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3,7 Millionen Euro
Signal an die Waffenbranche
- vonUrsula Knappschließen
Urteil: Staat zieht Erlös aus illegalen Lieferungen von Heckler & Koch nach Mexiko ein
Der Waffenhersteller Heckler & Koch muss mehr als drei Millionen Euro an die Staatskasse abführen, weil Beschäftigte illegal Tausende Sturmgewehre an Mexiko lieferten. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Dienstag entschieden und damit eine Rechtsprechung in Gang gesetzt, die abschreckende Wirkung für Unternehmen entfalten dürfte.
Denn die Spitze des Unternehmens war gar nicht an der erschlichenen Ausfuhrgenehmigung beteiligt. Aber selbst wenn das obere Management gutgläubig war, muss es den gesamten Erlös aus dem Geschäft abführen. Das stellte der BGH klar. Dabei gilt das sogenannte Bruttoprinzip. Eingezogen wird der gesamte Erlös aus dem Geschäft, Eigenkosten können nicht abgezogen werden. Das alles gilt sogar dann, wenn die illegalen Lieferungen teils so lange zurückliegen, dass sie schon verjährt sind. Rüstungsgegner Jürgen Gresslin, der vor elf Jahren mit einer Strafanzeige den Prozess gegen Heckler & Koch initiiert hatte, sprach von einem „wichtigen Signal: Illegaler Waffenhandel lohnt sich nicht für die Industrie“.
Der Waffenhersteller hatte zwischen 2006 und 2009 4219 Waffen an vier Staaten in Mexiko geliefert, die wegen Menschenrechtsverletzungen nicht hätten beliefert werden dürfen. Um die Genehmigung vom Bundeswirtschaftsministerium zu erhalten, wurden falsche Angaben über den Verbleib der Waffen gemacht.
Im Prozess vor dem Landgericht Stuttgart im Februar 2019 wurden schließlich eine frühere Sachbearbeiterin und ein Ex-Vertriebsleiter zu Bewährungsstrafen verurteilt, darüber hinaus der Waffenhersteller zur Zahlung von 3,7 Millionen Euro. Alle Beteiligten legten Revision am BGH ein.
Heckler & Koch beanstandete die Zahlung und verwies darauf, dass die Geschäftsleitung nicht an den illegalen Geschäften beteiligt gewesen sei. Außerdem seien maximal 200 000 Euro fällig, weil Eigenkosten abzuziehen seien. Diese Einwände blieben ohne Erfolg. „Dass die Geschäftsführung nicht verstrickt war, ist unerheblich“, sagte der Vorsitzende Richter Jürgen Schäfer in der Urteilsbegründung. Schäfer verwies auf das neue Gesetz von 2017, das keine Tatbeteiligung voraussetze. Auch Aufwendungen würden nicht abgezogen. Das Gesetz solle gerade sicherstellen, „dass Investitionen in rechtswidrige Geschäfte verloren sind“, so Schäfer. Auch die Bewährungsstrafen für die beiden früheren Betriebsangehörigen wurden bestätigt.