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Zypern
Erdogan bekräftigt Anspruch der Türkei über Zypern - „Nie dagewesene Provokation“
- vonFrank Nordhausenschließen
Was der türkische Präsident Recep Tayyip Erdogan mit dem Seebad Varosha plant, ist völkerrechtswidrig - das sagt der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages.
- Zwischen Türkei und Zypern gibt es Zwist: Es geht um Gasvorkommen im Mittelmeer, aber auch um einen alten, territorialen Streit.
- Ein Teil im Norden Zyperns wird von der Türkei beansprucht – was völkerrechtswiedrig wäre.
- Zu diesem Schluss kommt ein Rechtsgutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages.
Berlin - Die Öffnung von Teilen der „Geisterstadt“ Varosha im Niemandsland des geteilten Zypern durch die international nicht anerkannte Türkische Republik Nordzypern ist völkerrechtswidrig. Damit schließt ein 23-seitiges Rechtsgutachten des Wissenschaftlichen Dienstes (WD) des Bundestages, das die Abgeordnete Sevim Dagdelen von der Linksfraktion, Vorsitzende der Deutsch-Türkischen Parlamentariergruppe, in Auftrag gegeben hatte und das der FR vorliegt.
Damit ist die Rechtsauffassung der zur EU gehörenden Republik Zypern im griechischen Süden der Insel prinzipiell bestätigt – aber nur aufgrund einer bisher weltweit unbeachteten juristischen Tatsache. Von einer „neuen, noch nie gehörten Argumentation mit internationalen Auswirkungen“, spricht Hubert Faustmann, deutscher Politikwissenschaftler von der Universität Nikosia.
Türkei habe laut Erdogan keine Geduld mehr wegen Zypern
Varosha war einst das wichtigste Seebad von Zypern. Doch seit der Flucht seiner vorwiegend griechisch-zyprischen Bevölkerung – rund 39.000 Menschen – vor den türkischen Invasionstruppen im August 1974 lag es verlassen und langsam verfallend an der Demarkationslinie. Seit dem 6. Oktober können Touristen nun die Ruinenstadt besuchen. Unzweifelhaft wurde damit der Status quo verletzt.
Die Rückgabe Varoshas an die Republik galt bisher als wesentlicher Teil aller diplomatischen Bemühungen, das Zypern-Problem zu lösen. Diese Vorbedingung aber erklärte der türkische Staatschef Recep Tayyip Erdogan vor einem Monat für nichtig: Die Türkei habe nach 46 Jahren keine Geduld mehr für „diplomatische Spielchen“. Eine Wiedervereinigung der Insel sei chancenlos. Jetzt müsse über die Etablierung zweier souveräner, international anerkannter Staaten verhandelt werden.
UN-Sicherheitsrat zu Zypern: Resolution ist nicht bindend
Während Ankara darauf besteht, die Öffnung Varoshas erfolge im Einklang mit internationalen Rechtsgrundsätzen, bezeichnete sie der südzyprische Präsident Nikos Anastasiades als „nie dagewesene Provokation“ und „Völkerrechtsbruch“. Die UN, die EU und die USA pflichten dem Protest bei und verweisen auf drei Resolutionen des UN-Sicherheitsrates seit 1984 zu Varosha. Die besagen, dass alle Versuche, andere als die ehemalige Bevölkerung in Varosha anzusiedeln, „unzulässig“ seien und die Verwaltung des Gebietes auf die Friedenstruppe Unficyp übertragen werden müsse. Beim EU-Gipfel in der vergangenen Woche war die Öffnung der Geisterstadt ein Grund für Sanktionsankündigungen gegen die Türkei.
Resolutionen des UN-Sicherheitsrats sind jedoch eine rechtlich diffizile Sache. Der WD befindet, sie seien an sich noch keine völkerrechtlich verbindlichen Beschlüsse, sondern bloß „unverbindliche Empfehlungen“: „Sie enthalten in erster Linie Appelle und Aufforderungen an die betreffenden Staaten.“ Heißt im Klartext: Allein auf die UN-Resolutionen zu Varosha bezogen hätte die Türkei recht, weil sie sich auf deren juristische Unverbindlichkeit beruft.
Vertrag von 1960 regelt die Beziehungen zwischen Türkei und Zypern
Doch die juristischen Fachleute des Bundestags haben noch ein großes „Aber“ auf Lager: Die UN-Resolutionen seien nämlich keinesfalls irrelevant, da sie „in hohem Maße die (politischen) Überzeugungen der internationalen Staatengemeinschaft“ reflektierten. Zum anderen seien sie als „Konkretisierungen“ des Zypern-Vertrages von 1960 zu werten. In dem garantierten die Ex-Kolonialmacht Großbritannien, die Türkei und Griechenland die Einheit der Insel.
Anders als die späteren UN-Resolutionen sei dies ein „völkerrechtlich verbindlicher Vertragstext, den auch die Türkei unterzeichnet hat“, der ausdrücklich, „jegliche Aktivität“ verbietet, „die darauf abzielt, direkt oder indirekt die Teilung der Insel zu fördern“. Genau das aber – die völkerrechtliche Teilung – fordert Erdogan. „Die Öffnung und türkisch-zyprische Besiedlung Varoshas erscheint dann in diesem Sinne als ein unzulässiger Schritt in Richtung einer Zementierung der Teilung Zyperns“, warnt der WD.
Türkei handelt in Zypern völkerrechtswidrig
Zwei Wissenschaftler bestätigen die Interpretation ihrer Kolleginnen und Kollegen. „Das Gutachten ergibt unter Berufung auf das Garantie-Abkommen, dass die Trennung der Inselteile von Zypern völkerrechtswidrig ist, was die UN-Resolutionen unterstreichen“, sagt der emeritierte Hamburger Völkerrechtler Norman Paech. Und Zypern-Experte Hubert Faustmann sagt: „Laut Gutachten verletzt die Öffnung von Varosha den Garantie-Vertrag und ist deshalb völkerrechtswidrig.“ Durch den würden auch die UN-Resolutionen rechtsverbindlich und deren Missachtung zum Bruch des Völkerrechts. „Es ist erstaunlich, dass sich die Südzyprioten bisher nicht darauf berufen.“
Welche Funktion in der #EU hat nochmal #Stoltenberg?
— Sevim Dağdelen, MdB (@SevimDagdelen) December 11, 2020
-Ach ja, gar keine! Da kann man ja noch lange von einer souveränen Außenpolitik bzw. strategischen Autonomie der EU schwatzen...#Türkei #Griechenland #Zypernhttps://t.co/LyqhVXGII4
Der WD soll den Bundestag in seiner Arbeit unterstützen, rechtlich bindend sind seine Gutachten nicht. Die Linken-Abgeordnete Sevim Dagdelen sagt, für den Umgang der EU mit der Türkei bedeute die Expertise, dass „diese wie auch weitere dauerhafte Provokationen und Kriegsdrohungen des türkischen Präsidenten nicht folgenlos bleiben“ dürfen: „Die Bundesregierung muss deshalb ein umfassendes Waffenembargo und den Stopp von Finanzhilfen einleiten, auch auf europäischer Ebene.“ (Frank Nordhausen)