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Organspende: Bundestag beschließt moderate Reform – Widerspruchslösung gescheitert

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Wie können mehr Menschen dazu gebracht werden, ihre Organe spenden? Eine radikale Umstellung fällt im Bundestag durch, die bisherige Regel wird behutsam erweitert.

Update von 12.05 Uhr: Mit regelmäßigen Abfragen und der Einrichtung eines Online-Registers soll die Zahl der Organspender in Deutschland gesteigert werden. Der Bundestag stimmte am Donnerstag mehrheitlich für einen Entwurf einer Abgeordnetengruppe um Grünen-Chefin Annalena Baerbock. Er sieht vor, dass Bürger künftig bei Behörden und Ärzten für Organspende sensibilisiert werden und ihre Spendebereitschaft in einem Online-Register festhalten können. Für den Entwurf stimmten 432 Abgeordnete, 200 stimmten dagegen. 37 enthielten sich.

Update von 11.50 Uhr: Im Bundestag deutet sich eine Mehrheit für eine Neuregelung der Organspende an, nach der die Menschen stärker zu einer Entscheidung hierfür bewegt werden sollen. In der zweiten Lesung votierten 382 Abgeordnete für den Entwurf einer Abgeordnetengruppe um Grünen-Chefin Annalena Baerbock. In der namentlichen Abstimmung stimmten 261 Parlamentarier mit Nein, 28 enthielten sich. Der Entwurf sieht vor, dass alle Bürger mindestens alle zehn Jahre beim Ausweisabholen auf das Thema Organspende angesprochen werden. Die Entscheidung fällt aber erst in der dritten Lesung, für die direkt im Anschluss die nächste Abstimmung begann. 

Update von 11.35 Uhr: Der Bundestag hat die Einführung einer „doppelten Widerspruchslösung“ für Organspenden klar abgelehnt. Der Entwurf einer Abgeordnetengruppe um Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) und Karl Lauterbach (SPD), nach dem jeder Mensch bis auf Widerruf als Spender gelten soll, fand am Donnerstag keine Mehrheit. In namentlicher Abstimmung votierten 379 Abgeordnete dagegen, 292 Parlamentarier unterstützten ihn, 3 enthielten sich.

Update von 11.30 Uhr: Zum Abschluss der Debatte über neue Regeln für die Organspende hat Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) die von ihm vorgeschlagene Widerspruchsregelung verteidigt. „Ja, es ist eine Zumutung. Aber eine die Menschenleben rettet“, sagte er. Deshalb sei diese Zumutung zumutbar.

Update von 11.00 Uhr: Der Bundestag hat in einer emotionalen Debatte kontrovers über neue Regeln für Organspenden diskutiert. Es gehe um eine „Entscheidung von großer Tragweite“, sagte Bundestags-Vizepräsident Thomas Oppermann im Plenum. Viele schwerkranke Menschen und Angehörige verbänden mit der Abstimmung große Hoffnungen. „Aber diese Hoffnung werden wir enttäuschen, wenn wir uns für ein nur leicht verändertes Weiter so mit der Zustimmungsregelung entscheiden.“ Der SPD-Politiker plädierte für die Widerspruchslösung, nach der grundsätzlich jeder Mensch als Spender gilt, außer er widerspricht.

Der SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach wies darauf hin, dass die Spendebereitschaft hoch, die Zahl der Spenden aber relativ niedrig sei. „Es fehlt eine einfache, unbürokratische Regelung, wie man zum Spender wird.“ Dies sei die Widerspruchslösung.

Die SPD-Abgeordnete Hilde Mattheis betonte dagegen: „Eine Spende muss ein Spende bleiben, ein aktiver freiwilliger und selbstbestimmter Akt.“ Dies sei die Grundlage von Solidarität und auch das vom Grundgesetz geprägte Menschenbild, „die Würde nicht zu verletzen über den Tod hinaus“. Man solle nicht auf Trägheit und den Unwillen von Menschen setzen, sich damit nicht zu befassen. „Das schafft kein Vertrauen.“

Die CDU-Abgeordnete Gitta Connemann sagte, es gehe nicht um einen Zwang zur Organspende, den es niemals geben dürfe. Es sei aber zumutbar, sich darüber Gedanken zu machen und sich zu entscheiden. „Das Recht auf Selbstbestimmung bleibt unangetastet.“ Wer eine Entnahme ablehne oder Zweifel habe, müsse nicht spenden. „Ein einfaches Nein reicht.“ Georg Nüßlein von der CSU erläuterte, dass es Parallelen gebe: „Wenn Sie keine Patientenverfügung haben, dann müssen Sie auch mit den Folgen leben.“

Der AfD-Abgeordnete Robby Schlund nannte die Widerspruchslösung „absolut inakzeptabel“ und einen „Eingriff in die freiheitlichen Grundrechte der Bürger“. Er betonte: „Die Freiheit der bewussten Entscheidung zur Organspende des Einzelnen ist ein hohes Gut in Deutschland, das es immer wieder zu verteidigen gilt.“ Diese Entscheidung könne und dürfe von keinem Dritten abgenommen werden.

Kathrin Vogler von der Linken warnte ebenfalls davor, jeden Menschen als Organspender zu sehen, der nicht ausdrücklich widersprochen hat: „Es sät doch Zweifel und verstärkt vorhandene Ängste.“ Christine Aschenberg-Dugnus von der FDP sagte zur Widerspruchslösung: „Das missachtet unseren gesellschaftlichen Konsens, dass Schweigen niemals als Zustimmung gewertet werden kann.“

Update von 10.00 Uhr: Die Grünen-Vorsitzende Annalena Baerbock wirbt im Bundestag für eine Stärkung der Entscheidungsbereitschaft als echten Fortschritt. Sie wies das Argument von Anhängern einer Widerspruchslösung zurück, dass sich an der Spendebereitschaft durch diese Entscheidungslösung nichts ändern würde. So solle ein Onlineregister geschaffen werden, in dem die Entscheidung über eine Organspende registriert würde, sagte Baerbock im Plenum. Ärzte im Krankenhaus könnten sofort auf das Register zugreifen. „Damit ändert sich an dem Hauptproblem, nämlich dass zu wenig gemeldet und transplantiert wird, wirklich in der Realität etwas“, sagte Baerbock.

„Wir stimmen hier heute über eine hochethische Frage ab, nämlich: Wie kommen wir zu mehr Transplantationen? Wie retten wir mehr Leben?“, sagte Baerbock. „Wir stimmen aber auch darüber ab: Wem gehört der Mensch? In unseren Augen gehört er nicht dem Staat, nicht der Gesellschaft, er gehört sich selbst.“

Widerspruchslösung: Jeder, der nicht widerspricht, gilt als Organspender

Die Widerspruchslösung sieht vor, dass jeder als Organspender gilt, außer man widerspricht. Sonst wäre noch bei Angehörigen nachzufragen, ob sie einen Widerspruch des Verstorbenen kennen. Der alternative Vorschlag Baerbocks und anderer Abgeordneter zur Stärkung der Entscheidungslösung sieht vor, dass die Bürger regelmäßig Hinweise zur Organspende bekommen, etwa bei der Verlängerung eines Personalausweises oder beim Hausarzt.

Update von 9.50 Uhr: Ist die Widerspruchslösung die Lösung beim Thema Organspende? Ein Pro und Contra.

Bundestag entscheidet ohne Fraktionszwang über Organspende

Erstmeldung vom Donnerstag, 16.01.2020, 9.30 Uhr: Der Bundestag hat am Donnerstag (16.01.2020) mit der abschließenden Debatte über die Neuregelung der Organspende begonnen. Den Abgeordneten liegen zwei konkurrierende Gruppenanträge vor: Die von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn vorgeschlagene Widerspruchslösung sieht vor, dass jeder ab dem 16. Lebensjahr als potenzieller Spender eingestuft wird, der nicht ausdrücklich widerspricht.

Ein unter anderem von Grünen-Chefin Annalena Baerbock getragener Entwurf sieht hingegen eine Entscheidungsregelung vor, bei der die Bürger bei Arztbesuchen, Ausweisverlängerungen und anderen Behördengängen um eine Entscheidung gebeten werden sollen.

Der SPD-Gesundheitspolitiker Karl Lauterbach setzte sich zum Auftakt der Debatte für die Widerspruchslösung ein. In den Ländern, die eine solche Regelung eingeführt haben, seien die Spenderzahlen im Anschluss in die Höhe gegangen. Oft gebe es die eigene Bereitschaft zur Organspende, aber nach dem Tod seien die Angehörigen mit der Entscheidung überfordert.

Organspende: Widerspruchslösung oder Entscheidungsregelung

Demgegenüber verteidigte die SPD-Abgeordnete Hilde Mattheis die konkurrierende Entscheidungslösung. Die Freiwilligkeit müsse erhalten bleiben. „Eine Spende muss eine Spende bleiben.“

Über die konkurrierenden Anträge wird ohne Fraktionszwang in namentlicher Abstimmung entschieden. Sollte keiner von beiden die erforderliche Mehrheit erreichen, bleibt es bei der derzeitigen Regelung, derzufolge Spenderorgane nur bei ausdrücklicher Zustimmung entnommen werden dürfen.

Dem aktuellen ZDF-„Politbarometer“ zufolge befürworten die Deutschen klar die Widerspruchslösung. 61 Befragten fänden es gut, wenn zukünftig jeder nach seinem Tod automatisch Organspender ist, sofern dem zuvor nicht widersprochen wurde. Nur 36 verneinen das. (afp/dpa)

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