Berlin - Die „Querdenker“ wollen am Mittwoch (2.12.2020) erneut in Berlin gegen die Corona-Maßnahmen und die diesbezügliche Berichterstattung auf die Straße gehen. Geplant ist ein Marsch zu den Berliner Medienhäusern, der am ZDF-Hauptstadtstudio beginnen soll.
Danach wollen sie der Funke-Zentralredaktion einen Besuch abstatten, auf der Route der „Querdenker“ liegen ebenfalls die Gebäude des Berliner Tagesspiegels, das ARD-Hauptstadtstudio, der Spiegel und die TAZ. Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) ordnet die Aktion als Versuch ein, die Presse einzuschüchtern. „Wer da mit läuft, tritt die Pressefreiheit mit Füßen“, heißt es auf Twitter.
In Bremen ist aktuell eine Großdemonstration der „Querdenker“ für das kommende Wochenende (5.12.2020) verboten worden. Das Risiko eines Menschenauflaufs, der sich vermutlich nicht hinreichend an Corona-Schutzmaßnahmen hält, sei zu groß.
Derweil werden Forderungen laut, die Gruppe vom Verfassungsschutz prüfen zu lassen. Ginge es nach dem Präsidenten des Zentralrates der Juden in Deutschland, Josef Schuster, würde die sogenannte „Querdenker“-Bewegung zum Prüffall für den Verfassungsschutz werden. „Ich würde der Meinung sein, dass ‚Querdenken‘ tatsächlich zum Prüffall für den Verfassungsschutz werden sollte“, sagte Schuster in der ARD. Auch der Antisemitismusbeauftragte der bayerischen Staatsregierung, Ludwig Spaenle, äußerte sich ähnlich.
Das, was bei den „Querdenkern“ artikuliert und gesagt werde, „geht einfach bei weitem über das hinaus, was man auch in einer Demokratie mit freier Meinungsäußerung akzeptieren soll und akzeptieren muss“, so Schuster. Der in Würzburg lebende Präsident des Zentralrates forderte darüber hinaus, das Zeigen von sogenannten Judensternen auf den Demos strafrechtlich zu verfolgen. Das seien „völlig abscheuliche Vergleiche“, die keiner ernsthaften Überlegung und Nachforschung standhielten.
Der bayerische Innenminister Joachim Herrmann (CSU) hatte zuvor bereits erklärt, dass der förmliche gesetzliche Beobachtungsauftrag des Verfassungsschutzes für die „Querdenken“-Bewegung momentan nicht eröffnet sei. „Sollten in Zukunft tatsächliche Anhaltspunkte für extremistische Bestrebungen bei der ‚Querdenken‘-Bewegung oder anderen Gruppierungen vorliegen, wird der Verfassungsschutz die Beobachtung natürlich aufnehmen, und zwar unverzüglich“, sagte er dem RND.
Schuster formulierte außerdem die Sorge, dass das geplante „Wehrhafte-Demokratie-Gesetz“ in dieser Legislaturperiode nicht mehr umgesetzt werden könnte. Er sorge sich, dass die jüngst beschlossenen 89 Maßnahmen mit einer neuen Legislaturperiode „in irgendeiner Schublade des deutschen Bundestages verschwinden“ könnten. „Wenn wir tatsächlich etwas gegen zunehmenden Rechtsextremismus, Antisemitismus, Rassismus tun wollen, dann gilt es, genau diese Vorschläge umzusetzen“, sagte Schuster. (ktho/epd)