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Nicht nur ein ungeklärter Todesfall

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Von: Markus Decker

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Aufnahme einer Demonstration zu Jahresbeginn in Dessau.
Aufnahme einer Demonstration zu Jahresbeginn in Dessau. © Imago

Oury Jalloh ist nicht der einzige nicht aufgeklärte Todesfall im Polizeirevier Dessau. Die oberste Strafverfolgungsbehörde soll erneut prüfen, ob sie die Ermittlungen übernimmt.

Die innenpolitische Sprecherin der grünen Bundestagsfraktion, Irene Mihalic, hat angesichts der neuesten Erkenntnisse im Fall Oury Jalloh und einer aktuellen Auskunft des Bundesjustizministeriums eine abermalige Überprüfung durch den Generalbundesanwalt in Karlsruhe angeregt. „Die neuesten Erkenntnisse zu Oury Jalloh und möglichen weiteren schlimmen Vorfällen im Polizeirevier Dessau-Roßlau werfen die Frage auf, ob dem Generalbundesanwalt diese Kenntnisse bei dessen Bewertung vorlagen“, sagte sie der Frankfurter Rundschau. „Das wären dann doch wohl genau die strukturellen Missstände, die eine Übernahme des Falles nahelegen würden.“

Mihalic sagte, sie frage sich auch vor dem Hintergrund der jüngsten Antwort des Bundesjustizministeriums auf eine Kleine Anfrage ihrer Fraktion, „ob es angesichts dessen und auch vor dem Hintergrund der Erfahrungen mit dem Nationalsozialistischen Untergrund nicht zu einer Neubewertung des Generalbundesanwalts kommen müsste“.

Drei Fälle, teils dieselben Beamten

Aus der Antwort, die der FR vorliegt, geht hervor, dass der Generalbundesanwalt Ermittlungen von Landesjustizbehörden übernehmen kann, wenn „eine Tat geeignet ist, Verfassungsgrundsätze der Bundesrepublik Deutschland zu beseitigen, außer Geltung zu setzen oder zu untergraben“. Dies sei gegeben, „wenn die Tat sich als eine Verletzung des grundgesetzlich gewährleisteten Minderheitenschutzes gegen jegliche Art von Gewalt- und Willkürherrschaft darstellt“ – oder „wenn der Missbrauch des von Polizeibeamten wahrzunehmenden Gewaltmonopols des Staates sich als eine dauerhafte strukturelle Fehlentwicklung darstellen würde, die so weit reicht, dass aus ihr eine grundsätzliche Bereitschaft zur Begehung schwerster Straftaten hervorgeht und sich Bevölkerungsteile ernsthaft willkürlicher Polizeigewalt ausgesetzt sähen“.

Zumindest letzteren Tatbestand sieht Mihalic jetzt möglicherweise erfüllt. Denn der Fall Oury Jalloh ist nicht der einzige nicht aufgeklärte Todesfall im Polizeirevier Dessau. 1997 wurde Hans-Jürgen Rose von der Polizei betrunken aufgegriffen und später mit inneren Verletzungen tot in der Nähe gefunden. 2002 wurde der Obdachlose Mario Bichtemann im Dessauer Revier über Nacht in eine Zelle gebracht. Am nächsten Morgen war er tot und wies schwere Verletzungen auf. An den drei Fällen waren teilweise dieselben Beamten beteiligt.

Politische Aufklärung erforderlich

Im Fall Jalloh sind nun überdies zusätzliche Details aus den Ermittlungsakten bekannt geworden. Der Dessauer Oberstaatsanwalt Folker Bittmann kam in einem Aktenvermerk vom April 2017 zu dem Ergebnis, dass eine Vertuschungstat von Polizisten denkbar sei. So könnten Beamte den Mann angezündet haben, um Verletzungen zu vertuschen und weil sie neue Ermittlungen zu den zwei früheren Todesfällen verhindern wollten. Dass Jalloh sich selbst tötete, schloss Bittmann aus.

Die Staatsanwaltschaft Dessau hatte sich im April mit neuen Erkenntnissen selbst an den Generalbundesanwalt gewandt. Dieser hatte die Annahme des Falles abgelehnt. Nach den neuesten Enthüllungen hat Sachsen-Anhalts Justizministerin Anne-Marie Keding (CDU) die Generalstaatsanwaltschaft in Naumburg angewiesen, den Fall an sich zu ziehen. Ein Sprecher sagte dem epd am Freitag, die Überprüfung der Einstellung des Verfahrens durch die zuletzt zuständige Staatsanwaltschaft Halle werde dort mindestens sechs Wochen dauern.

Bundestagsvizepräsidentin Petra Pau (Linke) sagte der Frankfurter Rundschau, es sei wichtig, dass Unbeteiligte den gesamten Vorgang erneut prüften. „Wenn das in Sachsen-Anhalt nicht lösbar ist, muss man sich dort vielleicht Hilfe holen.“ Auch politische Aufklärung etwa im Rahmen eines Untersuchungsausschusses sei erforderlich.

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