1. Startseite
  2. Politik

Warnung vor „Strafen um jeden Preis“

Erstellt: Aktualisiert:

Von: Christian Bommarius

Kommentare

Der Richtertag kritisierte die Vergötzung des Strafrechts.
Der Richtertag kritisierte die Vergötzung des Strafrechts. © dpa

Bundesgerichtshofs-Präsident Tolksdorf rügt beim deutschen Richter- und Staatsanwalttag die ständige Verschärfung von Gesetzen. Außerdem in der Kritik: die überlastete Justiz, die Fälle mit Millionenschäden einstellt.

Es geschieht nicht alle Tage, dass der höchste Strafrichter im Land vor der Vergötzung des Strafrechts als „Allheilmittel“ warnt. Und noch seltener dürfte es geschehen, dass dieser Richter – der Präsident des Bundesgerichtshofs (BGH) – die Rechtspolitik für deren fatale „neue Lust am Strafen“ rügt, ihre Manie, auf fast jeden Skandal mit dem Ruf nach neuen oder schärferen Gesetzen zu reagieren.

So aber geschah es auf dem 20. Deutschen Richter- und Staatsanwaltstag in Weimar. BGH-Präsident Klaus Tolksdorf kritisierte in seinem Grundsatzreferat zum Thema „Strafen um jeden Preis?“ die „Flut“ neuer Strafrechtsnormen, etliche neue, teils hochkomplexe Tatbestände seien selbst für Praktiker kaum noch zu durchschauen.

Kritik an Überwachung

Auch die Debatte über die Verjährungsfristen in Fällen sexuellen Missbrauchs zeuge von der gewachsenen Bereitschaft zum „Strafen um jeden Preis“, klagte Tolksdorf. Zugleich kritisierte er die Zunahme der Telefonüberwachung. Zwar gehe ihm die Behauptung des früheren Verfassungsrichters Jürgen Kühling zu weit, wonach das Fernmeldegeheimnis de facto abgeschrieben werden müsse. Doch habe die Überwachung mittlerweile ein bedenkliches Ausmaß erreicht. Die Folge seien in vielen Fällen überlange Verfahren, weil die Ermittler sehr lange zur Auswertung der Datenmengen bräuchten.

Zugleich aber diagnostizierte Tolksdorf in der Strafverfolgung eine durchaus gegenläufige Entwicklung. Immer öfter nämlich sehe sich die überlastete Justiz gezwungen, Verfahren wegen geringer Schuld gemäß des Paragrafen 153a Strafprozessordnung einzustellen. Damit werde das Legalitätsprinzip durchlöchert, wonach Staatsanwaltschaften verpflichtet sind, bei Kenntnis von Straftaten Ermittlungsverfahren einzuleiten und – im Falle einer wahrscheinlichen Verurteilung – Anklage zu erheben. Auch werde der ursprüngliche Zweck des Paragrafen 153a StPO zunehmend unterlaufen: Erreicht werden sollte mit ihm die unbürokratische Erledigung unbedeutender Verfahren, immer öfter würden aber Fälle mit Millionenschäden – etwa bei Steuerhinterziehung – auf diese Weise eingestellt. Das sei eine „Fehlentwicklung , die bei den Bürgern das Gefühl einer „Zweiklassenjustiz“ entstehen lassen könne, sagte Tolksdorf.

Ministerin sagt ab

Zum Problem der Vorratsdatenspeicherung bezog Tolksdorf zwar nicht eindeutig Position. Doch glaube er nicht, dass das System ohne Vorratsdatenspeicherung „zusammenbreche“, sagte der BGH-Präsident. Damit stellte er sich tendenziell auf die Seite von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP), die die anlasslose Speicherung von Telefon- und Internetverbindungsdaten ablehnt und sich darüber in einem Konflikt mit den Unions-Parteien befindet. Die Ministerin hatte ihre Position dem Vernehmen nach bei der Tagung in Weimar verteidigen wollen, sagte aber im letzten Augenblick ab.

So entging Leutheusser-Schnarrenberger das Plädoyer des Vorsitzenden des Deutschen Richterbundes, Christoph Frank, für die zügige Einführung der Vorratsdatenspeicherung: „Die Erhebung von Verkehrsdaten ist ein wesentlicher, häufig der einzige Ermittlungsansatz bei der Verfolgung schwerer Kriminalität.“

Das Bundesverfassungsgericht hatte die anlasslose Speicherung von Telefon- und Internetverbindungsdaten zwar im vergangenen Jahr für verfassungswidrig erklärt, zugleich aber – wie Frank betonte – den „Rang einer effektiven Strafverfolgung“ anerkannt und verfassungsrechtlich unbedenkliche Wege der Vorratsdatenspeicherung aufgezeigt. „Der Gesetzgeber hat nach meiner Überzeugung deshalb die Pflicht, zeitnah solche verfassungsgemäßen Regelungen zu treffen“, sagte Frank.

Auch interessant

Kommentare