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Deutschland würde Putin verhaften – die USA nicht

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Von: Stefan Krieger

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Der im niederländischen Den Haag ansässige Gerichtshof erlässt Haftbefehl gegen Putin wegen Kriegsverbrechen in der Ukraine. Die Reaktionen sind unterschiedlich.

Berlin – Bundesjustizminister Marco Buschmann hat den Haftbefehl des Internationalen Strafgerichtshofs gegen Kremlchef Wladimir Putin wegen Kriegsverbrechen in der Ukraine ausdrücklich begrüßt. „Wer wie Putin einen blutigen Krieg angezettelt hat, sollte sich dafür vor Gericht verantworten müssen“, sagte der FDP-Politiker dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). „Die beste Lösung ist es, wenn eine Anklage vor dem Internationalen Strafgerichtshof erhoben werden kann. Der nun erlassene Haftbefehl wegen Kriegsverbrechen ist ein wichtiges Signal der Entschlossenheit.“

Außerdem erklärte Buschmann die Bedeutung der Entscheidung für Deutschland. „Ich rechne damit, dass der IStGH zügig auf Interpol sowie die Vertragsstaaten zugehen und sie um Vollstreckung ersuchen wird“, sagte der FDP-Politiker gegenüber der Bild am Sonntag.

Haftbefehl gegen Putin: Deutschland würde Kreml-Führer festnehmen

„Deutschland ist dann verpflichtet, Präsident Putin, wenn er deutsches Territorium betritt, zu inhaftieren und an den IStGH zu übergeben“, sagte Buschmann. Anders als nationale Strafverfolgungsbehörden könne das Gericht in Den Haag nach seiner Rechtsprechung auch gegen Staatsoberhäupter vorgehen.

Justizminister Marco Buschmann: Haftbefehl gegen Putin ist „wichtiges Signal der Entschlossenheit“
Justizminister Marco Buschmann: Haftbefehl gegen Putin ist „wichtiges Signal der Entschlossenheit“ © Bernd von Jutrczenka/dpa

Anders stellt sich die Situation zum Beispiel in Südafrika dar. So lehnte es der Staat in einem wichtigen Präzedenzfall ab, einen IStGH-Haftbefehl gegen den sudanesischen Diktator Omar al-Bashir während eines Besuchs im Jahr 2015 zu vollstrecken.

Pretoria argumentierte, dass es „nach internationalem Recht und dem Römischen Statut nicht verpflichtet sei, ein amtierendes Staatsoberhaupt einer Nicht-Staatspartei wie Omar al-Bashir festzunehmen“. Mehrere andere Länder, die al-Bashir damals besuchte, lehnten es ebenfalls ab, ihn zu verhaften.

Haftbefehl gegen Putin: USA erkennen Römisches Statut nicht an

Insgesamt haben mehr als 120 Staaten das Römische Statut ratifiziert. Neben China erkennen allerdings auch die USA das Gericht nicht an. Somit dürfte es auch keine Grundlage für eine Verhaftung von Wladimir Putin geben, sollte er US-amerikanisches Hoheitsgebiet betreten.

Da Russland den Gerichtshof ebenfalls nicht anerkennt und seine Bürger nicht ausliefert, ist es höchst unwahrscheinlich, dass Putin in nächster Zeit dem Gericht unterstellt wird. Der Kreml betonte am Sonntag erneut, dass Russland die Gerichtsbarkeit des IStGH nicht interessiere. „Russland tut und wird das tun, was seinen Interessen entspricht“, sagte Kremlsprecher Dmitri Peskow.

Der russische Botschafter in Berlin, Sergej Netschajew, warf Deutschland sogar einen Eskalationskurs vor. „Die unverantwortlichen Äußerungen einiger deutscher Vertreter, sie würden den rechtswidrigen und völlig absurden IStGH-Beschluss unterstützen und seien bereit, diesen umzusetzen, sind äußerst besorgniserregend und deuten daraufhin, wie fernab der Realität sie sind in ihrer Bestrebung, den Konflikt mit Russland weiter eskalieren zu lassen“, teilte der Diplomat am Wochenende mit. (skr/dpa/afp)

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