- 3 Kommentare
- Weitere
EUGH-Urteil
Ungarn verstößt mit Asylregeln gegen EU-Recht
Ungarn verletzt mit seinen Asylregeln das EU-Recht: Der Europäische Gerichtshof beanstandet die Inhaftierung von Geflüchteten an der Grenze zu Serbien.
Ungarn verstößt mit seinen Asylregeln gegen EU-Recht. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Donnerstag in einem Urteil festgestellt. Das Gericht verurteilte Ungarn vor allem wegen der „rechtswidrigen Inhaftierung“ von Schutzbedürftigen in „Transitzonen“ und der Abschiebung von Flüchtlingen ohne Beachtung der geltenden Garantien. (Az. C-808/18)
Der EuGH entsprach damit weitgehend einer Klage der EU-Kommission gegen Ungarn. Die Brüsseler Behörde hatte seit dem Höhepunkt der Flüchtlingskrise 2015 wiederholt Zweifel an der Vereinbarkeit der ungarischen Asylregeln mit EU-Recht geäußert. Insbesondere die systematische Inhaftierung von Menschen an der ungarisch-serbischen Grenze ohne Beachtung der in der Rückführungsrichtlinie enthaltenen Garantien stieß in Brüssel auf Kritik.
Ungarn steht zusammen mit Polen seit Jahren wegen rechtsstaatlicher Verfehlungen im Visier der EU. Vergangene Woche hatten sich die Mitgliedstaaten beim Gipfeltreffen in Brüssel auf einen Kompromiss geeinigt, nach dem EU-Hilfen bei Verstößen gegen die Rechtsstaatlichkeit künftig theoretisch gekürzt werden können. (afp/dpa)