US-Autorin Carroll klagt erneut gegen Trump – „Schwer, sich noch mehr Hass und Böswilligkeit vorzustellen“

E. Jean Carroll verlangt von Donald Trump noch mehr Schadenersatz. Laut Anwältin habe Trump sie bei CNN böswillig beleidigt und er müsse eine hohe Strafe zahlen.
New York – Am 9. Mai wurde Donald Trump zu Millionen-Schadenersatz wegen sexuellen Missbrauchs und Verleumdung verurteilt – knapp zwei Wochen später hat die Klägerin E. Jean Carroll eine noch härtere Bestrafung des früheren US-Präsidenten gefordert. Sie reichte am Montag (22. Mai) in New York eine aktualisierte Klage ein. Carrolls Anwältin Roberta Kaplan verweist darin auf Äußerungen Trumps im Nachrichtensender CNN nur einen Tag nach dem Urteil und fordert „sehr bedeutenden Strafschadensersatz“.
Der Ex-Präsident hatte am 10. Mai bei einem live übertragenen CNN-Bürgergespräch vor Millionenpublikum erneut Carrolls Vergewaltigungsvorwürfe bestritten und die heute 79-Jährige dabei auch beleidigt. „Das ist eine Fake-Geschichte, eine erfundene Geschichte“, sagte Trump. Der Ex-Präsident behauptete, er habe Carroll niemals getroffen und nannte sie eine „Verrückte“. In den nun bei Gericht eingereichten Unterlagen heißt es den Berichten zufolge, Trumps Verhalten müsse eine „sehr substanzielle“ Schadenersatzzahlung nach sich ziehen, auch um den Ex-Präsidenten davon abzuhalten, weitere Beleidigungen auszusprechen.
Anwältin Kaplan: „Trumps verleumderische Äußerungen zeigen Tiefe seiner Boshaftigkeit gegenüber Carroll“
„Trumps verleumderische Äußerungen nach dem Urteil zeigen die Tiefe seiner Boshaftigkeit gegenüber Carroll“, schreibt Anwältin Kaplan. „Es ist schwer, sich ein verleumderisches Handeln vorzustellen, dass noch mehr durch Hass, Böswilligkeit oder Bosheit motiviert sein könnte.“ Das untermauere die Forderung nach „sehr bedeutendem Strafschadensersatz“, um Trump zu bestrafen, ihn davon abzuhalten, Carroll weiter zu verleumden, und um andere davon abzuschrecken, sich ähnlich zu verhalten.
Die Klage fordert mindestens zehn Millionen Dollar (9,3 Millionen Euro) Schadenersatz von Trump – und zusätzlich Strafschadenersatz in nicht genannter Höhe. In den USA gibt es in Zivilverfahren häufig einen Schadenersatz zur Wiedergutmachung erlittener Schäden und zusätzlich einen Strafschadenersatz, der als Bestrafung und Abschreckung dienen soll.
Donald Trumps Gerichtsprozesse: Ex-Anwalt des Weißen Hauses meint, es droht Gefängnis
Die Schriftstellerin Carroll hatte Trump vorgeworfen, er habe sie Mitte der 1990er Jahre in einem New Yorker Nobelkaufhaus vergewaltigt. Den Vorwurf der Vergewaltigung wies die Jury zurück. Der damals noch nicht als Politiker tätige Immobilienunternehmer hatte alle Anschuldigung stets von sich gewiesen. Strafrechtlich sind die Vorwürfe verjährt, zivilrechtlich stand der heute 79-jährigen Carroll der Rechtsweg jedoch offen.
Eine New Yorker Geschworenenjury hatte es am 9. Mai als erwiesen angesehen, dass Trump Carroll 1996 in einem New Yorker Nobelkaufhaus angegriffen und sexuell missbraucht hatte. Die Jury ordnete auch wegen Verleumdung an, dass Trump (76) insgesamt fünf Millionen Dollar (rund 4,56 Millionen Euro) an die heute 79-Jährige zahlen muss. Trump legte Berufung gegen das Urteil ein.
Bisher hat der Ex-Präsident die gegen ihn laufenden Klagen für seinen Wahlkampf genutzt - Donald Trump möchte 2024 erneut für die Präsidentschaft kandidieren. Und es machte ganz den Anschein, dass ihm eine Verurteilung mehr nutzt denn schadet. Ein ehemaliger Anwalt des Weißen Hauses geht nun aber davon aus, dass Trump ins Gefängnis kommen könnte. Trumps derzeit wohl schärfster Konkurrent bei den Republikanern, Ronald de Santis, behauptet, Trump habe keine Chance gegen Joe Biden. (dpa/AFP/kat)