Katja Suding: Gar nichts. Ich wünsche mir, dass viel mehr Frauen sich dafür entscheiden, in der Politik mitzuwirken – und auch für Ämter und Mandate zu kandidieren. Das möchte ich aber nicht über gesetzlichen Zwang regeln.
Herr Hofreiter, warum wollen Sie ein Gesetz, das regelt, wie viele Frauen Parteien zum Beispiel auf ihre Kandidatenlisten setzen?
Anton Hofreiter: Wir haben vor hundert Jahren das Frauenwahlrecht eingeführt. Das musste auch erkämpft werden. Ich möchte nicht noch mal hundert Jahre warten. Deswegen halte ich es für richtig, dass wir zu einem Paritätsgesetz kommen. Ganz ehrlich: Auch bei uns Grünen wäre ich skeptisch, ob wir ohne Quote die gute Verteilung zwischen Mann und Frau hätten. Und einige andere Parteien haben eben gar keine Quote.
Suding: Als wir vor hundert Jahren das Frauenwahlrecht eingeführt haben, war der Gedanke dahinter doch: Das Wahlvolk ist eine Einheit, zu der selbstverständlich auch die Frauen gehören. Für mich ist es eine Rolle rückwärts, wenn Sie nun ein extra Wahlrecht einführen wollen, das Reservate schafft, aus denen heraus Frauen gewählt werden.
Hofreiter: Ein Rückschritt ist, dass der Frauenanteil im Bundestag auf fast dreißig Prozent gesunken ist. Daran haben einige Fraktionen einen großen Anteil. Ich finde es traurig, dass die FDP dazu gehört.
Können Sie da kontern, Frau Suding?
Suding: Ich stimme mit Ihnen überein, dass es nicht gut ist, dass wir weniger Frauen im Parlament haben. Aber die Parteien können und müssen selbst entscheiden können, ob und wie sie Frauen fördern wollen. Die FDP bildet den Anteil der Frauen an ihren Mitgliedern ziemlich genau in der Bundestagsfraktion ab. Mich betrübt, dass dieser Anteil so gering ist. Deshalb arbeiten wir daran, die Arbeit in unseren Gremien so zu gestalten, dass sie für alle, aber insbesondere für Frauen attraktiver wird.
Hofreiter: Entscheidend ist, wie der Anteil in der Bevölkerung ist. Da sind Frauen keine kleine Minderheit, sie sind die Hälfte der Bevölkerung. Deshalb steht ihnen auch die Hälfte der Mandate im Parlament zu. So einfach ist das.
Ist ein Paritätsgesetz, wie der Landtag in Brandenburg es beschlossen hat, überhaupt mit der Verfassung vereinbar?
Hofreiter: Darüber kann man streiten. Um das Frauenwahlrecht einzuführen, musste man damals das Recht verändern. Wir brauchen ein Paritätsgesetz, weil sich sonst offensichtlich nichts tut. Es gibt Juristen, die sagen: Das geht ohne Grundgesetzänderung. Wenn wir feststellen sollten, dass es ein Paritätsgesetz nur mit einer Grundgesetzänderung geben kann, dann werben wir für eine solche Änderung. Recht kann sich fortentwickeln.
Suding: Ein Paritätsgesetz ist aus meiner Sicht mit den Grundsätzen allgemeiner und gleicher Wahl nicht zu vereinbaren. Wollen Sie allen Ernstes diese Grundsätze verändern?
Hofreiter: Die Juristen müssen prüfen, was richtig ist. In der Fachwelt wird auch die Auffassung vertreten: Gerade weil wir den Grundsatz der allgemeinen und gleichen Wahl haben, ergibt sich genau daraus die Notwendigkeit eines Paritätsgesetzes. Der Staat ist verpflichtet, aktiv auf die Gleichberechtigung von Mann und Frau hinzuwirken.
Frau Suding, würden Sie gegen ein Paritätsgesetz vor das Verfassungsgericht ziehen?
Suding: Angesichts der vielen Zweifel in der juristischen Fachwelt an einem Paritätsgesetz, muss man dagegen klagen. Einfach um sicherzustellen, dass eine Wahl, die nach einem neuen Recht stattfindet, gültig ist. Es wäre ein Super-Gau, wenn ein deutscher Bundestag gewählt würde – und hinterher würde man feststellen, dass die Wahl ungültig ist. Ich kann nicht erkennen, dass sich aus Artikel drei ergibt, dass das Wahlrecht geändert werden müsste. Frauen haben doch die Möglichkeit, Mitglied in Parteien zu werden und für Mandate zu kandidieren. Der Gesetzgeber hindert sie nicht daran.
Hofreiter: Wir haben gesellschaftliche Verhältnisse, die es Frauen in vielen Zusammenhängen immer noch deutlich schwerer machen, sich einzubringen. Die Gesellschaft ist noch lange nicht gleichberechtigt. Und wir haben in einigen Parteien Strukturen, die Frauen abhalten und abschrecken.
Was wäre gerecht: Wenn Frauen die Hälfte der Bundestagsmandate bekämen – oder wenn die Listen das Verhältnis der Geschlechter so abbilden würden, wie es in den jeweiligen Parteien eben ist?
Suding: Ich finde nicht, dass das eine Gerechtigkeitsfrage ist. Unser Wahlsystem sieht vor, dass jeder von jedem gewählt werden kann. Und dass jede und jeder Abgeordnete das gesamte deutsche Volk repräsentiert. Männer können gute Politik für Frauen machen – und umgekehrt.
Hofreiter: Wir hatten in der Bundesrepublik jetzt siebzig Jahre Zeit, für eine gerechte Beteiligung der Geschlechter in den Parlamenten zu sorgen. Es hat nicht funktioniert. Jetzt brauchen wir ein Gesetz. Dass mancher Missstand in Sachen Gleichberechtigung noch nicht abgebaut worden ist, liegt auch daran, dass zu wenige Frauen im Parlament sind.
Suding: Das Frauenwahlrecht wurde nicht eingeführt mit dem Ziel, dass wir fünfzig Prozent Frauen im Parlament haben. Wir haben ein allgemeines, gleiches, freies Wahlrecht. Es gibt keine juristischen Hindernisse für Frauen. Wir müssen also an die Ursachen ran. Es geht darum, gesellschaftliche Rahmenbedingungen, Motivation und Anreize für Frauen zu einer Kandidatur zu verbessern. Sie erkennen das wirkliche Problem einfach nicht.
Hofreiter: Offensichtlich gibt es große Hindernisse in manchen Parteien. Die Realität spricht da für sich.
Im aktuellen Bundestag haben Frauen tatsächlich nur rund dreißig Prozent der Mandate inne.
Suding: Aus internationalen Studien wissen wir, dass Frauen umso stärker in den Parlamenten vertreten sind, je stärker sie am Arbeitsleben teilnehmen. Wir müssen also nicht zuletzt die Vereinbarkeit von Familie und Beruf weiter verbessern.
Hofreiter: Da sind wir uns einig. Es ist noch viel zu tun, um den Menschen mehr Zeitsouveränität und damit gleiche Chancen zu verschaffen. Wenn Kinderbetreuungsplätze fehlen, stecken immer noch zu oft die Frauen zurück. Das ist Ausdruck dafür, dass wir in der Gesellschaft noch einiges für mehr Gleichberechtigung tun müssen.
Herr Hofreiter, gibt es wegen Ihrer Haltung Männer, die zu Ihnen kommen und sagen: „Du Verräter – hör auf, dich immer nur für die Frauen stark zu machen?“
Hofreiter: Nullkommanull.
Suding: Es ist viel zu kurz gesprungen zu sagen, dass Befürworter von Paritätsgesetzen für die Frauen, die Skeptiker aber gegen Frauen seien. Mein Gewissen ist rein: Wir streiten nicht über das Ob von Frauenförderung, sondern über den richtigen Weg.
Wird Gleichberechtigung in der Politik in zwanzig oder dreißig Jahren noch ein Thema sein?
Hofreiter: Wenn die Geschwindigkeit so bleibt wie in der Vergangenheit, wird sie dann leider immer noch ein Thema sein. Ich wünsche mir aber sehr, dass es anders kommt.
Suding: Das wünsche ich mir auch. Wer weiß, vielleicht sprechen wir in zwanzig bis dreißig Jahren über Männerförderung.
Moderation: Markus Decker und Tobias Peter
Als erstes Bundesland hat Brandenburg Ende Januar 2019 ein Gesetz beschlossen, nach dem alle Parteien für die Landtagswahl gleich viele Frauen und Männer als Kandidaten aufstellen müssen. Die Parteien werden verpflichtet, vor Landtagswahlen gleich viele Frauen und Männer auf ihren Landeslisten zu nominieren. Ausgenommen bleiben allerdings Direktkandidaten in den Wahlkreisen.
Die Regelung soll im Sommer 2020 und damit nach der Brandenburger Landtagswahl im Herbst in Kraft treten. Aktuell liegt der Anteil der Parlamentarierinnen in dem Bundesland bei knapp 39 Prozent. Die Oppositionsfraktionen von CDU und AfD halten das Gesetz für verfassungswidrig, weil es unzulässig in das Wahlrecht eingreife.
Auch einige Bundesparteien haben bereits interne Quotenregelungen. Die Grünen und die Linke sehen mit 50 Prozent stets paritätische Wahllisten vor, die SPD nähert sich mit 40 Prozent an, heißt es bei der Bundeszentrale für politische Bildung (BpB). In der CDU und CSU gibt es unverbindliche Regelungen, dass 30 Prozent Frauenanteil erreicht werden sollen, die nicht nur bei der Wahl 2017 weit verfehlt wurden.
In Frankreich wurde 1999 die Verfassung geändert, um den gleichen Zugang von Frauen und Männern zu Wahlmandaten und auf der Wahl beruhenden Ämtern zu fördern und hierfür auch die Parteien in die Pflicht zu nehmen. Laut BpB verpflichte das Paritätsgesetz („la loi sur la parité“) aus dem Jahr 2000 die Parteien zur Aufstellung geschlechterparitätischer Wahllisten für die Europawahl sowie für die kommunalen und regionalen Wahlen. Eine Abweichung führe zu Kürzungen bei der staatlichen Parteienfinanzierung oder finanziellen Sanktionen.
In den Bereichen, in denen die Pflicht zur paritätischen Listenaufstellung gilt, war das Gesetz offenbar erfolgreich: 44,4 Prozent der Europaabgeordneten, 47,6 Prozent der Mitglieder von Regionalparlamenten und 48,5 Prozent der Mitglieder von kommunalen Parlamenten sind weiblich, so die BpB.
Auch Belgien, Portugal, Spanien und Slowenien haben in ihren Wahlgesetzen Vorschriften zur paritätischen Besetzung von Wahllisten verankert. Diese sehen in unterschiedlichen
Regelungsformen Geschlechterquoten zwischen 40 Prozent und 50 Prozent vor. (dpa/FR)