Sexarbeitende fordern mehr Selbstbestimmung – Union will „Kaufverbot“

Das nordische Modell in Deutschland? Die Union veröffentlicht mit dieser Forderung ein Positionspapier. Die Ampel hat eigene Pläne.
Frankfurt am Main – In ihrem Positionspapier, welches die Unionsfraktion vergangene Woche veröffentlichte, schlägt sie die Einführung eines Drei-Säulen-Modells vor. Die Säulen bestehen aus Aufklärung und Ausstiegshilfen, einem Sexkaufverbot nach nordischem Modell, welches Strafen für die Kunden und Kundinnen von Sexarbeitenden vorsieht und einer effektiven Strafverfolgung. Zu den prominentesten Vertreterinnen eines Sexkaufverbots in Deutschland gehört Dorothee Bär (CSU). Perspektiven, wie die von Frau Bär, sehen in der Prostitution eine klare Bedrohung, die zur weiteren Ausbeutung von Menschen führe und das Land zum „Bordell Europas“ verkommen lasse.
Bär sagt: „Wir können Frauen nicht in der Prostitution retten, wir müssen sie vor der Prostitution retten.“ Auch die CDU-Europaabgeordnete Christine Schneider und andere wollen das sogenannte nordische Modell in Deutschland einführen. Auf der europäischen Ebene stimmte das Parlament bislang zwar für einen Initiativbericht, der zur Einstufung von Prostitution innerhalb der Europäischen Union (EU) als Gewalt führen soll. Die Gesetzgebungskompetenz liegt jedoch bei den Mitgliedstaaten. In Frankreich trat 2016 ein Gesetz in Kraft, das die Inanspruchnahme von Sexarbeit unter Strafe stellt. In Schweden gilt das nordische Modell bereits seit 1999.
Prostitution seit 2002 ein legales Gewerbe in Deutschland
Was genau ist das „nordisches Modell“?
Das nordische Modell bezeichnet eine asymmetrische Gesetzgebung, wonach nicht das Anbieten von Sexarbeit, sondern das in Anspruch nehmen davon als Kunde oder Kundin bestraft wird. Das Modell wurde 1999 das erste Mal in Schweden eingeführt und wird deswegen manchmal umgangssprachlich auch als schwedisches Modell bezeichnet. Mögliche Auswirkungen des Modells auf die Situation der Sexarbeitenden werden kontrovers diskutiert.
Prostitution zählt seit 2002 zu den legalen Gewerben in Deutschland, damals beschlossen von einer rot-grünen Koalition und während der ersten Amtszeit von Gerhard Schröder als Bundeskanzler. Die große Koalition legte 2017 nochmal nach und verabschiedete das sogenannte Prostituiertenschutzgesetz, welches weitere Schutzregeln für Sexarbeitende in Deutschland vorsah. Durch das Gesetz trat 2017 die Einführung einer Erlaubnispflicht für alle Prostitutionsgewerbe und das Einreichen einer Anmeldebescheinigung für Prostituierte in Kraft.
Noch keine einheitliche Position der Ampelkoalition zum Sexkaufverbot
Die Ampel leistet der Forderung nach einem Sexkaufverbot in Deutschland bislang Widerstand. Im Koalitionsvortrag findet sich zu diesem Thema nichts. Die Initiative, über die Einführung des nordischen Modells in Deutschland zu debattieren, stammt von der Union. Die frauenpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion, Nicole Bauer sagte: „Eine effektive Verbesserung der Situation für Prostituierte braucht nicht mehr Verbotsgesetze.“ Das Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, geführt von Lisa Paus (Grüne), verweist auf eine laufende Evaluation des 2017 in Kraft getretenen Gesetzes. 2015 sollen die Ergebnisse der Evaluation vorliegen.
Die SPD-Fraktion hat sich bislang noch nicht positioniert. Bereits im Vorfeld der Verabschiedung des Prostituiertenschutzgesetzes war lange gerungen worden. Leni Breymaier, die frauenpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, begrüße zwar, dass sich „nach zwanzig Jahren Happy-Sexwork-Narrativ im Moment viel bei dem Thema“ tue. Vielmehr war jedoch aus den sozialdemokratischen Reihen bislang nicht zu dem Thema zu vernehmen. Zu den weiteren politischen Kritikern und Kritikerinnen eines Sexkaufverbots der Ampel gehören laut FAZ Renate Künast und Ulle Schauws von den Grünen.
Als Stimme für die Sexarbeitenden selbst meldet sich der Berufsverband erotischer und sexueller Dienstleistungen (BesD) zu Wort. Im BesD haben sich Prostituierte zusammengeschlossen, die ihre Arbeit gerne machen und sich mehr staatliche Anerkennung für diese wünschen. Kolja-André Nolte, Pressesprecher des BesD stellt sich gegen das nordische Modell. Der Arbeit von freiwilligen Sexarbeitenden würden damit erhebliche Steine in den Weg gelegt werden. Außerdem mache die damit einhergehende Stigmatisierung der Sexarbeitenden eine sichere Arbeitsweise noch schwerer als ohnehin schon. „Sexarbeitende stünden also immer allein da“, sagt Johanna Weber (BesD).
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Sexarbeitende wollen in ihrem Recht auf Selbstbestimmung anerkannt werden
Encarni Ramírez Vega, stellvertretende Geschäftsführerin des Vereins „Frauenrecht ist Menschenrecht“, bedauert, dass in der Debatte die Auffassungen des mittleren Bereichs der Gesellschaft zu wenig beachten werde. Sie spielt auf Meinungen an, die das nordische Modell zwar ablehnen, der Normalisierung von Prostitution als berufliche Tätigkeit jedoch auch nicht gerade zustimmend gegenüber stünden. Des Weiteren kritisiert Ramírez, dass ein starker Blick auf Sexarbeitende als Opfer nicht behilflich bei der Bekämpfung der größten Ursachen von Zwangsprostitution seien, nämlich Armut und Perspektivlosigkeit.
Zum Jahresende 2022 waren laut dem Statistischen Bundesamt 28.280 Prostituierte gemeldet und damit 19 Prozent mehr als im Vorjahr. In den vergangenen Jahren wurde immer wieder die Zahl von 400.000 Prostituierten zitiert, andere Schätzungen gehen eher von 200.000 oder 250.000 sexarbeitenden Menschen in Deutschland aus.
Wirklich überprüfen lassen sich alle diese Zahlen nicht. Für die Personen, die von Zwangsprostitution betroffen sind, lasse sich aktuell neben dem Vorschlag der Union, jedoch bereits einiges tun. Dazu gehört beispielsweise eine bessere Beratung von Sexarbeitenden in den Kommunen und mehr Geld und Investitionen in die aufsuchende Sozialarbeit sowie in Aussteigerprogramme. (Sonja Ruf)