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Schweigegeld-Prozess um Pornostar: Richter verhängt für Trump einen Maulkorb

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Von: Hannah Köllen

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Der Schweigegeld-Prozess um den ehemaligen US-Präsidenten Donald Trump beginnt im kommenden Frühjahr. Trump darf über Beweise nicht öffentlich sprechen.

Frankfurt – Auch weit nach seiner Zeit als US-Präsident sorgt Donald Trump noch regelmäßig für Schlagzeilen. Momentan steht der ehemalige Staatschef der USA im „hush money“-Prozess vor Gericht. Damit wird Trump als erster ehemaliger Präsident in der Geschichte der USA strafrechtlich verfolgt, wie das US-amerikanische Nachrichtenmagazin Newsweek berichtet. Im Vorfeld des Prozesses sprach der Richter schon einmal eine klare Warnung an Trump aus.

Schweigegeld-Prozess: Gerichtliche Anordnung verbietet Trump Verbreitung von Beweisen

Trump wird vorgeworfen, kurz vor der Präsidentschaftswahl im Jahr 2016 über seinen Anwalt Michael Cohen Schweigegeld in Höhe von rund 119.000 Euro an die Pornodarstellerin Stormy Daniels gezahlt zu haben. Damit wollte Trump wohl bezwecken, dass Daniels nichts von ihrer einstigen Affäre mit dem Politiker erzählt – denn das hätte seine Chancen auf das Präsidentenamt erheblich gefährdet.

Eine gerichtliche Anordnung verbietet es dem Ex-Präsidenten bereits, über Beweise in seinem „Schweigegeld“-Strafverfahren zu sprechen – das soll dem Schutz von Zeugen dienen, die in dem Verfahren aussagen wollen. Am Dienstag (23. Mai) warnte Juan Merchan, Richter am Obersten Gerichtshof von Manhattan, Trump davor, gegen diese Anordnung zu verstoßen, berichtet die New York Post.

Diesbezüglich habe er Trump auch gefragt, ob dieser die Schutzanordnung vom 8. Mai erhalten habe. Diese verbietet Trump das Veröffentlichen von Beweisen, die ihm und seinem Verteidigungsteam vom Büro des Bezirksstaatsanwalts Alvin Bragg in Manhattan übergeben wurden. Dies bejahte der Ex-Präsident. „Verstöße könnten Sanktionen nach sich ziehen“, sagte Richter Merchan laut New York Post-Angaben.

Trump war zu dem Gerichtstermin am vergangenen Dienstag virtuell zugeschaltet. An seiner Seite: sein Anwalt Todd Blanche. Während der richterlichen Erklärung zeigte sich Trump kopfschüttelnd mit versteinerter Miene und verschränkten Armen, berichtet die New York Post.

Ex-Präsident Trump kritisiert Datum für Prozess-Auftakt

Der Auftakt zum Schweigegeldprozess ist für den 25. März 2024 geplant, mitten in der Vorwahlsaison für die kommende Präsidentschaftswahl in den Vereinigten Staaten, wie Trump nach Rawstory-Angaben kritisiert. Trump wirft den Ermittlern „politische Verfolgung und Wahleinmischung“ vor, berichtet Newsweek. Trumps Anwalt Blanche wollte von Richter Merchan wissen, ob es sich bei der Anordnung um einen „Schweigebefehl“ handelt. Der Richter versicherte, dass die Anordnung nicht darauf abziele, Trumps Recht auf freie Meinungsäußerung zu verletzen.

Ex-Präsident der USA, Donald Trump.
Er wird als erster ehemaliger US-Präsident strafrechtlich verfolgt: Donald Trump. © IMAGO/Steven Hirsch/POOL

„Es ist sicherlich nicht meine Absicht, sein Recht, für das Amt des Präsidenten der Vereinigten Staaten zu kandidieren, in irgendeiner Weise einzuschränken. Es steht ihm frei, nahezu alles zu tun, was nicht gegen die Bestimmungen dieser Schutzanordnung verstößt“, betonte Merchan nach New York Post-Angaben.

Doch für Trump steht fest, dass es sich bei dem Prozess um eine Verschwörung der Demokraten gegen ihn handelt. „Das amerikanische Volk erkennt genau, was die radikalen linken Demokraten hier tun. Unsere Bewegung und unsere Partei – vereint und stark – werden zuerst Alvin Bragg besiegen. Und dann werden wir Joe Biden besiegen und jeden einzelnen dieser korrupten Demokraten aus dem Amt werfen, damit wir Amerika wieder groß machen können!“, sagte er kurz nach Bekanntwerden der Anklage.

Schweigegeld-Prozess: Zweifel, ob sich Trump an Anordnung halten wird

Bleibt die Frage, ob sich Trump an die Anordnung halten wird. Michael Cohen, der ehemalige Anwalt des Ex-Präsidenten, geht nicht davon aus: In solchen Situationen sei Trump „von seiner Wut geblendet“ sagte Cohen am Montag (22. Mai), wie Rawstory berichtet.

Erst kürzlich wurde der Ex-Präsident wegen sexueller Übergriffe zu einer Zahlung von Schmerzensgeld in Millionen-Höhe verurteilt – Trump kündigte jedoch an, in Berufung gehen zu wollen. Geklagt hatte die heute 79-jährige E. Jean Carroll.

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