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Post gibt Daten weiter - trotz Widerspruch

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Briefkästen der Deutschen Post.
Briefkästen der Deutschen Post. © ddp

Bei Unternehmen und Behörden kann jeder Bürger Widerspruch gegen die Weitergabe persönlicher Daten einlegen. Die Deutsche Post hält sich aber nicht immer daran.

Von Robert John

Bei Unternehmen und Behörden kann jeder Bürger Widerspruch gegen die Weitergabe persönlicher Daten einlegen. Die Deutsche Post hält sich aber nicht immer daran.

Der Streit um das neue Meldegesetz zeigt, dass viele Menschen den Adresshandel von Behörden und Unternehmen ablehnen. Ein Bündnis von Datenschützern konnte 200.000 Unterschriften sammeln. Grundsätzlich hat jeder Bürger das Recht, sich gegen die Weitergabe persönlicher Daten zu wehren. In der Praxis ist das aber oft schwierig.

Ein Beispiel ist der Nachsendeservice der Deutschen Post. Wer umzieht, kann sich seine Post an die neue Adresse weiterleiten lassen. Bei der Einrichtung dieses Services fragt die Post, ob sie die neue Adresse zur Adressaktualisierung an andere Unternehmen weitergeben darf. Wer das nicht möchte, kann mit einem Klick widersprechen. Soweit die Theorie.

Die Deutsche Post gibt die neue Adresse in bestimmten Fällen aber trotzdem weiter, auch wenn man der Datenweitergabe ausdrücklich widersprochen hat. Das nennt sich „Premiumadress-Verfahren für Versender von Pressepost“.

Zeitschriften werden nämlich generell nicht nachgesandt. Deshalb bekommen Presseverleger die neue Adresse auch bei Widerspruch – um Beschwerden zu vermeiden und im Interesse des Abonnenten, so die Post. Aber immerhin werden Kunden darüber informiert. Nach Erhalt eines Infoschreibens hat man zehn Werktage Zeit, gegen diese Praxis erneut Widerspruch einzulegen.

Bevormundung oder Kundenservice

Es reicht also nicht, bei der Deutschen Post einmal der Datenweitergabe zu widersprechen. Man soll es noch ein zweites Mal tun. Das dürfe man auch nicht als Bevormundung auffassen, heißt es auf Nachfrage. Das diene nur dazu, einen guten und umfassenden Service zu bieten.

Der Rechtsanwalt Jens Ferner, spezialisiert auf Medien- und Datenschutzrecht, hält dieses Verfahren für unzulässig. Wenn man der Datenweitergabe einmal widersprochen habe, könne sich die Post nicht einfach darüber hinwegsetzen.

Sie tut es aber. Und diese Regelung ist sogar mit dem Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (BfDI) abgestimmt, erklären Deutsche Post und der Datenschutzbeauftragte auf Nachfrage übereinstimmend.

Unternehmen sollen eine Einwilligung der Bürger einholen und vorlegen, wenn sie beim Bürgeramt persönliche Daten abfragen wollen, lautet ein Kompromissvorschlag für das auf Eis liegende neue Meldegesetz. Verbraucherschützer sind skeptisch. Kein Wunder, wenn manche Unternehmen sogar einen Widerspruch ignorieren.

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