„Freedom Day“: Diese Corona-Lockerungen gelten jetzt
Bund und Länder haben beim Corona-Gipfel über tiefgreifende Lockerungen und den „Freedom Day“ beraten. Was sich ab dem 20. März ändert.
Update vom Donnerstag, 17.03.2022, 18.30 Uhr: Der Corona-Gipfel ist vorbei, Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hat auf einer Pressekonferenz verkündet, was bereits vorher vermutet worden war. Die derzeit geltenden Schutzmaßnahmen fallen ab dem 20. März bundesweit größtenteils weg, der „Freedom Day“ ist damit beschlossene Sache. Folgende Regeln und Lockerungen sieht der neue Gesetzesentwurf vor:
- Die generelle Maskenpflicht in Innenräumen soll abgeschafft werden. In Einrichtungen mit besonders gefährdeten Personen, soll jedoch weiterhin Mundschutz getragen werden. Dazu zählen Krankenhäuser, Dialyseeinrichtungen, Pflegeeinrichtungen und ambulante Pflegedienste sowie in Arztpraxen und Rettungsdienste.
- Für besagte Einrichtungen sowie Schulen, Kindertageseinrichtungen, Schulen und psychiatrischen Krankenhäusern sowie Heimen der Jugendhilfe soll die Anordnung einer Testpflicht möglich sein.
- Im öffentlichen Nah- und Fernverkehr sollen ebenfalls die Maskenpflicht fortbestehen.
- Im Falle eines lokalen Corona-Ausbruchs können Regionen als Hotspots ausgerufen werden. Hotspots werden in der Vorlage als Gebiete in denen „die konkrete Gefahr einer sich dynamisch ausbreitenden Infektionslage besteht“ bezeichnet. Die Länder sollen dort wieder strenge Corona-Maßnahmen wie 2G- und 3G-Regelungen einführen dürfen.
- Der Gesetzesentwurf sieht eine Übergangsfrist bis zum 2. April vor. Bis dahin solle die Bundesländer weiterhin von ihren aktuell geltenden Corona-Regeln gebrauch machen dürfen.
Allerdings hagelt es vonseiten der Länder reichlich Kritik. So haben unter anderem Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern und Hamburg bereits verkündet, den sogenannten „Freedom Day“ auf Anfang April zu verschieben. Das hatte Gesundheitsminister Lauterbach den Ländern offengehalten.
Corona-Gipfel: Kommt der „Freedom Day“? Das ändert sich ab dem 20. März
Erstmeldung vom Donnerstag, 17.03.2022, 10.33 Uhr: Berlin – Die aktuellen Corona-Fallzahlen steigen, trotzdem sollen die derzeitigen Schutzmaßnahmen weitgehend wegfallen. So sieht es zumindest der dreistufige Lockerungsplan der Ampel-Regierung vor. Dieser wurde Ende Februar von SPD, FDP und Grünen vorgestellt und beinhaltet tiefgreifende Lockerungen ab dem 20. März. Viele sprechen vom sogenannten „Freedom Day“.

Ob es nun wirklich soweit kommen wird, darüber beraten Bund und Länder zusammen mit Kanzler Olaf Scholz (SPD) beim Corona-Gipfel am 17. März. Angesichts der steigenden Neuinfektionen hatten einige Länder, darunter Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern und Hamburg, bereits angekündigt, den „Freedom Day“ auf Anfang April zu verschieben. Die Verlängerung der aktuell geltenden Maßnahmen bis zum 2. April hatte Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) allen Bundesländern offengehalten.
Corona-Gipfel berät über „Freedom Day“: Das sind die aktuellen Maßnahmen
Die Corona-Schutzmaßnahmen sollen sich grundlegend ändern. Was und wie viel gelockert werden kann, darum soll es beim Bund-Länder-Treffen mit Kanzler Scholz am 17. März vordergründig gehen. Eine Maßnahme steht bereits fest und die betrifft die Corona-Regeln am Arbeitsplatz. Zukünftig müssen Arbeitgeber selbstständig entscheiden, welche betrieblichen Hygienekonzepte und Maßnahmen sie zum Infektionsschutz nutzen wollen. Darunter fällt beispielsweise das Bereitstellen wöchentlicher Corona-Tests oder die Möglichkeit, den Arbeitsplatz ins Home-Office zu verlegen.
Bei der Entscheidung der Arbeitgeber soll das regionale Infektionsgeschehen berücksichtigt werden. Das Gesetz wurde bereits durch das Bundeskabinett abgesegnet und ist bis einschließlich den 25. Mai rechtsgültig. Außerdem gelten derzeit folgende Corona-Maßnahmen:
- In Bus und Bahn brauchen Reisende aktuell einen gültigen 3G-Nachweis. Dies gilt auch in der Gastronomie, im Kino und Theater sowie im Fitnessstudio und bei allen Freizeit-, Sport- und Kultureinrichtungen.
- Außerdem sind seit dem 4. März Diskotheken und Club für Geimpfte und Genesene wieder geöffnet, es gilt also die 2G-Regel.
- Im Einzelhandel müssen derzeit noch FFP2-Masken getragen und ein Mindestabstand von 1,5-Metern eingehalten werden.
Für besonders viel Aufruhr sorgte auch die Verkürzung des Genesenenstatus von sechs auf drei Monate durch das Robert Koch-Institut zu Beginn des Jahres.
Corona-Gipfel: Kommt jetzt der „Freedom Day“? Das ändert sich ab dem 20. März
Bundeskanzler Olaf Scholz kommt am Donnerstag (14.00 Uhr) erneut zu Beratungen mit den Ministerpräsidenten und Ministerpräsidentinnen zusammen. Im Februar hatten Bund und Länder verabredet, die aktuelle Corona-Lage und die Belastung der Kliniken noch einmal genau zu analysieren, bevor am 20. März alle einschneidenden Corona-Auflagen in Deutschland fallen sollen. Doch was genau soll sich ändern?
Darüber gibt es in der bisher veröffentlichen Beschlussvorlage vom 16. Februar keine genauen Informationen. Die Rede ist vom Wegfallen „tiefgreifender Schutzmaßnahmen“ und den „Homeoffice-Regelungen“. In einem Entwurf zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes des Bundestages werden erste Vorschläge gemacht, wie es nach Ablauf des 19. März weitergehen könnte.
Der Entwurf sieht einen sogenannten „Basisschutz“ vor. Dieser beinhaltet weiterhin die Maskenpflicht in Pflegeheimen, Kliniken und im öffentlichen Nahverkehr mit Bussen und Bahnen. Außerdem soll in Pflegeheimen und Schulen nach wie vor eine Testpflicht gelten. Bundesweit sollen die Maskenpflicht in Fernzügen und Flugzeugen rechtskräftig bleiben. Aktuell gilt dort auch die 3G-Regel. Maskenpflicht in Supermärkten, im Einzelhandel und in Schulen sind dem Gesetzesentwurf zufolge ab dem 20. März kein Teil des Basisschutzes.
Sollte es zu regionalen Corona-Ausbrüchen kommen, können sich die Orte zu „Hotspots“ entwickeln, was es den zuständigen Ländern ermöglicht, wieder schärfere Corona-Maßnahmen festzulegen. Maskenpflicht, Abstandsgebote, Hygienekonzepte sowie Impf-, Genesenen- oder Testnachweise. Dies könne für Stadtteile, Städte, Regionen oder im Extremfall ein ganzes Bundesland greifen, sagte Lauterbach. In welcher Form der Gesetzesentwurf letztlich umgesetzt wird, bleibt bis zur Pressekonferenz am Donnerstagnachmittag (17.03.2022) unklar. (aa/nc mit AFP/dpa)