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Prozess um Donald Trump: Sogar sein Unternehmen rechnet mit seiner Verurteilung

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Von: Andreas Apetz

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Donald Trump
Ein Unternehmen von Donald Trump stellt schon Pläne auf für den Fall seiner Verurteilung. (Symbolbild) © Pool/AFP

Auf Ex-Präsidenten Donald Trump kommen einige Verfahren zu. Sein neues Unternehmen plant mit seiner Verurteilung.

Washington D.C. – Wie geht es weiter mit Donald Trump? Auch nach seiner Wahlniederlage gegen Joe Biden bleibt der ehemalige Präsident der Vereinigten Staaten weiterhin ein beliebter Name für Schlagzeilen und Titelseiten: Zahlreiche Anklagen gegen sein Firmenimperium und ein Untersuchungsausschuss, der die Vorfälle vom 6. Januar 2021 aufarbeitet, sitzen Trump im Nacken.

Mehrere Verfahren kommen auf den früheren Präsidenten zu. Über seine Zukunft macht sich nicht nur Trump selbst Gedanken, sondern auch sein neues Unternehmen. Was passiert, wenn der Firmenchef ins Gefängnis muss? Der Fusionsvertrag der Trump Media and Technology Group (TMTG) bereitet die neue Unternehmensverbindung auf das Schlimmste vor – und hat dafür eine ganz besondere Klausel verbaut.

Donald Trumps neues Unternehmen: Firmenchef, Vorsitzender oder Hauptanteilseigner?

Schon vor kurzem kündigte Donald Trump an, er wolle sein eigenes Soziales Netzwerk gründen. „Truth Social“ soll die neue Plattform heißen. Für diese Unternehmung plant Trump die Fusion seiner TMTG und dem Medienunternehmen Digital World Acquisition Corp.

Doch welche Rolle nimmt der ehemalige US-Präsident in der neuen Unternehmensverbindung ein? Die genaue Struktur der Fusion bleibt unklar. Das geht aus mehreren Dokumenten und Pressemitteilungen hervor. Im Fusionsvertrag selbst wird Trump als „Firmenchef“ bezeichnet. In einer Pressemitteilung der TMTG wird er als „Vorsitzender“ tituliert und ein weiters Dokument nennt ihn den „Hauptanteilseigner“.

Eine vom Unternehmen veröffentlichte Präsentation über die Planung von „Truth Social“ nennt Donald Trump als einzigen konkreten Namen. Stutzig macht ein Disclaimer auf der letzten Folie des Dokuments. Dort heißt es, man solle sich nicht auf die in der Präsentation aufgelisteten Namen verlassen: „Einige Personen können sich noch in der Beratungsphase ihres Arbeitsvertrages befinden. Es gibt keinerlei Garantie, dass ein solcher Arbeitsvertrag abgeschlossen wird. Unternehmen werden davor gewarnt, sich auf das aufgelistete Personal zu verlassen. Die Trump Media and Technology Group gibt keine Zusicherung in Bezug auf das gelistete Personal.“

Donald-Trump-Klausel: Unternehmen bereitet sich auf Verurteilung vor

Man könnte meinen, ein solcher Disclaimer sei nur Formsache. Ein genauerer Blick in den 86 Seiten langen Fusionsvertrag enthüllt, dass sich das Unternehmen noch unsicher über die Personalie Trump ist. Die Trump Media and Technology Group schreibt, die Position des ehemaligen Präsidenten solle so in die Unternehmensstruktur verbaut sein, dass auch im Falle eines „erheblich störenden Ereignis“ („material disruptive event“) die Form der Firma gewahrt wird.

Das Dokument definiert ein „material disruptive event“ als eine von zwei Möglichkeiten. Der erste Fall wäre Trumps Wiederwahl zum Präsidenten. Dies wäre frühestens 2024 möglich, doch es scheint so, als wollte Trump unbedingt wieder zurück ins Weiße Haus. Der zweite Fall würde eintreten, sollte Donald Trump wegen eines „persönlichen Verbrechens“ verurteilt werden.

Es sieht also fast so aus, als stünde Trumps Führungsposition auf der Kippe. Auch die Vergangenheit hat gezeigt, dass der frühere US-Präsident in führenden Rollen nicht die beste Figur abgibt: Aktionäre verklagten Trump, als er eines seiner börsennotierten Unternehmen nutzte, um sein eigenes Casino für einen extrem hohen Wert aufzukaufen. Trump hatte fast ein halbes Jahrzehnt mit den Anschuldigungen zu kämpfen. Letztlich stimmte er einer neuen Regelung zu, die künftige Geschäfte mit anderen Trump-Unternehmen einschränken sollte. Deals, an denen weitere Trump-Firmen beteiligt waren, konnten nur noch durch die Zustimmung eines speziellen Komitees abgeschlossen werden, berichtet das Forbes Magazine.

Namensgeber oder Geschäftsführer: Wann steht Trumps Position fest?

Doch Trumps Position wird nicht für immer ein Geheimnis bleiben. Schon in Kürze will das Unternehmen an die Börse gehen. Spätestens bis dahin müssen alle Personalfragen geklärt sein. Die Firma teilte bereits mit, dass schon bald ein weiteres Dokument veröffentlicht wird, welches alle Namen und Interessen der Führungsetage der Trump Media and Technology Group klären soll. Spätestens dann wird sich zeigen, wie viel Vertrauen das neue Unternehmen in seinen Namensgeber hat. (aa)

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