welche die Betroffenen ‚Allahu Akbar‘ schreien lässt und deren Wahrnehmung so verzerrt, dass sie in den ‚ungläubigen‘ Gastgebern lebensunwertes Leben sehen.“ Im Anschluss war der AfD-Politiker mehrfach angezeigt worden.
Aufhebung der Immunität: Staatsanwaltschaft stellt Antrag gegen Höcke
Aufbauend auf diesem Fall will die Staatsanwaltschaft in Halle nun die Ermittlungen gegen Höcke ausweiten. Die Immunitätsaufhebung soll nun auf die Ermittlungen in dem Fall um die Wahlkampfrede erweitert werden. Konkrete Angaben wollten die Ermittler auf Anfrage des Spiegels aber nicht machen. Die Behörde bestätigte aber, dass man sich hinsichtlich der neuen Vorwürfe an den Landtag in Erfurt gewandt habe. (jkf)