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Ohne Burkini ins Bad

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Von: Stefan Brändle

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Frankreichs Staatsrat verbietet muslimische Bekleidung in öffentlichen Schwimmanlagen

Der Burkini hält diesen Sommer keinen Einzug in die städtischen Schwimmbäder Frankreichs. Nach einer Polemik mitten im Parlamentswahlkampf hat der Staatsrat – das höchste Verwaltungsgericht des Landes – jetzt einen entsprechenden Entscheid bekanntgegeben. Er kassiert damit eine Entscheidung des grünen Bürgermeisters von Grenoble, Eric Piolle, der das Schwimmreglement zugunsten des Burkinis geändert hatte.

Der Stadtrat hatte das Badekleid im Mai knapp gegen die Stimmen der konservativen Opposition zugelassen. Er folgte der Haltung eines Verbandes moslemischer Frauen, der Zugang zu den städtischen Bädern im Burkini verlangt hatten. Die rotgrüne Ratsmehrheit hatte die Zulassung mit der Bekleidungsfreiheit und dem Prinzip der Nicht-Diskriminierung begründet; damit wäre es auch möglich geworden, in Grenoble „oben ohne“ zu baden.

Der Staatsrat in Paris weist diese Sicht zurück. Er behauptet, die Stadt Grenoble habe nicht etwa aus hygienischen oder freiheitlichen Gründen gehandelt, sondern „um eine Forderung religiöser Natur“ zu erfüllen. Das sei aber nicht die Aufgabe eines städtischen Reglements; es verletzte das Gebot der – auch religiösen – Neutralität durch die Behörden. Dabei stützt sich der Staatsrat auf ein unter Präsident Emmanuel Macron eingeführtes „Gesetz gegen den Separatismus“, das vor allem dem Islamismus in den Vorstädten einen Riegel vorzuschieben versucht.

Der Burkini – ein Kunstwort aus „Burka“ und „Bikini“ – war von einer libanesischen Modeschöpferin in Australien geschaffen worden, um moslemischen Frauen das Baden zu ermöglichen. In Frankreich bewirkt der Ganzkörperanzug einen Kulturkampf wie das Teilverbot des islamischen Kopftuches im Jahre 2005. Der konservative Vorsteher des Großraumes Auvergne-Rhône-Alpes, Laurent Wauquiez, hat Grenoble bereits die regionalen Subventionen gestrichen.

Ungelöst ist die Frage, ob der Burkini an den französischen Stränden zugelassen sei. Der Staatsrat hatte ein Verbot einzelner Badeorte 2017 aufgehoben. Als ein Bademeister nun einer Frau das Schwimmen im Burkini untersagen wollte, löste er damit eine landesweite Debatte aus.

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