Die AfD verklagt das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) nicht wegen der Inhalte des Gutachtens, sondern formal, weil die AfD als Prüffall eingestuft wird. Ich bin kein Jurist, sondern Soziologe, aber mir erscheint das an den Haaren herbei gezogen. Die AfD klagt ja nicht gegen die öffentliche Darstellung des „Flügels“ und der „Jungen Alternative“ (JA) als Verdachtsfall. Immerhin gehören nach Aussage von Alexander Gauland 40% der AfD-Mitglieder zum „Flügel“, und nimmt man die JA hinzu, müsste man mehr als die Hälfte der AfD-Mitglieder unter dem Verdachtsfall einordnen. Doch das scheint nicht ihr Klagemotiv zu sein, sondern, dass sie zum Prüffall erklärt wurde.
Können Sie das konkretisieren?
Wesentliche Teile der AfD werden als Verdachtsfall geführt, der Rest der Partei aber nicht, da reichen bislang für das BfV die Erkenntnisse nicht aus. In dem 440-seitigen Gutachten kommt aber beispielsweise Björn Höcke alleine über 600 Mal vor. Das BfV schließt sich hier meiner Argumentationslinie an, dass Höcke 2011/2012 neonazistische Texte in neonazistischen Publikationen veröffentlicht hat. Das macht ihn unter anderem zum Verdachtsfall und daraus ergibt sich logisch, dass die AfD zum Prüffall erklärt wird, da sie sich nicht vom „Flügel“ trennt. Die AfD dürfte keine Chance haben.
Wie stehen Sie generell zum Umgang des Verfassungsschutzes mit der AfD?
Welcher Umgang? Der VS hat sich die ganze Zeit doch gar nicht mit der AfD befasst. Das erklärt auch, warum das Landesamt für VS in Thüringen in seiner Presseerklärung (für die Erklärung der AfD-Thüringen zum Prüffall, FR) zwei Seiten Text von mir als Begründung vorgelesen hat. Und auch im Gutachten des BfV finden sich abgesehen von den acht Seiten zu Landolf Ladig alias Björn Höcke weitere Rechercheergebnisse von mir, zum Beispiel dass Höcke und der NPD-Kader Jürgen Gansel sich während ihrer Studienzeit gekannt haben müssen. Das BfV musste sich auch noch bei weiteren Recherchegruppen bedienen.
Halten Sie das Vorgehen des Verfassungsschutzes für sinnvoll?
Spätestens im Umgang mit dem NSU hat sich gezeigt, dass der VS komplett versagt hat. Ich wäre für ein Moratorium. Wir müssen uns überlegen, was wir schützen wollen, und vor allem, wie. Ein entscheidendes Stichwort ist hier „menschenrechtswidrig“. Ich denke, es muss darum gehen, uns vor gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit zu schützen.
Wie soll das funktionieren?
Was wir brauchen, ist ein zivilgesellschaftlicher Verfassungsschutz, wobei es dann auch um Anerkennungsfragen geht. Seit Jahren belege ich, dass es sich bei „Landolf Ladig“ um Björn Höcke handelt. Das wurde von den meisten Medien nicht ernst genommen. Die „Welt“ beispielsweise nahm damals Höcke vor dem AfD-Bundesvorstand in Schutz und warf diesem vor, aus einem „linken Blog“ zu zitieren. Und die FAZ behauptete immer wieder, es lägen keine Beweise vor, um schließlich ganzseitig „den wahren Landolf Ladig“ zu präsentieren.
Fühlen Sie sich durch den Bericht rehabilitiert?
In gewisser Weise schon, denn jetzt, wo das BfV sich meinen Erkenntnissen angeschlossen hat, verzichten die Medien auf den Zusatz „Beweise liegen aber nicht vor“. Es muss generell den zivilgesellschaftlichen Gruppen, die im Namen des Schutzes vor gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit recherchieren, mehr Anerkennung zu teil werden.
Auch Alexander Gauland steht im Fokus. Galt der nicht immer als gemäßigt für viele?
Gauland gehört zu den Erstunterzeichnern der Erfurter Resolution des „Flügels“, er war bei jedem Kyffhäuser-Treffen Redner. Er ist auch gerne gesehener Redner bei rechten Gruppierungen, wie beispielsweise 2015 beim rechten Verein „Staats-und wirtschaftspolitische Gesellschaft“, wo auch die verurteilte Holocaust-Leugnerin Ursula Haverbeck-Wetzel zu den Gästen zählte. Vor allem aber schützt er immer wieder Höcke, wenn es eng für ihn wurde. Trotzdem gilt er wohl teils als gemäßigt, weil er einen bildungsbürgerlichen Haibtus verkörpert und Rechtsextremismus immer noch zu sehr mit proletarischem Habitus verbunden wird. Dieselben Inhalte, einmal von einem Springerstiefel-Träger, einmal von einem Pudelkrawatten-Träger erzählt, werden unterschiedlich bewertet.
Wo greift der VS explizit auf Ihre Recherche zurück?
Explizit im Kapitel zur Vorgeschichte Höckes. Dort schließen sie sich meiner „konsistenten Indizienkette“ an. Habe ich mit meiner Analyse zu Ladig recht, wäre Höcke eben kein „Nationalromantiker“.
Sondern?
Unter dem Namen „Ladig“ ist im indizierten Neonazi-Blatt „Volk in Bewegung“ beispielsweise zu lesen, dass Deutschland im Zweiten Weltkrieg wegen der überlegenen NS-Wirtschaft überfallen worden sei. Und diese NS-Wirtschaft solle auf rassenbiologischer Grundlage wieder eingeführt werden. Herausgegeben wurden diese Schriften von Thorsten Heise. Heise ist stellvertretender NPD-Vorsitzender und wird immer wieder mit rechtsterroristischen Organisationen und ihrem Umfeld wie NSU und Combat 18 (Kampfgruppe Adolf Hitler) in Verbindung gebracht. Heise hat Höcke übrigens auch bei seinem Umzug ins Eichsfeld geholfen.
Höcke hat kürzlich noch bestritten, Landolf Ladig zu sein …
Er wurde bereits 2015 vom Bundesvorstand unter Lucke aufgefordert, dies juristisch zu klären und eine eidesstattliche Versicherung abzugeben, nicht Ladig zu sein. Außerdem wurde er mit Ultimatum aufgefordert, mich anzuzeigen. Das hat er nicht gemacht, es gab ein Amtsenthebungsverfahren, dem aber erst im Februar 2017 wieder nachgegangen wurde. Da waren Bilder aufgetaucht, die ihn aktiv auf einer Nazi-Demo in Dresden 2010 zeigen. Nach anderthalb Jahren entschied aber das Landesschiedsgericht Thüringen, dass das Parteiausschlussverfahren nicht statthaft sei. Die Begründung wurde nicht veröffentlicht, einer der drei Schiedsrichter musste später die Partei verlassen, weil Hakenkreuz- und Hitler-Bilder bei ihm aufgetaucht sind. Der Bundesvorstand entschied schließlich einstimmig, nicht weiter gegen Höcke vorzugehen. Es hat innerhalb der AfD auch nie eine inhaltliche Auseinandersetzung der Causa gegeben, mit wenigen Ausnahmen. Auch jetzt wird zwar dazu aufgerufen, Fehler im BfV-Gutachten zu finden, zu Ladig kommt aber nichts.
Die „Bild“ sprach kürzlich von der AfD als „Soldatenpartei“. Gleichzeitig sind fünf der 38 Kandidaten der AfD-Liste für die Landtagswahlen in Thüringen Polizisten. Wie ordnen Sie solche Zahlen ein?
Es kommen noch andere Beamte aus sensiblen Bereichen hinzu. Höcke sagt deutlich, ihm gehe es darum, auch die „frustrierten Teile aus dem Staats- und Sicherheitsapparat“ in seine „Volksoppostion“ zu holen. Er forderte sie bspw. während einer AfD-Kundgebung dazu auf, nicht mehr den Vorgesetzten zu folgen mit der Drohung, dass im Fall der Machtübernahme der AfD abgerechnet werde. Auch in diesen Bereichen ist also zivilgesellschaftliches Engagement gefragt.
Andreas Kemper ist Soziologe, Publizist und Blogger. Er recherchiert seit Langem zur AfD, seit 2014 besonders zu „Landolf Ladig“. Dieser Autor veröffentlicht in rechtsextremen Zeitschriften, Kemper stuft ihn als Pseudonym für Björn Höcke ein. Der Verfassungsschutz teilt mittlerweile diese Einschätzung. Weitere Arbeiten von Kemper: andreaskemper.org FR