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Sachsen: Grüne wollen rechten Richter Maier stoppen

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Von: Pitt von Bebenburg

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Der frühere AfD-Bundestagsabgeordnete Jens Maier wird im sächsischen Dippoldiswalde seine Tätigkeit als Richter wieder aufnehmen. (Archivfoto)
Der frühere AfD-Bundestagsabgeordnete Jens Maier ist Richter im sächsischen Dippoldiswalde. © Michael Kappeler/dpa

In Dresden fordern die Grünen eine Richteranklage gegen den AfD-Mann Jens Maier. Es wäre das erste Mal in der Republik.

Dresden – Die sächsischen Grünen fordern eine Richteranklage, um den früheren AfD-Bundestagsabgeordneten Jens Maier aus dem Richterdienst zu entfernen. Sie stellten am Dienstag (22.03.2022) in Dresden ein Gutachten des Berliner Verfassungsrechtlers Christoph Möllers vor, aus dem hervorgeht, dass ein solches Vorgehen im Fall Maier möglich wäre.

„Ich bin der festen Überzeugung, dass der Landtag nunmehr den Weg der Richteranklage zügig und parallel zu den bereits ergriffenen Maßnahmen gegen Maier vorbereiten sollte“, sagte Valentin Lippmann, der rechtspolitische Sprecher der Grünen.

Richteranklage gegen Jens Maier? CDU hält sich bedeckt

Auch SPD und Linke befürworten eine Richteranklage. Die CDU hält sich bedeckt. Für eine Richteranklage wäre eine Zweidrittelmehrheit im sächsischen Landtag notwendig. Es wäre das erste Mal in der Geschichte der Bundesrepublik, dass von diesem Instrument Gebrauch gemacht würde. Entscheiden würde das Bundesverfassungsgericht.

Maier gehörte dem Bundestag von 2017 bis 2021 an. Vor einer Woche kehrte er in den sächsischen Richterdienst zurück, als Amtsrichter in Dippoldiswalde. Die sächsische SPD-Fraktion hatte ein Rechtsgutachten vorgelegt, das zu dem Ergebnis kam, dass die Wiedereinsetzung von Jens Maier „hätte verhindert werden können und müssen“.

Disziplinarverfahren gegen Jens Maier läuft

Zu seinem Amtsantritt leitete das Landgericht Dresden ein Disziplinarverfahren gegen Maier ein. Dieser darf sein Amt aber vorerst weiter ausüben.

Der sächsische Verfassungsschutz stuft Maier als rechtsextrem ein. Er war einer der führenden Köpfe des offiziell aufgelösten rechtsextremistischen „Flügels“ der AfD.

Jens Maier: Völkisch und gewaltaffin

Wiederholt ist Maier durch völkische und gewaltaffine Äußerungen sowie durch die Verharmlosung des Nationalsozialismus aufgefallen. So zeigte er Verständnis für den norwegischen Rechtsterroristen Anders Behring Breivik, der aus „Verzweiflung heraus zum Massenmörder geworden“ sei. An anderer Stelle sprach Maier von der „Herstellung von Mischvölkern“, durch welche „nationale Identitäten“ ausgelöscht werden sollten, was „einfach nicht zu ertragen“ sei.

Kommentar zu Jens Maier: Zeit für ein Zeichen

Gutachter Möllers wies auf das Problem hin, dass das Gesetz enge Fristen für eine Richteranklage festlege. Richterliche Vergehen dürften nicht länger als ein halbes Jahr, außerdienstliche Vergehen nicht länger als zwei Jahre zurückliegen. (Pitt von Bebenburg)

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