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Wieder Waffengewalt in Deutschland: Wie sicher ist das deutsche Waffengesetz?

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Die Bluttat in Hamburg hat das Waffenrecht in den Fokus gerückt. Wie kaum ein anderes deutsches Recht ist es in der Vergangenheit wiederholt verändert worden.

Hamburg – Die Bluttat in Hamburg, die Razzia gegen Reichsbürger oder die Krawalle in der Silvesternacht: Innenministerin Nancy Faeser (SPD) hatte bereits im Januar 2023 einen Referentenentwurf für die Verschärfung des deutschen Waffenrechts vorgelegt. Ein Überblick, was aktuell in dem Gesetz steht:

Was gilt im Waffenrecht bisher?

In seiner heutigen Form gibt es das Waffenrecht im Wesentlichen seit dem Jahr 2003, die letzte Verschärfung gab es 2020. Zum Besitz einer Schusswaffe ist entweder eine Waffenbesitzkarte oder ein Waffenschein nötig. Nur mit dem Waffenschein ist es auch erlaubt, Waffen außerhalb der eigenen Wohnung oder des Grundstücks mit sich zu führen.

Der Waffenschein ist an strenge Anforderungen geknüpft. Ausgeschlossen ist die Erteilung etwa bei Vorstrafen oder der Mitgliedschaft in einer verbotenen oder verfassungsfeindlichen Organisation. Bei Schreckschuss-, Reizgas- und Signalwaffen ist ein sogenannter kleiner Waffenschein nötig.

Symbolbild zum deutschen Waffengesetz: eine Pistole, Patronen und ein Magazin
Schon lange wird eine Verschärfung des deutschen Waffenrechts debattiert (Symbolbild) © Patrick Pleul/dpa

Welche zusätzlichen Verbote und Beschränkungen plant Faeser?

Die Innenministerin will halbautomatische Waffen, die Kriegswaffen ähneln, für Privatleute gänzlich verbieten. Begründet wird dies im Referentenentwurf damit, dass diese „besonders anziehend“ auf Täter wirkten, die Terror- oder Amoktaten begehen wollten.

Auch für den Besitz einer Armbrust soll demnach künftig der sogenannte kleine Waffenschein erforderlich sein. Bei ihnen führt der Entwurf eine hohe Durchschlagskraft und damit Gefährlichkeit als Grund für die Beschränkung an und verweist darauf, dass insbesondere Rechtsextreme die bisherige Gesetzeslücke nutzen, sich diese Waffen zu beschaffen.

Was soll sich bei Schreckschusswaffen ändern?

Faeser will nun auch für Kauf und Besitz von Schreckschusswaffen einen kleinen Waffenschein vorschreiben. Dieser war bisher nur nötig, wenn die Waffe außerhalb des eigenen Hauses oder Grundstücks mitgeführt wird. Schreckschusswaffen verschießen zwar keine Projektile, aber zum Beispiel Platzpatronen oder pyrotechnische Munition. Die Gewerkschaft der Polizei verweist darauf, dass auch sie „schwerste Verletzungen“ verursachen können - wenn etwa direkt auf den Kopfbereich gezielt wird.

Wie soll die Kontrolle verbessert werden?

Schon bisher gilt eine regelmäßige Überprüfung der Zuverlässigkeit von Waffenbesitzern samt einer Auskunft bei der Verfassungsschutzbehörde. Künftig sollen bei der Vergabe einer Waffenerlaubnis auch Anfragen an die Polizeidienststellen der Wohnsitze der letzten fünf Jahre sowie weitere Behörden gehen. Zudem soll es künftig generell eine Pflicht zur Vorlage eines ärztlichen oder psychologischen Zeugnisses für die erstmalige Erteilung einer Erlaubnis zum Erwerb einer Schusswaffe geben.

Was steht im Koalitionsvertrag?

Im Koalitionsvertrag hatten sich SPD, Grüne und FDP darauf verständigt, Terroristen und Extremisten „konsequent zu entwaffnen“. Dazu sollten die bisherigen Waffenrechtsänderungen bewertet und „bestehende Kontrollmöglichkeiten“ effektiver ausgestaltet werden. (AFP/frs)

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