Ukraine-Krieg: USA dokumentieren mögliche Kriegsverbrechen – „Sehr glaubwürdige Berichte“

Die USA dokumentieren mögliche Kriegsverbrechen Russlands im Ukraine-Krieg und haben eigenen Angaben zufolge „sehr glaubwürdige Berichte“.
Washington D.C. – Seit Russland den Ukraine-Krieg begonnen hat, dringen erschreckende Bilder und Nachrichten aus dem Land nach draußen. Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) hat bereits bekannt gegeben, offizielle Ermittlungen zu Kriegsverbrechen in der Ukraine eingeleitet zu haben. Diese beziehen sich zunächst auf mögliche Verbrechen, die vor der russischen Invasion begangen wurden, sollen aber nach Ansicht des Chefanklägers ausgeweitet werden.
Ursula von der Leyen forderte im CNN-Interview eine Untersuchung von Kriegsverbrechen im Ukraine-Krieg: „Ich denke, wir brauchen eine eingehende Untersuchung dieser Frage“, so die EU-Kommissionspräsidentin. US-Außenminister Antony Blinken erklärte bei CNN, die USA würden mögliche Kriegsverbrechen der russischen Seite im Ukraine-Konflikt dokumentieren.
Ukraine-Krieg: USA haben „sehr glaubwürdige Berichte“ über mögliche Kriegsverbrechen
„Wir haben sehr glaubwürdige Berichte über vorsätzliche Angriffe auf Zivilisten erhalten, was ein Kriegsverbrechen darstellen würde“, so Blinken. „Wir haben sehr glaubwürdige Berichte über den Einsatz von bestimmten Waffen gesehen. Und was wir im Moment tun, ist, all dies zu dokumentieren, alles zusammenzutragen, zu prüfen.“ Die USA wollen Blinken zufolge die Organisationen und Institutionen unterstützen, die untersuchen, ob Kriegsverbrechen begangen werden.
Ukraine-Konflikt: USA dokumentieren mögliche Kriegsverbrechen Russlands
Kriegsverbrechen sind schwere Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht, definiert werden sie im Römischen Statut des Internationalen Strafgerichtshofs, unter anderem als „schwere Verletzungen der Genfer Abkommen vom 12. August 1949“ sowie „andere schwere Verstöße gegen die [...] im internationalen bewaffneten Konflikt anwendbaren Gesetze und Gebräuche“. Aufgelistet als Kriegsverbrechen werden unter anderem folgende Handlungen:
- Folter oder unmenschliche Behandlung einschließlich biologischer Versuche
- Geiselnahme
- Vorsätzliche Angriffe auf die Zivilbevölkerung als solche
- Vorsätzliche Angriffe auf zivile Objekte
- Angriff auf unverteidigte Städte, Dörfer, Wohnstätten oder Gebäude, die nichtmilitärische Ziele sind
- Plünderung einer Stadt oder Ansiedlung
- Verwendung von Gift oder vergifteten Waffen
- Verwendung erstickender, giftiger oder gleichartiger Gase
- Verwendung von Waffen, Geschossen, Stoffen und Methoden der Kriegführung, die geeignet sind, überflüssige Verletzungen oder unnötige Leiden zu verursachen
- Vorsätzliches Aushungern von Zivilpersonen
Wenn es den Verdacht auf mögliche Kriegsverbrechen gibt, ist schnelles Handeln gefragt. Es müssen Beweise gefunden werden – diese könnten jedoch im Krieg unbrauchbar werden oder verschwinden. Für die Ankläger sei es schwierig, mutmaßliche Kriegsverbrechen im Nachhinein erfolgreich zu untersuchen, wenn Konfliktparteien Beweise möglicherweise manipuliert hätten oder Zeugen nicht länger zur Verfügung stünden, erklärt der Experte Mark Kersten gegenüber dem Deutschlandfunk. (tab/dpa)