Spenden an die Letzte Generation: Strafrechtler warnt vor den Folgen

Obwohl Ermittlungen laufen, verzeichnet die Letzte Generation Rekordeinnahmen. Doch Spender könnten sogar nachträglich belangt werden. Vor allem auf den Zeitpunkt der Spende kommt es an.
Köln – Die Letzte Generation beschäftigt die deutsche Justiz laufend. Am Dienstag haben die Klimaaktivisten beispielsweise auf dem Sylter Flughafen für Wirbel gesorgt. Sie besprühten einen Privatjet mit Farbe und klebten sich auf dessen Tragflächen. Die Polizei löste die Situation, verletzt wurde niemand. Die Ermittlungen laufen – wie so oft.
Abseits dieses Einzelfalls stellt sich die übergeordnete Frage: Handelt es sich bei der Letzten Generation um Menschen, die sich nur nach bestem Wissen und Gewissen für eine bessere Welt einsetzen – oder um eine kriminelle Vereinigung? Oder beides? Unter Juristen ist diese Frage umstritten. Der renommierte Staatsrechtler Friedhelm Hufen kam in seiner Einschätzung gegenüber IPPEN.MEDIA zu dem Urteil: Nein, die Letzte Generation ist keine kriminelle Vereinigung. Doch die Münchener Generalstaatsanwaltschaft ermittelt gegen sieben mutmaßliche Mitglieder der Gruppe wegen genau dieses Verdachts.
Letzte Generation: Spender bewegen sich „aus juristischer Sicht auf dünnem Eis“
Wie Gerichte diese Frage letztlich entscheiden, ist nicht nur für die Letzte Generation selbst relevant. Denn: Es könnte im Fall der Fälle auch für Spender eng werden. „Wenn es sich bei der Letzten Generation um eine kriminelle Vereinigung handelt, ist Mitgliedschaft, Betätigung und auch die Unterstützung strafbar. Dazu zählen Spenden eindeutig“, sagt Volker Erb, Professor für Strafrecht an der Universität Mainz. Würde das auch nachträglich greifen – also man spendet jetzt und die Einstufung der Letzten Generation als kriminelle Verneinung wird erst in einem Jahr gerichtlich bestätigt? „Unter Umständen ja“, sagt Erb. „Man begibt sich aus juristischer Sicht auf dünnes Eis und riskiert eine Strafverfolgung.“
Der entscheidende Punkt ist: Was konnten Spender zu welchem Zeitpunkt über die Letzte Generation wissen? An der Stelle müsse man unterscheiden zwischen einer Welt vor den bundesweiten Razzien und einer Welt danach. Falls Menschen vor den Razzien gespendet haben, ist Erb sich sicher, „dass man sie gegen die Vorwürfe sehr gut verteidigen könnte“. Nun gelte das nicht mehr. Erb: „Die Staatsanwaltschaften haben ja eindeutig darauf hingewiesen, dass sie wegen des Verdachts der kriminellen Vereinigung ermitteln. Das ist breit berichtet worden und man muss somit annehmen, dass Spender das wissen.“
Warum das erst jetzt passiert, kann Erb nicht ganz nachvollziehen. „Ich und auch einige Kolleginnen und Kollegen fragen uns schon, warum Staatsanwaltschaften bisher so zögerlich waren. Eine Erklärung wäre natürlich, dass man Angst davor hat, dass eine zusätzliche Kriminalisierung die Aktivisten nur zu noch radikaleren Aktionen anstachelt.“ Tatsächlich verzeichneten die Aktivisten unmittelbar nach den Razzien eine Spendenflut. Mehr als 300.000 Euro nahmen sie an zwei Tagen ein.
Verfahren gegen Spender der Letzten Generation zu großer Aufwand?
Dabei ist Spenden das eine, aktiv mitmachen das andere. Von Letzterem rät Erb ab und schlägt vor, sich lieber legalen Protestformen wie Fridays for Future anzuschließen. „Ich würde dringend empfehlen, sich an den Aktionen der Letzten Generation nicht zu beteiligen“, sagt der Experte. „Das ist eindeutig ein strafbares Verhalten. Die massiven Eingriffe in den Straßenverkehr sind eindeutig Nötigung, auch unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts.“
Wie aus juristischer Theorie dann allerdings gelebte Praxis wird, steht in den Sternen. „Bisher bewegen sich die Strafen im unteren Bereich, das wird für die Spender nicht anders sein“, sagt Erb. „Ob die Gerichte den Verwaltungsaufwand leisten können, jeden zu verfolgen, der jetzt 100 Euro spendet, erscheint mir ebenfalls zweifelhaft.“ Dazu ist fraglich, wie lange es dauert. „Bis da die ersten Anklagen erhoben werden, die ersten Urteile vorliegen und das mal auf Ebene eines Oberlandesgerichts entschieden wird, werden sicher noch viele Monate ins Land gehen.“