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„Er weiß, was er getan hat“: Plädoyers im Prozess gegen Trump beendet

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Von: Bedrettin Bölükbasi

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Ex-US-Präsident Donald Trump erleidet Niederlage vor Gericht gegen die New York Times
Ex-US-Präsident Donald Trump. (Archivbild) © SPENCER PLATT / AFP

Ex-US-Präsident Donald Trump wird Vergewaltigung vorgeworfen. Die Plädoyers sind beendet, jetzt folgt die Beratung über das Urteil.

Frankfurt – Der ehemalige US-Präsident Donald Trump hat es in letzter Zeit mit jeder Menge Prozessen vor Gericht zu tun. Die Schweigegeldzahlung an Stormy Daniels, eine Klage gegen die US-Zeitung New York Times und jetzt ein weiterer, brisanter Fall: Vorwürfe von Vergewaltigung. Ihm wird vorgeworfen, die Autorin Jean Carroll Mitte der 1990er Jahre in einem New Yorker Nobelkaufhaus vergewaltigt zu haben.

Vorwürfe gegen Trump: Jean Carrolls Anwältin fordert Verurteilung des Ex-Präsidenten

Im Zivilprozess gegen den ehemaligen Präsidenten wurden die Plädoyers nun beendet. Die zwölf Geschworenen werden über ein Urteil beraten. „Er weiß, was er getan hat“, sagte Carrolls Anwältin Roberta Kaplan bei den Schlussvorträgen und forderte eine Verurteilung: „Niemand steht über dem Gesetz, nicht einmal ein früherer Präsident.“ Trumps Anwalt wies den Vorwurf abermals zurück. Die Anschuldigungen seien „unvorstellbar“ und „unglaubwürdig“. Trump sei zu diesem Zeitpunkt bereits als Immobilienunternehmer prominent gewesen, sodass eine solche Tat nicht unbemerkt geblieben wäre. Carroll fordert von Trump eine Entschädigung wegen Körperverletzung sowie Verleumdung.

Die heute 79-Jährige hatte ausgesagt, dass sie nach dem Vorfall nicht mehr fähig gewesen sei, „romantische Beziehungen“ zu führen. Strafrechtlich sind die Vorwürfe verjährt, zivilrechtlich stand Carroll der Rechtsweg für eine Klage jedoch offen. Trump, der 2024 wieder Präsident werden will und sich für die republikanische Nominierung bewirbt, war zum Prozess nicht persönlich angereist.

Bei der Argumentation der Anwälte Carrolls spielte auch eine alte Tonaufnahme von 2005 eine Rolle, in der sich Trump anzüglich und herabwürdigend über Frauen äußerte – und darüber, dass man „als Star“ Frauen auch an ihren Genitalien anfassen könne, wenn man es wolle. Dies sei nicht – wie von Trump dargestellt – Gerede unter Männern gewesen, sondern ein Geständnis, die Art, wie er sich verhalte. So habe er es auch bei Carroll getan.

Ex-US-Präsident Trump: Vergewaltigungsvorwürfe

Öffentlich hatte die langjährige Kolumnistin des Magazins Elle ihren Vorwurf erst 2019 gemacht, als Trump Präsident war. Trump bezichtigte Carroll der Lüge und erklärte, sie sei nicht sein „Typ“. Carroll verklagte den Präsidenten daraufhin wegen Verleumdung und später in einer zweiten Klage wegen der mutmaßlichen Vergewaltigung selbst sowie erneut wegen Verleumdung. Sie verlangt Schadensersatz in nicht genannter Höhe.

In ihrem Schlussplädoyer erinnerte Carrolls Anwältin Kaplan daran, dass die 79-Jährige während des Prozesses zwei ganze Tage lang ausgesagt und dabei „Frage um Frage“ beantwortet habe. Von Ex-Präsident Trump hätten die Geschworenen dagegen „nicht viel gehört“.

Trumps Anwalt Tacopina sagte bei seinen Äußerungen, der Ex-Präsident habe Carroll nie vergewaltigt: „Sie ist nie zur Polizei gegangen, weil es nie passiert ist.“ Hätte Trump die Frau in einer Umkleidekabine eines Kaufhauses vergewaltigt, wäre er „sofort festgenommen worden“, so Tacopina. Die Geschworenen müssten ihren „gesunden Menschenverstand“ einsetzen. (bb/dpa/AFP)

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