Verdeckter, härter

Strafen für Freier drängen Sexarbeiterinnen in Frankreich in die Isolierung und Illegalität.
Paris, die Stadt der Sünde? Mit einem Rotlichtbezirk wie Pigalle, einem Dirnenstrich wie in der Rue Saint-Denis? Das war einmal. Wer sich auf Freiers Füßen durch die französische Hauptstadt bewegt, muss aufpassen: Auf frischer Tat ertappt, wie er sich mit einer Prostituierten einlässt, zahlt Mann eine Buße von 1500 Euro, im Wiederholungsfall 3750 Euro.
Diese Regel gilt in Frankreich seit 2016. Damals hatte die noch links dominierte Nationalversammlung ein „Gesetz zur Bestrafung der Freier“ erlassen. Ziel war es, der kommerziellen Ausbeutung des menschlichen Körpers und darüber hinaus der Unterjochung vorwiegend ausländischer Frauen den Kampf anzusagen, ohne die Prostituierten direkt zu treffen.
Die Absicht ging aber in Wahrheit noch weiter. Viele Feministinnen und weibliche Abgeordnete bezeichneten sich in der Debatte als „Abolitionistinnen“, Abschafferinnen. Sie machten damit klar, dass die Freierbußen nur der erste Schritt zu einem großen Ziel seien: „Ich wünsche, dass die Prostitution verschwindet“, sagte etwa Gleichstellungsministerin Nathalie Vallaud-Belkacem ohne Umschweife. „Der Ausbeutung und Diskriminierung der Frauen muss endlich Einhalt geboten werden“, erklärte in der Parlamentsdebatte auch Gesetzesinitiatorin Maud Olivier. Das gehe nur über die „Kriminalisierung“ der Freier und Zuhälter, die den Menschenhandel förderten oder organisierten. Frankreich, die Nation der Menschenrechte, so Olivier, müsse bei diesem Kampf an der Spitze sein.
An Einwänden mangelte es 2016 nicht. Es sei heuchlerisch, Freier zu bestrafen, Prostitution aber weiter zuzulassen, wandten konservative Abgeordnete ein. Und vor allem würden die 40.000 Prostituierten im Land – bis zu zehn Prozent Männer – als ungewollte Folge in obskure Hinterzimmer getrieben. Dort müssten sie per Internet Kunden „anschaffen“, womit sie in die Illegalität absackten. Dieses Argument führte auch das Dirnensyndikat Strass an. Es reichte mit anderen Milieu-Organisationen Klage beim Verfassungsgericht in Paris ein, blitzte aber ab: Das Gericht erklärte 2019, zuständig sei nicht die Justiz, sondern das Parlament. Denn die Frage sei durch den Anspruch der „Abolitionistinnen“ klar politisch.
Die Bilanz der Maßnahme ist umstritten. Bis heute erhielten Freier 12.500 Bußen. Die Forscherin Hélène Le Bail kam in einer Befragung von 500 Sexarbeiterinnen zum Schluss, dass das Gesetz und die Strafen nichts genützt hätten. Die Zahl der Prostituierten sei konstant geblieben, ihre Lage habe sich eher verschlechtert. So sei das Sexgeschäft verdeckter und härter geworden; die Frauen, nicht die Freier, litten als erste darunter.
Wie zur Illustration brachte der Pariser Fernsehsender BFM die fast schon alltägliche Geschichte von Anissa, einem 17-jährigen Mädchen aus der Landgegend Aveyron. Es hatte von Zuhältern Kokain erhalten, bis es abhängig war; in Brüssel musste es schließlich seine Dosen „gewinnen“, indem es seinen Körper verkaufte. Heute sagt Anissa, sie habe bis zu ihrer Flucht zu ihrer Mutter „eine regelrechte Hölle“ durchgemacht.
Betroffene legen Klage ein
Laut dem Verein „Nos Ados Oubliées“ ist dieses Schicksal sehr verbreitet. Und das gesetzliche Vorgehen gegen die Freier habe nichts daran geändert. Die Zahl Minderjähriger im Sexgewerbe sei unabhängig davon am Steigen.
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Die „Abolitionistinnen“ geraten heute in die Defensive. Ihre frühere Vertreterin Martine Billard räumte ein, die Situation der Prostituierten habe sich in Frankreich seit 2016 „nicht verbessert“. „Es ist an der Zeit, das Gesetz zu revidieren“, erklärte die Linkspolitikerin.
20 Berufsverbände wie Strass und 260 Prostituierte sind deshalb an den Europäischen Menschenrechts-Gerichtshof (EGMR) gelangt. Sie wollen die Freier „entpenalisieren“ und die Prostitution „wieder legalisieren“. Der EGMR hat die Eingabe im Spätsommer entgegengenommen. Für die Klägerinnen ist das ein erster Teilerfolg, zumal das Gericht ihren Argumenten bei der Entgegennahme breiten Raum gab: Freierbußen drängten Prostituierte indirekt in die Isolierung, bedrohten ihre Gesundheit und physische Integrität, da die Sexarbeiterinnen in Hinterzimmern stärker denn je Aggressionen, Diebstahl und Ansteckungen ausgesetzt seien.
Wann der Entscheid des EGMR fallen wird, ist offen. Schauen sich die Richter:innen über die Grenzen Frankreichs in ganz Europa um, kommen sie nicht zu eindeutigen Schlüssen. In Schweden, aber auch auf den britischen Inseln sorgte das Freierverbot zwar für einen – teils nur vorübergehenden – Rückgang der Prostitution. Die Gewalt gegen die betroffenen Frauen nahm hingegen zu.