Abtreibungsverbot in Idaho: Klinik stellt Entbindungen wegen Personalmangels ein

In Idaho muss ein Krankenhaus seine Geburtstation schließen – weil Ärztinnen und Ärzte kündigen. Schuld ist das Abtreibungsverbot des US-Bundesstaates.
Sandpoint – Im US-Bundesstaat Idaho hat ein Krankenhaus bekannt gegeben, es werde fortan keine Entbindungen mehr vornehmen – wegen Personalmangels. Schuld daran ist das restriktive Abtreibungsrecht des republikanisch regierten Bundesstaates im Nordwesten der USA. Gynäkolog:innen wollen unter diesen Bedingungen nicht mehr im Krankenhaus in der Gemeinde Sandpoint arbeiten und verlassen Idaho. In einer Erklärung teilte die Leitung des Krankenhauses Bonner General Health mit, die Entscheidung, die Geburtshilfestation zu schließen, sei auf das „politische Klima“ in Idaho zurückzuführen.
Der Supreme Court, der Oberste Gerichtshof der USA, hatte im Juni 2022 das Grundsatzurteil zum Abtreibungsrecht von 1973, Roe v. Wade, aufgehoben. Die Folge ist, dass das Abtreibungsrecht nun Sache der einzelnen Bundesstaaten ist und inzwischen haben 24 der 50 Bundesstaaten Verschärfungen verabschiedet. In 13 Bundesstaaten sind Schwangerschaftsabbrüche komplett verboten. In Idaho sind Abtreibungen untersagt, Ausnahmen sind nur vorgesehen, wenn das Leben der Schwangeren in Gefahr ist oder die Schwangerschaft nachweislich die Folge einer Vergewaltigung oder von Inzest ist.
Idaho: Abtreibung verboten, Erschießungskommando erlaubt
In Sandpoint leben rund 9000 Menschen und im Falle einer bevorstehenden Geburt, muss die werdende Mutter nun 75 Kilometer ins nächste Krankenhaus fahren. Die Zahl der Entbindungen im Bonner General Health Krankenhaus war zuletzt rückläufig und 2022 kamen dort nur 265 Neugeborene zur Welt. Die Geburtshilfestation soll bis Mitte Mai betrieben werden, wenn die Personalsituation dies zulässt. Neue Patientinnen werden nicht mehr aufgenommen.
Im August 2022 verklagte das US-Justizministerium den Bundesstaat Idaho wegen seines nahezu vollständigen Verbots von Abtreibungen. In einem Schriftsatz an das Gericht legten Gynäkolog:innen dar, dass sie oftmals gezwungen seien, entweder gegen das Anti-Abtreibungsgesetz in Idaho zu verstoßen oder gegen das Bundesgesundheitsgesetz. Durch die Klage des Justizministeriums wurde vorerst verhindert, dass in Idaho klinisches Personal für Abtreibungen strafrechtlich belangt werden kann. Doch der Fall ist noch nicht entschieden.
Zuletzt hatte Idaho für Aufsehen gesorgt, weil dort bei Todesurteilen alternativ ein Erschießungskommando zum Einsatz kommen soll, falls die Chemikalien für die Giftspritze nicht verfügbar sein sollten. Die American Civil Liberties Union of Idaho (ACLU) nannte den Gesetzesentwurf „entsetzlich“, da diese Hinrichtungsart besonders grausam sei. (Johanna Soll)