Nächste Schlappe für Trump im Rechtsstreit zu Regierungsdokumenten
Ein Erfolg für das US-Justizministerium: Das Einsetzen eines Sonderbeauftragten auf Antrag des Ex-Präsidenten Trump war nicht rechtens.
Washington – Im Rechtsstreit rund um die Ermittlungen zu seinem Umgang mit geheimen Regierungsunterlagen hat der frühere US-Präsident Donald Trump eine juristische Niederlage einstecken müssen. Am Donnerstagabend (01.12. Ortszeit) entschied ein Berufungsgericht in einem veröffentlichen Beschluss, dass Trumps Einsatz eines Sonderbeauftragten zur Überprüfung jener Dokumente, die bei einer Durchsuchung im Privathaus des Ex-Präsidenten sichergestellt wurden, nicht rechtens war.
Das Bezirksgericht, das die Berufung des Sonderbeauftragten beschlossen habe, sei nicht befugt gewesen, dem Staat die Verwendung von rechtmäßig beschlagnahmten Dokumenten in strafrechtlichen Ermittlungen zu untersagen, hieß es zur Begründung.

Ob es zur Anklage von Donald Trump kommt, ist noch unklar
Im August hatte die Bundespolizei FBI in Trumps Villa Mar-a-Lago in Palm Beach im Bundesstaat Florida durchsucht und diverse Verschlusssachen beschlagnahmt, einige mit höchster Geheimhaltungsstufe. Dadurch, dass Trump die Unterlagen lange nach seinem Abschied aus dem Amt in seinem Privathaus aufbewahrte, könnte er sich strafbar gemacht haben.
Trump kritisiert das Vorgehen der Behörden gegen ihn als politisch motiviert und wertet es als Versuch, ihn an einem erneuten Einzug ins Weiße Haus zu hindern. Der Republikaner hat inzwischen offiziell verkündet, er wolle bei der Präsidentenwahl 2024 erneut als Kandidat für seine Partei antreten. Ob die Republikaner ihn am Ende tatsächlich zu ihrem Präsidentschaftskandidaten machen werden, ist dabei offen.
Donald Trump wehrt sich gegen die Ermittlung
Trump wehrte sich auch auf juristischem Weg gegen die Ermittlungen zu den Regierungsunterlagen: Vor Gericht hatte er erstritten, den Sonderbeauftragten zur Überprüfung der sichergestellten Dokumente einzusetzen - und die Sichtung der Unterlagen durch die Behörden bis dahin zu stoppen. Beides ist durch die Entscheidung des Berufungsgerichts nun aufgehoben. (dpa/ Vivian Werg)